Hallo Leute,
ich wende mich an Personen, die rechtlich top fit sind. Meine ehemalige Arbeitgeberin schmeisst jeden raus, der arbeitsunfähig ist und nicht zur Arbeit erscheint (weil sie möchte, dass diejenigen dann trotzdem arbeiten). Es ist eine Zeitarbeitsfirma. Die Leute müssen fast jeden Tag arbeiten und bekommen nie frei. Wer frei will, muss gehen… Bitte gibt mir Ratschläge. Mir zahlt sie meinen Urlaub nicht, deshalb gehe ich jetzt zum Anwalt. Mein Ziel ist es, den Laden schliessen zu lassen. Danke für eure Hilfe. Jetzt möchte ich vors Arbeitsgericht gehen, um mein Recht einzuklagen.
hallo,
ich hätte hierzu ein privates Anliegen. Könntest du mir deinen Arbeitsvertrag inkl. allen Seiten total privat zukommen lassen (über e-mail). Daraus ersehe ich dann schon etwas. Meine Mail lautet: [email protected]. Du würdest mir echt einen Gefallen tun.
Hallo,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Dazu müsste mir Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc. vorliegen.
Viele Grüße
Steffi
Hallo can 1809,
ich bin rechtlich nur auf dem Gebiet Arbeits- und Gesundheitsschutz fit.
Zum Thema Arbeitszeiten gibt es ein Gesetz, das Arbeitszeitgesetz, das für alle Arbeitgeber gilt. dort sind die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Pausen, die Ruhezeiten und die Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt. Urlaubsanspruch, Bezahlung etc. ist Arbeitsrecht, da kenne ich mich nicht aus.
Meine Empfehlung: Erst mal informieren, dann ein vernünftiges Gespräch mit der Chefin führen und Sie darauf hinweisen, dass es Gesetze gibt, die nicht verhandelbar sind. Wenn Gesprächs- und Vermittluungsversuche (Betriebsrat?, Sicherheitsfachkraft?) scheitern, aber bitte erst versuchen, dann gibt es die Möglichkeit, eine anonyme Anzeige bei der staatlichen Arbeitssschutzbehörde zu erstatten. Das sind je nach Bundesland die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz, die Bezirksregierungen oder die Landesunfallkasse (Schleswig-Holstein) etc… Dort ist man verpflichtet, den Namen eines Mitarbeiters, der Verstöße gregen Arbeitsschutzrecht meldet, auf dessen Wunsch vertraulich zu behandeln. Die Leute werden dann Kontrollen durchführen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Wenn du mehr Informationen zu der konkret zuständigen Behörde brauchst, dann melde dich nochmal, wir können das dann per E-Mail klären.
viel Erfolg.
Hallo can1809,
zu wenig Informationen um das beurteilen zu können. Wenn Sie sich sowieso an einen Rechtsanwalt wenden, benötigen sie meine Hilfe auch nicht, er wird sie sicherlich rechtlich gut beraten.
Viele Grüße und einen guten Rutsch,
Paula
Hallo,
zunächst möchte ich schon anmerken, dass ich diese sozialistischen Gewerkschaftsphrasen vom modernen Menschenhandel im Bezug auf Zeitarbeit gewaltig zum Kotzen finde. Gäbe es die Branche nicht hätten wir in Deutschland nicht etwa 5 Millionen mehr „normale Arbeitsplätze“, sondern 5 Millionen mehr Arbeitslose und das Ausland hätte die Arbeitsplätze da sie in Deutschland unrentabel wären.
Aber jetzt zu Ihrer Frage:
Wer Krank ist, ist rechtlich krank und bekommt die Zeit der ersten 6 Wochen vom Arbeitgeber bezahlt. Dann springt die Krankenkasse ein. Ist ein Dritter an der Krankheit beteiligt (Unfall, Schlägerei, etc) kann der Arbeitgeber gegebenfalls den Regress in einem Schadensersatzverfahren geltend machen.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in bestimmten Fällen möglich, aber nicht, wie landläufig angenommen unmöglich. Eine Kündigung in Krankheit ist hingegen durchaus jederzeit möglich, wenn die Umstände (Frist, Grund und Betriebsratsanhörung) stimmen.
