Ich bin unzufrieden mit meinem Makler. Er kümmert sich nicht um den Verkauf, verlangt aber trotzdem die volle Provision. Was kann ich tun? Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Makler?
Hallo Dreamimmo!
Immer wieder höre ich diese Kritik am Makler!
Was kann man tun:
- Wie sieht der Maklervertrag aus?.
- Ist dieser zeitlich befristet, oder nur auf Erfolg ausgerichtet??
- Provisionsanspruch für den Makler entsteht doch erst
beim Verkauf des Objekts. - Lassen Sie sich eine Aufstellung seiner Tätigkeit und die
Liste der Interessenten zuschicken.
Ein guter Makler hat diese Daten abrufbar bereit.
Sollten diese Listen nicht eingereicht werden
können Sie eine Abmahnung formulieren und dann
evt. den Vertrag fristgerecht kündigen.
Eine Aufsichtsbehörde gibt es nicht. Sollte der
Makler aber nicht korrekt mit Ihnen arbeiten können
Sie sich bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale über
den Makler beschweren und evt. auch verklagen.
Ist aber ein sehr schwieriger und kostenintensiver Weg.
Sprechen Sie Ihren Makler an und beschweren Sie sich.
MFG
Bruckmüller
Ich bin unzufrieden mit meinem Makler.
verstehe ich jetzt nicht.
Er kümmert sich nicht
um den Verkauf, verlangt aber trotzdem die volle Provision.
Nach deinem Text hat er doch einen Käufer gefunden.
Was erwartest Du denn noch von ihm ?
Was kann ich tun?
Wegen der Verkaufsabwicklung einen Notar beauftragen.
Gruß Merger
Die Frage ist welche Form des Vertrags Sie mit dem Makler haben.
Sollten Sie einen Allein-Auftrag mit ihm abgeschlossen haben, der ihm für einen vereinbarten Zeitraum das Recht einräumt seinen Provisionsanspruch geltend zu machen, sind die Aussichten etwas trübe.
Inhalt dieses Vertrags sollte hingegen auch der Umfang seiner Tätigkeit sein in Bezug auf Bewerbung des Objekts und wo.
Sollte der Vertrag mit dem Makler nicht sein alleiniges Maklerrecht enthalten, sind sie frei selbst tätig zu werden oder einen anderen Makler zu beauftragen.
Der beste Weg ist, ihm Ihre Unzufriedenheit gegenüber zu äußern mit der Absicht ihm den Auftrag auch schon vor Ablauf des Vertragsendes zu entziehen, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nach kommt.
Sollte der Makler Mitglied einer Maklervereinigung sein, können Sie sich auch an diese wenden, obwohl das nicht allzu viel bewirken wird. Der Verband ist jedoch um das gute Image der Branche bemüht und wird Ihnen ggf. Unterstützung anbieten.
Ergo: Maklerverträge ja, Alleinaufträge besser nicht…
Jeder Makler der Ihre Immobilie glaubz vermitteln zu können wird dies auch ohne Alleinauftrag tun, wenn er sich eine schnelle Provision versprechen kann.
Sollte Ihre Immobilie eher in einem desolaten Zustand sein, oder sich in einer wenig nachgefragten Lage befinden, ist es häufig nur eine Frage des Preises.
Hier ist ein Bieterverfahren manchmal am Besten um ein schnelles Ergebnis zu erzielen.
Gerne können Sie uns auch unter www.schoener-und-gesuender-wohnen.de kontaktieren.
Roland Frick
Hallo Dreamimmo, Makler haben nur Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Tätigkeit zum Abschluß oder Vermittlung eines Vertrages geführt hat (§ 652 BGB). Da Makler freiberuflich tätig sind, könnte höchstens, wenn sie einem Verband angehören, eine Beaufsichtigung gegeben sein. Viel Erfolg. Gruß Arthur
Ja hallo, nenne mir doch einfach Deinen Makler mit Namen und in welcher Stadt er firmiert.
Sicherlich kann ich helfen.
MfG
Willi Jänsch
Hallo,
um was genau kümmert sich dieser Makler nicht? Inseriert er nicht? Oder ermöglicht er keine Besichtigungstermine? Versendet er keine Exposés? Ist er nicht erreichbar? Möchte er etwa den Verkaufserfolg nicht (dann könnte er auch kein Geld verdienen) ?
…und ja, es gibt eine Aufsichtsbehörde für Makler. Den diese müßen nach § 34 c beim Ordnungsamt eine Gewerbeerlaubnis erhalten (vor Gewerbeanmeldung) und diese ausstellende Behörde ist dann gleichzeitig die Aufsichtsbehörde für die Zukunft.
Hallo Dreamimmo,
was wurde im Maklervertrag vereinbart.
Der Makler ist verpflichtet seine Tätigkeit und Bemühungen nachzuweisen, tut er das nicht, besteht unter Umständen ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Manchmal liegt es aber auch nicht am Makler wenn das zu vermietende oder zu veräußernde Objekt wenig bis keinen Anklang findet.
Bedenke, du musst die Nichttätigkeit des beauftragten Maklers beweisen können, reine unzufriedenheit mir dem bisherigen Ergebnis reicht nicht aus.
Wäre Sinnvoll, den Maklervertrag lesen zu können und zu wissen ob er eine Innenprovision vom Verkäufer und eine Aussenprovision vom Käufer verlangt und ob es sich um einen qualifizierten Alleinauftrag handelt.
Im Grunde schneidet er sich ins eingen Fleisch, denn wenn er untätig bleibt, verdient er nichts, entscheidend ist der Nachweis der Vermittlung und der Kaufvertrag der zustande kommt.
Gruß
BHS-Huber