Was kann ich machen?

Hallo zusammen,

ich habe da ein kleines Problem.
Also mein Lebensgefährte hat letztes Jahr Insolvenz angemeldet und das Eröffnungsverfahren ist noch nicht ganz durch. Er hat unter anderem Schulden bei einer Firma wo er Nähmaschienen gekauft hat und nicht mehr bezahlen konnte. Nun wollen die die Nähmaschienen wieder zurück haben. Was man ja nachvolzeihen kann, jedoch gibts da ein großes Problem. Die Nähmaschienen haben wir nicht mehr. Nach dem wir unseren Laden geschloßen haben, haben wir diese verkauft um andere schulden zu begleichen.
Weiß jemand was nun im schlimsten Falle passieren kann?
Kann diese Tatsache die Insolvenz gefärden?
Was sollen wir am besten tun?

ich wäre für alle antworten dankbar!

nastja

Hallo,
aufgrund der Informationen, die ich habe kann ich dazu folgendes sagen:
Die Schulden, bei der Nähmaschinenfirma hätten bei der Insolvenz mit angemeldet werden müssen.
Dies hätte derjenige tun müssen, der die Insolvenz vorbereitet hat und dafür viel Geld verdient hat.
Es kommt nun darauf an, ob Ihr als Ihr die Nähmaschinen bestellt hattet die Insolvenz schon absehen konnte und Ihr die Maschinen bestellt habt, obwohl Ihr nicht bezahlen konntet.
Dann kann das schlimmste, was passieren könnte eine Anzeige ween Betrugs sein und die Insolvenz bzw. Restschuldbefreiung wäre auch dahin.

Ich würde diese Schulden anmelden.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

hallo Immobilienakuthilfe!

ich danke dir für deine Antwort. Ich kann dir dazu sagen, dass die Schulden von den Nähmaschienen schon mitangemeldet waren. Und als wir die bestellten, sind wir nicht davon ausgegangen, dass wir in die Insolvenz gehen.
Ich weiß auch nicht was wir jetzt machen sollen, denn die schulden waren angemeldet, und nun wollen die die nähmaschienen zurück, die nicht mehr da sind;(

hallo
die nähmaschinen wurden in ein gewerbe verkauft, der gewerbetreibende meldet insolvenz an, insoweit sind die verbindlichkeiten (offene Rechnungen gegenüber diesem Hersteller) teil der insolvenzsumme und der lieferant gläubiger des insolventen. Ihr müßt nur nachweisen können, daß ihr die geräte verkauft habt, an wen und dass sie bezahlt worden sind, damit nicht der verdacht entsteht, ihr habt die in euren privaten keller abgezweigt um nach der insolvenz mit diesen geräten ein neues geschäft aufzumachen (das wäre dann strafrechtlicher Betrug). Euer Insolvenzberater wird diese schulden aufnehmen und den lieferanten als gläubiger in der insolvenzliste führen und je nach insolvenzmasse ebenfalls befriedigen.

dies ist ein freier rat und keine rechtsberatung, zu der ich nicht berechtigt bin; in jedem falle wird die hinzuziehung eines berechtigteten rechtsberaters empfohlen.

Freundlicher Gruß
Michael

Hallo,

danke für die Anfrage.

Grundsätzlich haben Sie hier ein verfluchtes Problem. Sie müssen dringend die Rechnungen der Nähmaschinenfirma prüfen und klären, ob sich die Firma das recht vorbehalten hat, dass bis zur endgültigen Bezahlung die Ware Eigentum der Nähmaschinefirma bleibt.

Sollte das der Fall sein, so kann das Unternehmen den Sachverhalt zur Anzeige wegen Warenkreditbetruges bringen. Dieser Betrug würde dann die Restschuldbefreiung in Gefahr bringen wenn nicht sogar ganz außer Kraft setzen.

Sie müssen mit Ihrem zugeteilten Insolvenzverwalter klären, wie Sie sich in dem Sachverhalt gegenüber dem Gläubiger verhalten wollen. Hier sind gesonderte Schritte nötig, die nur Ihr Insolvenzverwalter für Sie klären kann. Unterlassen Sie jede Nebenabsprache mit dem Nähmaschinenunternehmen, das gleiche trifft für Zahlungsabsichten. Alle diese Sachverhalte sprengen das Insolvenzverfahren und die daraus resultierende Wohnverhaltensphase.

Alle Absprachen und Zahlungen dürfen Ihrerseits nur noch über Ihren Insolvenzverwalter laufen. Jeder Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze des Insolvenzverfahrens setzen dies außer Kraft, enden meist in entsprechenden Strafverfahren und Sie können in 10 Jahren mal wieder vorsprechen in wie weit man Ihnen ein neues Insolvenzverfahren zulässt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

unbedingt einen rechtsanwalt hinzuziehen