Frei? Wie definieren Sie frei? In jedem Arbeitsvertrag sind ja Arbeitszeiten geregelt und auch Überstundenregelungen. Darüber hinaus gibt es Höchstgrenzen in Tarifverträgen und nicht zuletzt im Arbeitszeitgesetz. Einen Anspruch auf Frei(?) gibt es nicht, wo soll der auch stehen im Freigesetz???
Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub zahlen? Er zahlt Ihnen doch bereits die Urlaubstage? Und je nach Tarifvertrag sogar noch Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Mein Tipp an Sie- raus gehen abkühlen und mal versuchen in Deutschland ein eigenes Geschäft zu eröffnen. Dann hören Sie das Lied von den bösen Arbeitgebern und Zeitarbeitsfirmen mit anderen Ohren.
Jemandem aus subjektiv empfundenen Unrecht den Laden zu schließen ist eh nicht möglich, nur bei Rechtsverletzungen- nicht bei Rechtsempfindungsverletzungen.
Ich denke meine Worte waren nicht angenehm aber manchmal ist die Wahrheit so hart wie der Winter, den kann ich auch nicht leiden und muss ihn doch ertragen.
Guten Rutsch ins Jahr 2011 und alles Gute
Hallo can1809,
sorry, aber Verträge mit Zeitarbeitsfirmen sind nicht mein Spezialgebiet.
Nur ein Rat hierzu, wenn es wirklich gehäuft zu solchen Verstößen gegen das Arbeitsrecht kommt, würde ich das Gewerbeaufsichtsamt einschalten.
Es müssen dann aber stichhaltige Beweise und möglichst auch weitere Zeugen vorhanden sein.
Ich hoffe andere können dir mehr weiterhelfen.
MfG
Borkuschter
Die Anfrage scheint mir nicht aufrichtig. Wenn es sich um deine ehemalige Arbeitgeberin handelt, verstehe Dein Problem nicht. Die Vorwürfe sind zu pauschal, um konkret juristische Ratschläge zu geben. Ich streite nicht ab, dass es in manchen Zeitarbeitsfirmen nicht korrekt zugeht. Aber es müssen schon Ross und Reiter genannt werden, wenn ernsthaft Hilfe erwünscht ist.
Hallo, da kann ich leider nichts zu sagen. VG
Moin, moin,
tu das, geh zum Anwalt. Deine Darstellung reicht für eine Beurteilung nicht aus. Dein Urlaubsgeld steht Dir natürlich zu, sofern Du die Voraussetzung hast, also z.B. mindest. 1 Jahr beschäftigt bist. Im Übrigen steht es Dir frei, Dir eine neue Fa. zu suchen.
Grüße marineblau
Meine Anfrage nicht aufrichtig? Ich sollte nur kurz erwähnen, worum es geht. Dann schreibe ich dir mal etwas mehr: ich habe in dieser Firma am 1. Juni 2010 begonnen als „Bürokraft“ zu arbeiten. Kurze Zeit später (ca. nach 2 Wochen) merkten sie, dass in mir mehr steckt. Somit wurde ich Personaldisponent. Mir olag es, die beschäftigten Mitarbeiter ihre Arbeitseinsätze mitzuteilen. Natürlich war ich auch für alle anderen anfallenden Büroarbeiten zuständig. Kurz etwas zu mir: ich hatte eine kriminelle Vergangenheit, da ich ein Suchtproblem HATTE - Heroinabhängigkeit. Ich verbüsste sogar einer 4 monatige Haftstrafe (U-Haft) und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dies musste ich meinem ehemaligen Arbeitgeber aber mitteilen, weil ich sehr lange keine Arbeit hatte (Lücken im Lebenslauf). Da sie auch mein polizeiliches Führungszeugnis wünschten, hatte ich auch gar keine andere Möglichkeit, denen etwas anderes zu sagen. Schau, ich gehe mit meiner Krankheit offen um; ich erzähle selbst dir davon, ohne dich zu kennen.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass die gerne Leute wie mich einstellen, oder Leute, die finanzielle Probleme habe und arbeiten müssen. Am liebsten sind denen Leute, die kein Selbstbewusstsein haben und zu alem ja und amen sagen. Es sollte lt. Vetrag 40 Std/Wo gearbeitet werden, aber daran haben sich die beiden Herrschaften (beiden Chefs) nie gehalten. Wer nicht arbeiten wollte, konnte entweder gehen, bekam eine Abmahnung oder wenn die Person dann mal einen freien Tag haben wollte, bekam die Person dann nicht die freien Tage. So nach dem Prinzip: wenn du nicht am Wochenende arbeiten willst, bekommst du auch keinen freien Tag von mir. Muss man sich erst erarbeiten…
Ich bekam eines Tages ein Firmaenhandy; das war mein Untergang, weil ich dann jeden Tag zu je 24 Std erreichbar sein musste. Freie Tage? Die gab es nicht mehr.Auf grund eines Arbeitsunfalls, den ich 2007 hatte, zahlt die BG Metall N/S Eingliederungszuschüsse für mich. Für ein halbes Jahr 50 % meines Lohnes. Achja, Leute, für denen Zuschüsse (vom Arbeitsamt) gezahlt wurden, wurden mit Ablauf der Zuschusszahlungen meistens entlassen. Sonst würden sie ja zu teuer werden für sie.
