Hallo,
Im März habe ich meine Arbeit verloren und erhalte Arbeitslosengeld II. Auf mehrere Bitten von mir hat der Vermieter die Mietbescheinigung für´s Arbeitsamt erst über einem Monat nachdem ich sie ihm zuschickte, am 04.05. ausgefüllt und mir übergeben. Nun habe ich eine Frist bekommen bis zum 15.05. die Miete zu zahlen, sonst würde er ein Mahnverfahren einleiten.
Ich hatte ihn mehrmals gebeten mir die Bescheinigung zukommen zu lassen und ihm auch deutlich gemacht, daß das Arbeitsamt erst die Bescheinigung braucht bevor sie bezahlen. Wie soll ich mich nun verhalten?
Anmerkung: Die Wohnung ist zum Ende Mai gekündigt, also die letzte Miete. Wegen der fehlenden Mietbescheinigung habe ich das Arbeitslosengeld für den April erst im Mai bekommen, ohne Mietkosten.