Was kann ich gegen eine Kürzung bei ALGII machen?

Guten Tag, ich habe heute eine Email von meiner Fallmanagerin bekommen, das sie mein Geld stoppt bis ich persönlich bei ihr vorspreche. Das Problem ist das ich zwei Wochen krank im Bett lag und durch meine Krankheit,die sie kennt,nicht aus dem Haus kann. Ich habe ihr auch ne AU geschickt,aber sie sagt die zählt nicht. Es geht weder um Arbeit,noch ne Maßnahme noch sonstwas sagt sie und sie sagte auch,ich könne mich per Email melden,das würde reichen. Aber jetzt akzeptiert sie keine AU und hat die Zahlung eingestellt und das direkt mit 100% und das wurde mir auch nur über Email mitgeteilt. Ich muss am Montag ins Krankenhaus, was soll ich nur tun? Ich brauche das Geld,ich hab einen 7jährigen Sohn,bin alleinerziehend. sie kennt meine Problematik und Alles was sie bisher gesagt hat streitet sie ab. Dabei habe ich Zeugen.

Danke für die Antwort.

Hallo,

grundsätzlich ist es nicht zulässig, aus dem von Dir genannten Grund, einen laufenden ALG II-Bezug einfach komplett einzustellen. Wenn Du eine (aktuelle) AU-Bescheinigung vorgelegt hast, ist das durchaus ausreichend und ein persönliches Erscheinen im Jobcenter ist nicht erforderlich. Wobei mir, wenn Du schreibst, dass es weder um Arbeit, noch um eine Maßnahme geht, nicht klar ist, warum Du bei der Fallmanagerin erscheinen sollst.

Wo genau bleibt den Dein Sohn, wenn Du ins Krankenhaus gehst? Wenn Du entsprechend jemanden kennst/vertraust, der auf Dein Kind aufpasst, dann kannst Du diese Person auch mit einer formlosen und unterschriebnen Vollmacht ausstatten, auf der Du bescheinigst, dass diese Person Dich gegenüber Behörden und Sozialeistungsträgern vertreten darf. Das ist rechtlich zulässig und die Person ist somit ermächtigt, Deine Angelegenheiten vor Ort im Jobcenter zu regeln.

Ich weise sonst noch mal eindringlich darauf hin, Leistungen ohne rechtsfähigen Bescheid einfach einzustellen ist absolut illegal (wogegen sollte man auch einen Widerspruch stellen?).
Da reicht auch keine Email.

Ich hoffe, dass hilft Dir weiter, ansonsten melde Dich einfach noch einmal.

Gruß
H.B.

Hallo und vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich habe gestern ein Schreiben bekommen, wo drin steht dass sie mein Geld einstellen darf, da ich meinen Verpflichtungen nicht nach gekommen bin. Aber das genau habe ich ja getan, sie sagte ja ich kann mich per Email melden und das habe ich getan. Ich bin nicht ins Krankenhaus, da ich Niemanden gefunden habe, der auf meinen Sohn aufpasst und jetzt hoffe ich,dass man alles auch so regeln kann wegen der Krankheit. Jedenfalls chrieb sie auch, das sie sich von mir bedroht fühlt, weil ich ihr in der Email geschrieben habe das ich Widerspruch einlegen werde und jetzt meinte ich sie, zieht sie andere Seiten auf. Aufgrunddessen das ich kein geld habe, konnte ich den Termin in der Tagesklinik nicht wahrnehmen,der für meine langfristige Genesung verantwortlich ist und ihre Antwort war, das wäre ich selber schuld, ich wäre ja nicht bettlägerisch krank geschrieben.

Was soll ich bei ihr noch machen, wenn sie was sagt und ändert ihre Meinung wieder nach zwei Wochen und behauptet, sie hätte es nie gesagt?

Ich habe gelesen,das man auch eine Erwerbminderungsrente einreichen kann wenn man als Langzeitarbeitloser keine Möglichkeit hat auf einen Job. Ich bin eingetragen bis unter 5 Stunden am Tag und meine Fallmanagerin meint,ich soll meinen Nachbarn fragen und mich nicht so anstellen.

Eine Beschwerde blieb übrigens erfolglos und wurde abgelehnt.

Ich kann einfach nicht mehr,diese Frau ändert immer alles und lacht mich aus und macht mich nieder, aber nur wenn ich Niemanden als Zeugen dabei habe. Es fehlen Briefe die nie ankamen, aber auf denen ich nachher einen Bescheid bekomme, aber 10% Kürzung. Diese Frau hat einfach Recht und mir wird nicht geglaubt.

Wenn ich bis zum 4.12. dort nicht erscheine, dann wird das geld komplett gesperrt und der Folgeantrag ab Januar schon garnicht mehr ausgehändigt. Das ist doch nicht okay oder?

Vielen Dank für deine Antwort.

Die verzweifelte Fee

Hallo,

es ist natürlich schwierig, auf eine Situation zu antworten, die man nicht kennt.

Was für Art Brief hat die Fallmanagerin denn geschrieben? Also um Leistungen einzustellen bedarf es

  • entweder einen entsprechenden Leistungsbescheid vom Leistungssachbearbeiter und der ergeht nur mit akzeptabler Begründung (z.B. wegen Geldzufluss aus Arbeitseinkommen) und Rechtsfolgenbelehrung
  • oder es werden Gelder aufgrund von Sanktionen einbehalten, was voraussetzt, dass ein sanktionswürdiger Tatbestand vorliegt und (!) eine Anhörung bezüglich des schuldhaften Verhaltens seitens des Kunden erfolgt ist.

Einfach mal die Zahlungen einstellen ist nur eine leere Drohung und kann auf legalem Wege durch einen Fallmanager nicht veranlasst werden.

Einen Widerspruch einlegen hat im Übrigen nichts mit Bedrohung zu tun. In diesem Fall hört sich das so an, als ob die Drohungen eher seitens des Jobcenters kommen.

Wenn man krank geschrieben ist, dann ist man krankgeschrieben! Egal, ob man bettlägerig ist oder nicht, was außerdem absolut irrelevant ist und die Jobcenter Mitarbeiter auch gar nichts angeht.

Einen Folgeantrag kann man auch aus dem Internet ausdrucken und einreichen. Eine Verweigerung seitens des Jobcenter Unterlagen auszuhändigen ist allerdings albern und hört sich mehr nach Kindergarten an.

Am besten, wenn man Unterlagen in der Eingangszone persönlich abgibt und sich das auf einem Zettel bestätigen lässt (kann zu lästigen Diskussionen führen).

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann man zwar Stellen, die Erfolgsaussichten sind für gewöhnlich sehr dürftig.

Zum Vorgehen oder Umgang der Fallmanagerin kann ich leider nicht raten, da ich diese Person nicht kenne und das beschriebene Verhalten schwer nachvollziehen kann.

Ich wünsche erstmal alles Gute

H.B.