In mich war sie verliebt und hat es immer wieder deutlich gemacht. Ich bin 34 und sie 50 und überhaupt nicht mein Typ. Aber sie war echt aufdringlich und hat mich mit sms bombardiert. Selbst sexuelle sms habe ich erhalten- diese habe ich sogar noch. Sie sagt der BG jetzt sogar, dass ich dort angelich geklaut hätte, aufsässig gegenüber den Vorgesetzten war und mir nach drei Monaten jeden Dienstag von alleine frei genommen habe. Sie muss mir ja noch 11 Tage Urlaub zahlen- das würde hinkommen, wenn ich jeden Dienstag frei gehabt hätte. Wir hätten eine Vereinbarung getroffen, womit ich dann einverstanden gewesen sein soll, dass diese angeblichen freien Tage als Urlaub abgegolten werden. Glaube mir; ich hatte niemals einen freien Tag. Selbst am Wochenende nicht. Dann war ich zwar nicht in der Firma, aber rund um die Uhr am Telefonieren und Disponieren. Es gab ja auch Ausfälle, die dann ersetzt werden mussten. Der Chef hatte grundsätzlich sein Handy aus - nach Feierabend und am Wochenende; die Chefin leitete immer ab 10.30 - mindestens 16 Uhr auf meins um. Ich durfte es nie aus machen.
Wenn ich mal zu Besuch zu meiner Schwester nach Wolfsburg fahren wollte, konnte ich es nicht. Entweder musste ich meine ganzen Arbeitsunterlagen mitnehmen, damit ich arbeiten konnte, oder musste zu Hause bleiben. Umleiten wie sie, durfte ich nie. Vergütet wurde es auch nicht- es war alles selbstverständlich.
Dann habe ich mich am 25.10.(Mo - So) krank gemeldet. Ich durfte den Dienstag (26.10) zu Hause bleiben, sollte dann aber ab Mittwoch wieder auf der Arbeit sein. Ich habe gesagt, dass ich das nicht mache, da ich krank bin. Ihre Antwort: „Du weißt was mit Leuten passiert, die nicht das tun, was ich ihnen sage.“ Ich habe nur gesagt, dass sie alt genug ist und ihre Entscheidungen selbser treffen muss. Das tat sie dann auch. Am Mittwoch erhielt ich die Kündigung per Taxi- Boten.
Dann nach etwas längerer Zeit (7.12.) drohte sie mir am Telefon mit den Hells Angels, da ich angeblich bei ihren Kunden anrufen sollte und sie schlecht reden würde. Das habe ich aber nie getan. Und so eine Person soll ungestraft davon kommen? Ich möchte meine 11 Tage bezahlt bekommen und würde mich freuen, wenn sie zusätzlich noch eine Strafe zahlen muss.Das wäre nur gerecht. Meine Nachfolgerin ist jetzt auch rausgeschmissen worden, weil sie nicht krank zur Arbeit gegangen ist. Lt. Chefin hätte sie angeblich in die Kasse gegriffen. Sie sollte bis zum 21.12. alle fehlenden Belege nachreichen. Selbst zu meiner Zeit wurde nie richtig Kasse geführt- es gab keine Belege bzw. nicht für alles. Eine weitere Kollegin, die für das Bringen und Abholden der Mitarbeiter an deren Einsatzorte zuständig war, wurde auch entlassen, weil sie sich krank gemeldet hat. Ihr wurde ihr gesamtes Monatsgehalt verrechnet- 915 Euro wurden zu 0,00 Euro.
