ich möchte mich mal erkundigen…
Es geht um meine Kinder (5) und (6) jahre,
nach fast 6jahren meldet sich der vater von meinen Kindern únd möchte Besuchsrecht haben…
erst wurde es von jugentamt eine regelung erziehlt und zwar briflicher kontagt daran hat er sich nicht gehalten nach briflicher kontagt währe ein ´Betreuterumgan festgelegt. Er hate sich an keine regelung gehalten und nun bekamm ich nen Brif von seinen anwalt da drin stadt das er jeden sonnatg das recht hat in meiner wohnung für 2stunden aufzuhalten das die kinder ihn kennenlernen das habe ich verneint da ich ihn nicht in meiner wohnung haben möchte und habe noch rein geschrieben das es nur mit betreutenumgang von jugentamt bestimmt wird…
nun habe ich jetzt am 11.01 wegen der sache eine grichtverhantlung da wirt es wegen den umgang entschieden…
mein tatsechliche problem ist meine tochter mit 6jahren möchte nicht ihn kennenlernen sie hat gesagt das ihr vater mein neuer freund ist da er sich um sie kümmert (sie hat ihren eigenen kopf)…
Hallo, das ist natürlich ganz schön blöd das der
Leibliche Varer sich jetzt erst um seine Kinder kümmern
will. Diese Situation kenne ich nur zugut. Meine
Tochter ist auch schon 6 Jahre alt. Ihr leiblicher
Vater hat sich auch kaum um sie gekümmert in den
letzten 6 Jahren und ich wollte ihn natürlich auch net
in meiner Wohnung haben und auch sie müssen denn nicht
in ihre Wohnung lassen. Bei uns war es erst mal so das
dass Jugendamt durch das Gericht entschieden hat das
das Kind Betreuuten Umgang hat alle zwei Wochen danach
habe ich ihm die kleine jeden Samstag gebracht aber bin
immer dabei geblieben. Und dann auf einmal hat er sich
2 jahre nicht mehr gemeldet und dann wollte ich kein
Jugendamt mehr ,weil die meine ängste nicht verstehen
konnten. Und dann hat sich der Kinderschutzbund
gemeldet. Und seit dem sieht er die kleine alle 14 tage
samstags für 6 stunden. Ich muss auch dazu sagen auch
meine Tochter hat ihren eigenen Kopf und sie wollte ihn
am Anfang auch net sehen aber mittlerweile will die ihn
doch sehen aber mein freund ist für meine kleine auch
wie ihr eigener vater der immer für sie da ist.
mein tatsechliche problem ist meine tochter mit 6jahren möchte
nicht ihn kennenlernen sie hat gesagt das ihr vater mein neuer
freund ist da er sich um sie kümmert (sie hat ihren eigenen
kopf)…
Hallo.
Also in der Regel nach einer so langen Zeit, hat auch der Vater (auch wenn er sich nicht gekümmert hat) Umgangsrecht.
Dieses Recht würde aber darauf hinauslaufen, das erstmal ein „betreuter“ Umgang festgelegt werden kann.
Besuch in der eigenen Wohnung sowieso nicht.
Darüberhinaus sollte man als erstes das „Wohl der Kinder“ sehen.
Ratsam dazu wäre, sich an dein zuständiges Jugendamt mit dem erhaltenen Schreiben zu wenden, und dir für diesen Gerichtstermin eine Vertreterin für Familienförderung stellen zu lassen. Direkte Antworten an den „Vater“ würde ich unterlassen.
Dieses Recht würde aber darauf hinauslaufen, das erstmal ein
„betreuter“ Umgang festgelegt werden kann.
Besuch in der eigenen Wohnung sowieso nicht.
Darüberhinaus sollte man als erstes das „Wohl der Kinder“
sehen.
Ratsam dazu wäre, sich an dein zuständiges Jugendamt mit dem
erhaltenen Schreiben zu wenden, und dir für diesen
Gerichtstermin eine Vertreterin für Familienförderung stellen
zu lassen. Direkte Antworten an den „Vater“ würde ich
unterlassen.
Wegen der sache habe ich ja morgen einen termin schon am jugentamt.
Direkten kontagt habe ich nicht mit ihn aufgenommen nur zu seinen anwalt habe ich geschrieben das es nicht so geht wie er sich vorstellt und das es nur mit betreuten umgang gehen würde das er es beantragen muss.
