Was kann ich gegen krim-Mionäre Auftraggeber tun?

Ich habe knapp 4 Monate als freischaffende Künstlerin/Theatermalerin für ein Firma
AG gearbeitet.
Wie sich aufgetan hat, ist der Hintergrund des Produzenten sehr kriminell.
Es läuft daraus hinaus, dass viele Leute nicht bezahlt werden, viele Rechtsklagen
laufen, zwar mit Erfolg, positive Gerichtsentscheidung, aber ohne Erfolg, die
Bezahlung betreffend. (Weder f. Mandant noch f. Rechtsanwalt)
Der Produzent, wie in dem Genre üblich, vergibt keine Verträge, oder stimmt allem
zu, weil es eh egal ist. Er räumt Konten leer, um sie neu und unverfolgbar zu
investieren; für 300 Freischaffende, die auf ihr Geld warten, eine existentielle
Katastrophe; und wenn sie das Rechtssystem in Anspruch nehmen, viel Nerven,
Energie und Lebenszeit zusätzlich investieren müssen, erwarten sie evtl. nach 1,5
Jahren ein Restbetrag der Summe zu erhalten, die sie erarbeitet haben.
Rechtsanwälte und Gerichtskosten letztendlich selber tragen müssen, weil Multi
Millionär, sowieso kontenmässig pleite ist. Ohne Insolvent zu gehen.

Gut ich gehe den legalen Weg, vorsichtig, hier meine Frage:

Wie hoch sind die Verzugszinsen? Freischaffender an AG?
Vielen Dank im Voraus

ich bin psychiaterin, glaube das sie den falschen experten angeklickt haben. von verzugszinsen habe ich keine ahnung. gruss eva kellr

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber für geboten, dass Sie einen Fachanwalt/Fachanwältin in Ihrer Nähe um Rat fragen. Diese® sollte Ihnen eine vernünftige Erstberatung bieten können.

Zur weiteren allgemeinen Information zum Thema empfehle ich Ihnen folgende Webseiten:
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
Postfach 2261
Rheindorfer Straße 189
D-40764 Langenfeld
Tel +49.2173.920700
Fax +49.2173.1065459
Mail [email protected]
Web www.weisepartner.de
Blog www.blog-recht.de