Sie ist mittlerweile auch beim Anwalt. So, das war es erstmal. Ein wenig ausführlich, aber dann verstehst du auch die Hintergründe. Aber ich erzähle keine Lügen, auch wenn ich eine Vergangenheit habe. Sie ist nun eben einmal ein Teil von mir, den ich nicht verschweigen kann. Ich bin seit nun mehr knapp 5 Jahren drogenfrei und führe ein ganz normales Leben. Ich danke dir für eine Antwort und wenn du hast einen guten und hilfreichen Rat. Lieben Gruß, Can Öngelen
Danke für die Mühe, die Sie sich gemacht haben, aber Sie haben einiges nicht ganz richtig verstanden. Dennoch bin ich der Meinung, dass man ihr den Laden schliessen MUSS, weil sie es verdient.
Um Ihnen das alles zu schreiben, benötige ich viel Zeit, die ich jetzt bei der Arbeit nicht habe. Eines noch: sie soll meinen Urlaub nicht zahlen, sondern nur meine 11 Tage, die mir zustehen, die ich mir erarbeitet habe…UND: sie verstößt gegen alle Regeln gegen die man nur verstoßen kann. Sie hält sich nicht an die Arbeitszeitgesetze und ließ mich die Personalakten „nachpflegen“! „Nachpflegen“ bedeutet Unterschriften fälschen und nicht eingereichte Urlaubsanträge zu erstellen und dann unterschreiben… Soviel zu Rechtsempfindungsverletzungen.
Wenn Sie der ganze Sachverhalt interessieren sollte, melde ich mich und schreibe Ihnen das auf; ist aber eine lange Sache… Ich bin beim Anwalt gewesen und der gaht dem ganzen jetzt nach. Was ich nur wollte, ist zu fragen, ob jemand ähnliche Probleme kennt und mir einiges Ratschläge geben könnte. Aber in die Kälte spazieren gehen, hat keinen Sinn, weil ich mir die Sachen nicht eingebildet habe. Mir wurde sogar mit einer Kriminellen Bande gedroht, wenn ich meine Meinung nicht zurücknehme… qaselbst dieser brief ist bereits bei der Polizei eingegangen.
Aber danke trotzdem. LG Can Ö.
Hallo,
ich werde mich darum kümmern. Kann aber einige Tage dauern, da ich sehr viel arbeite. Aber eines interessiert mich: worin liegt dein privates Anliegen? Wäre nett, wenn du mir eine Antwort gibst. Ich werde auf jeden Fall meine Sachen einscannen müssen, damit ich sie dir schicken kann. Bis demnächst. LG Can
hallo can,
ich kann das hier nicht öffentlich erklären. Gib mir deine private Mail-Adresse, dann erkläre ich dir warum. Vielleicht weiß ich ja einen Rat. Ich bin selber von einer Leihfirma beschissen worden (Sept.2010). Ich wurde sogar vom Inhaber noch verhöhnt. Ich habe schon des öfteren in einer Leihfirma gearbeitet. Es kommt natürlich auch darauf an, ob du dort bleiben willst. Wieviel Urlaub steht dir für dieses Jahr noch zu? Welchem Tarifvertrag gehören sie an? Wie hast du dich einzelvertraglich abgesichert? Auf jeden Fall musst du einen Schritt schneller sein. Sollten diese dich zuerst kündigen, dann kann es sein, dass sie alle deine Überstunden verbrecherisch einbehalten.
LG Susanne
Hallo,
ich werde mich darum kümmern. Kann aber einige Tage dauern, da
ich sehr viel arbeite. Aber eines interessiert mich: worin
liegt dein privates Anliegen? Wäre nett, wenn du mir eine
Antwort gibst. Ich werde auf jeden Fall meine Sachen
einscannen müssen, damit ich sie dir schicken kann. Bis
demnächst. LG Can
Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaubsanspruch im ungekündigten und im gekündigten Arbeitsverhältnis „ausdrücklich i.S. von § 284 BGB“ geltend machen (BAG [18. September 2001] – 9 AZR 570/00 – NZA 02, 895). Unterlässt der Arbeitnehmer die Geltendmachung des Urlaubs, so verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraumes. Die Geltendmachung muss eindeutig, unbedingt und hinreichend bestimmt erfolgen. In der Erhebung der Kündigungsschutzklage liegt noch keine Geltendmachung des Urlaubsanspruchs.