Bersönlich würde ich nicht kontagt auf nehem durch sehne vorgeschicht wo ich erst viel zu spät erfahren habe und die geschichte kennt auch das jugentamt.
das mit den betreuten umgang möchte ich ja auch haben und das jugentamt hat es ja so mitte des jahres so entschieden aber anscheinent war es nicht gut für ihn und er hat sich an nix gehalten und nun anfang des monats hat er den anwalt mit eingeschalten und meinte das er ohne éinen betreuten umgang rum kommen würde
das habe ich dann verneint und an seinen anwalt geschrieben das es nur mit einen betreuten umgang durchs jugentamt gehen würde er wollte ja jeden sonntag für 2studen einen umgang haben und so weit ich ja gehört habe von einer tate von mir das es nur alle 14tage ein konntagt zustante kommen würde und ich soll mir einen anwalt suchen jetzt habe ich ja morgen den termin am jugentamt zur besprechung da die auch am gericht dabei ist
na da brauchste dich ja nicht verrückt machen…
wenn du morgen schon nen termin hast beim j.-amt, dann werden die dir schon weiterhelfen…
den meisten zuspruch wirst sowieso Du bekommen, und der „kindesvater“ nur einen minimalen anteil.
Umgang ist somit nur unter „aufsicht“ möglich in erster zeit,dafür gibt es bestimmte stellen, wo man sich treffen kann. darum brauchst du dich gar nicht kümmern, das muß dann „er“ machen.
Also nicht verrückt machen lassen.
Hoffe ich konnte helfen…Guten Rutsch und toi,toi,toi
Sorry, obwohl er sich nie an abmachungen gehalten hat.
Irgendawnn hat dan auch das Jugendamt eingesehen das es nicht gut für mein Jungen ist.und den umgang unterbunden.Also grundsächlich kannst du nichts tun, nur hoffen das dein ex, sich weiterhin so verhällt.
Wünsche Euch viel Glück bei der Verhandlung.
Allso ich war heut beim jugentamt und der bekommt zum zweiten mal die auflage erst schrieftlichen konntagt zum aufnehmen und in der zeit kann er einen andrag auf betreuten umgang beantragen und das wirt am gerricht vorgelleg wo heute besprochen worden ist…
Die von jugentamt hat heute auch nu gesagt das er sich an dir regelung nicht gehalten hat und sie zweifelt auch daran das er sich daran halten wirt…
und wir haben auch die gleichen gedanken das er nur den kinder weh tut…
sie hat auch gesagt das es warscheinlich nur ein gurz gedanke ist das er die beiten sehen möchte und dann wieder verschwintet das denken wir beite und das wirt auch das gericht so bekommen das zweifeln besteht…
so einfach ist es nicht für ihn, wenn er sich bisher nicht gekümmert hat. was seine anwältin sagt ist erst mal ein versuch. entscheiden tut das gericht und zwar zu gunsten der kinder. wenn sie ihn nicht sehen möchte und sie einen anderen mann als vater ansieht hat er ganz schlechte karten. weil dieses familienleben niemand zerstören darf. wünsche dir viel glück!
Da hast du auch recht.
Man kann kein familienleben zerstören.
Ich werde mal abwarten was das gericht entscheitet und dann werde ich mich wieder melden.
Und danke füe euere andworden.
also ich kann dir nur erzählen was ich denke…ich hatte ja das gleiche problem und ich denke das du eine ganz schlechte chance hast, ich wahr vor einem halben Jahr selbst beim anwalt und die haben mir gesagt der vater hat immer das recht die kinder zusehen solang keine kindeswohlgefährdung davon ausgeht.
Mir wurde gesagt auch wenn sich der vater alle drei jahre nur einmal meldet dann ist das ok…wir als mütter müssten damit leben und die enttäuschung der kinder ausbaden( ich bin natürlich mit so einer aussage auch überhaut nicht zufrieden gewesen aber es ist so)
Doch bei deiner Tochter kann es was anderes sein, wenn sie klar und deutlich sagt sie möchte ihren vater nicht sehen, kann es sein das dem wunsch nachgekommen wird da sie ja allein die entscheidung getroffen hat!
Aber da dein Fall schon beim Gericht gelandet ist kann das echt negativ für dich ausfallen den was das gericht beschließt dem musst du dann auch nach kommen!
Ich hoffe ich konnte dir helfen