Was kann ich in einen Mietvertrag schreiben? Zustand der Wohnung bei Auszug

Hallo,
ich möchte bald meine Eigentumswohnung vermieten, bin mir aber unsicher, was ich zum Thema „Auszug und Zustand der Wohnung bei Übergabe“ in den Vertrag schreiben darf um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Ich weiß, dass eine allgemeine Klausel die zB besagt, dass alle Tapeten entfernt werden müssen, nichtig ist.
Wie sieht es aber aus, wenn ich bei „Individuelle Vereinbarungen“ zB schreibe, dass „Frau/Herr xy die Wohnung bei Auszug mit Rauhfasertapete tapiziert und in hellen Tönen gestrichen abzugeben hat“? Soweit ich weiß, sind individual Vereinbarungen rechtens, stimmt das auch in diesem Fall?
Ich möchte hier nicht als zukünftige Vermieter-Herrin rüber kommen aber natürlich möchte ich vermeiden, dass mir jemand meine Wohnung in Grün/gelb/pink-gestreifter Samttapete überlässt, verständlich oder?
Gibt es da Möglichkeiten, so dass beide Parteien zufrieden sind? Im Internet findet man irgendwie nur Infos für Mieter was sie NICHT tun müssen, ich als evlt. baldige Vermieterin bräuchte aber Infos was ich verlangen darf.
Vielen Dank schon mal im Vorraus!

tritt in den VERmieterverein ein. dort bekommst du beratung und dort bekommst du vordrucke für mietverträge, die DIR und nicht dem mieter nützen.

Hallo,
fuer Vermieter gibt es Buecher und downloads von mehreren Verlagen. zB. https://shop.haufe.de/prod/formulare-und-vertraege-fuer-die-wohnungswirtschaft-haufe

Huhu,

Finger weg vom Selberschreiben. Es gibt die sogenannten „Formularmietverträge“ für kleine Münze. Diese werden regelmäßig der aktuellen Rechtsprechung angepasst. ausfüllen und gut ist.