Danke für den Rat. Ich hatte bereits beim Hauptzollamt, dem Arbeitsamt und Krankenkassen angerufen. Niemand will damit etwas zu tun haben. Die Betroffenen sollten sich selbst darum kümmern. Diese haben aber kein Selbstbewusstsein und trauen sich das nicht. Was kann dann also getan werden? Zeugen für meinen Vorfall habe ich. Aber solch eine Person darf normalerweise nicht dieses Unternehmen führen…
Danke für deine Ratschläge. Aber Gewerbeaufsichtsamt klingt schon mal gut…
LG Can Ö.
Nun kann ich Deinen Grad an Empörung bessser verstehen. Ein professioneller Rat sollte aber weiterführen, deswegen sehe ich meinen Job darin, Dir zu helfen, alles, was Du erlebt hast und woran ich nicht zweifle, von außen zu betrachten und damit etwas weniger emotional. Du solltest die geschilderten Erlebnisse sorgfältig zwei Problemkreisen zuordnen 1. Dein eigenes Arbeitsverhältnis und 2. Die Verhältnisse in der Firma. Für Dein Arbeitsverhältnis ist ausschließlich Dein Arbeitsvertrag wichtig. Bist Du per Arbeitsvertrag als Personaldisponent und damit leitender Angestellte mit Personalkompetenz eingestellt gewesen, d.h.durftest Du laut Arbeitsvertrag Personal selbständig einstellen und entlassen? Wie waren Deine Arbeitszeiten geregelt? Wie lautete die Urlaubsregelung? Welche beweiskräftigen Belege hast Du für das Fehlverhalten Deiner ehemaligen Chefin wie. z.B. die erwähnte SMS? Gab es schriftliche Abmahnungen für Dein angebliches Fehlverhalten wie den „Griff in die Kasse“? Kannst Du anhand Deiner Gehaltsabrechnungen belegen, dass Urlaub zu wenig bezahlt wurde? Vor dem Arbeitsgericht zählen leider nur objektive Beweise. Zeugen kannst Du allerdings benennen. Wenn Du Dich auf das Verfahren nicht professionell vorbereitest, wird Dich der Anwalt Deiner ehemaligen Chefin leicht vorführen können. Das gleiche gilt natürlich für die Gegenseite.Das heist auch Deine ehemalige Chefin muss Beweise für Dein angebliches Fehlverhalten vorlegen. Um nicht mißverstanden zu werden, ich stehe nicht auf der Seite Deiner ehemaligen Firma, sondern möchte Dich realistisch darauf vorbereiten, welche Fragen das Gericht aufwerfen wird. Kommen wir zum zweiten Problemkreis, den Verhältnissen in Deiner Firma. Andere Betroffene müssen ihre eigenen Angelegenheiten selbst in einem eigenen Verfahren in die Hand nehmen. Diese Dinge wird das Gericht in Deinem Verfahren nicht zur Behandlung zulassen. Der Umgang mit Euren Zeitarbeitnehmern unterliegt jedoch noch dem AÜG, dessen Einhaltung durch die zuständige Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit überwacht werden muss. Unregelmäßigkeiten bei der Behandlung der Leiharbeitnehmer können dort zur Anzeige gebracht werden und sind dann ebenfalls nicht Gegenstand Deines Verfahrens. Die Schließung der Firma ginge nur über eine Prüfung der Verhältnisse durch diese Behörde über einen sogenannten Erlaubnisentzug, aber eben außerhalb Deines Verfahrens. Deine Vorstrafe spielt für mich in Deiner Beurteilung keine Rolle, denn mit der Haftstrafe ist diese erledigt. Die Inanspruchnahme von stattlichen Fördergeldern für Rehabilitanten ist zunächst zulässig. Die Gewährung dieser Zuschüsse ist aber in der Regel an bestimmte Weiterbeschäftigungsauflagen gebunden. Dies Auflagen haben aber dann keinen Bestand, wenn der geförderte Arbeitnehmer, also Du, selbst kündigst oder aber Anlass zu einer fristlosen Kündigung gegeben haben sollte. Das könnte den Vorwurf des Diebstahls erklären, der natürlich bei objektiven Beweisen, ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Ich hoffe, dass Du einen sehr professionellen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Deiner Vertretung gefunden hast, denn dieser sollte schon mit allen Wassern gewaschen sein, um min einem Verfahren gegen Deine ehemalige Chefin bestehen zu können. Gehe mit diesem noch einmal alle Deine Vorwürfe genau durch und schau, welche davon gerichtswirksam verwertbar sind.
