Was kann ich gegen Mahnbescheid machen?

Hallo,

Im März habe ich meine Arbeit verloren und erhalte Arbeitslosengeld II. Auf mehrere Bitten von mir hat der Vermieter die Mietbescheinigung für´s Arbeitsamt erst über einem Monat nachdem ich sie ihm zuschickte, am 04.05. ausgefüllt und mir übergeben. Nun habe ich eine Frist bekommen bis zum 15.05. die Miete zu zahlen, sonst würde er ein Mahnverfahren einleiten.
Ich hatte ihn mehrmals gebeten mir die Bescheinigung zukommen zu lassen und ihm auch deutlich gemacht, daß das Arbeitsamt erst die Bescheinigung braucht bevor sie bezahlen. Wie soll ich mich nun verhalten?

Anmerkung: Die Wohnung ist zum Ende Mai gekündigt, also die letzte Miete. Wegen der fehlenden Mietbescheinigung habe ich das Arbeitslosengeld für den April erst im Mai bekommen, ohne Mietkosten.

Das ist zwar kein Mietrecht, aber…

…Sie sollten sich nicht so unterbuttern lassen. Senden Sie dem Arbeitsamt eine Kopie des Briefes, wann Sie den Vermieter dazu aufgefordert haben, die Mietbescheinigung auszufüllen. Senden Sie ihm zudem eine Kopie des Mietvertrages und eine Kopie der letzten Mietzahlung (Kontoauszug). Fordern Sie den Sachbearbeiter auf, Ihnen umgehend die Miete zu überweisen und weisen Sie auf die Drohung ihres Vermieters hin.

Ihrem Vermieter teilen Sie SCHRIFTLICH noch einmal den kpmpletten Sachverhalt mit. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie gegen einen etwaigen Mahnbescheid Einspruch einlegen werden, da Sie sehr wohl gewillt sind, zu zahlen, es aufgrund der Umstände aber nicht können und es sich nur noch um ein paar Tage handeln kann, bis er sein Geld sieht. Sollte tatsächlich dann ein Mahnbescheid kommen, wovon ich nicht ausgehe (ist umständlich, kostet Geld…), legen Sie tatsächlich Einspruch ein.

Haben Sie die Briefe geschrieben, lehnen Sie sich zurück und trinken ein Bier - alles wird gut.

sun-christin