Viel Erfolg
dieri
Hallo can1809,
rechtlich topfitte Menschen können aus Deinen emotionalen Zeilen auch nicht entnehmen, wo genau jetzt die Fakten liegen. Daher mal ein paar Anregungen:
- Du bist nicht der Klassensprecher für die Anderen, Du kannst nur Deinen Fall für Dich gerichtlich durchsetzen
- Gleichwohl kannst Du „Klassensprecher“ werden, da es Dir erlaubt ist, in dieser Firma einen Betriebsrat zu gründen => die IG Metall ist Dir da bestimmt behilflich
(oder ver.di, etc.) - Wenn die Mißstände so gravierend sind, dann wende Dich am besten an das Landesarbeitsamt - sorry - an die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit oder
wie auch immer die mittlerweile heissen. In diesem Fall solltes Du Belege dafür haben, daß viele kranke oder urlaubende Leute gekündigt werden, da Zeitarbeit eine persönliche Eignung des Inhabers und eine Erlaubnis durch das LAA (sorry … siehe oben) voraussetzt. D. h. wenn Du da Meldung machst, wird gegen Deinen Arbeitgeber ermittelt - das kann auch bis zum Entzug der Erlaubs und damit der Schließung des Ladens führen. - Die Aussage „mir zahlt Sie meinen Urlaub nicht“ würde für mich eher in Richtung Urlaubsabgeltung gehen, also bei einer Kündigung wirken. Urlaub kann generell nur in Freizeit genommen und nur im Kündigungsfalle abgegolten werden. Insoweit ist der Weg zum Arbeitsgericht (Beratung) oder evtl. ein Rechtsanwalt bestimmt hilfreich, das genau zu ermitteln.
- Also: Weniger Emotion - Mehr Fakten, dann kann für Dein (und das der Anderen) Recht gesorgt werden. Die Mühlen mahlen zwar langsam, aber stetig.
Viel Glück
Harry
Hallo nochmal,
also das sieht ja jetzt schon sehr drastisch aus.
Sie werden aber die Behauptungen alle beweisen müssen.
Nach diesem Stand bin auch ich Ihrer Meinung, so jemandem die Genehmigung zu entziehen. Dazu können Sie sich auch an die oberste Kontrollbehörde der Zeitarbeitsfirmen wenden, nämlich die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt. Sie entzieht dann die Genehmigung zur Mitarbeiter-Überlassung, nach reiflicher Prüfung der Sachverhalte.
Wenn Dokumente gefälscht werden mussten können Sie auch den Zoll informieren, oder die Krankenkassen, da hierdurch SV-Beiträge und Steuern unterschlagen werden.
Dennoch das ist nicht die Zeitarbeit! 98% aller Firmen arbeiten hart aber fair- das ist gut so. Das passiert leider auch in ganz normalen Handwerks, Produktions und Gewerbebetrieben.
Und jeder von uns kennt jemanden der schwarz arbeitet in Tankstellen, KFz-Werkstätten, Friseure, Bedienungen und und und - das ist modernes Sklaventum und Betrug!!!
Ich grüße Sie freundlich und drücke Ihnen die Daumen.
hallo Suasanne,
ich bin seit 15.11. nicht mehr da beschäftigt. Weil ich ab 25.10. krank war, hat sie mich dann am 27.10. gekündigt. ich wollte mich nicht erpressen lassen und krank zur Arbeit gehen. Andere Mitarbeiter kuschen alle.
Die haben nämlich alle no Selbstbewusstsein. Das sind ihre Lieblings-Mitarbeiter.
Ich war dort 5,5 Monate, Jahresurlaub 24 Tage => 11 Tage erarbeitet. Diese will ich auf jeden Fall haben, die bekommt sie nicht geschenkt.
Im Arbeitsvertrag steht ab und zu „lt. Tarifvertrag“, aber welchen, schreibt sie darin nicht. Und einen Gesetzesauszug habe ich auch nicht erhalten. Die kennt selbst den TV nicht, denke ich mal.
meine Email [email protected]
bis denne
LG
Can