Wie kann ich die Firma zum Weitermachen bewegen?
Gibt es rechtliche Schritte die ich einleiten kann?
Kann ich eine andere Firma beauftragen um es zu beenden?
Danke euch für eure Hilfestellung.
Hallo Olli
hast du schon Bezahlt ?, oder einen Vertrag Unterschrieben ?
Ein wenig mehr Info könnte nicht Schaden.
Gruß
Mücke.
Habe schon eine Teilzahlung geleistet für das Material habe mich auch schon oft telefonisch gemeldet und ich würde auf die nächste Woche vertröstet weil das Wetter nicht passte oder die Mitarbeiter krank waren.
Aber es war niemand da um weiter zu machen sogar ohne Absage.
Leider gibt es kein schriftlichen Vertrag also auch kein Fertigstellungs Termin.
Hallo Olli,
ich würde ein Schriftstück aufsetzen, das du bei der Rechtsberatung gewesen bist, und der
Anwalt dir geraten hast, das du ihn einen Termin setzen sollst, mit Fertigstellung des Carports.
Sollte er nicht in der Lage dazu sein , muß er dir die Anzahlung zurück geben.
evtl, bringt das ja was, wenn er das liest.
Solltest du ihn das Persönlich in seinem Briefkasten stecken, nimm bitte einen Zeugen mit.
Wenn das alles nichts nützt, gehst du wirklich mal zur Rechtsauskunft, ich glaube das Kostet jetzt ca.20€
Schönes Wochenende
Gruß
Mücke.
Du redest von „Weitermachen“. Bedeutet dies, dass da schon was gebaut wurde? Dann ist auch schon Material auf der Baustelle. Ich würde dem Handwerker schriftlich eine Frist stellen. Dies beträgt üblicherweise 14 Tage. Hierin muss auch die Androhung stehen, dass Du, falls er nicht fertig stellt, seine Dienstleistung abbestellst. Lässt er diese Frist verstreichen, muss das Material abgerechnet werden. Wenn mehr da ist als Du in Deiner Teilzahlung ausgelegt hast, musst Du nachzahlen oder abholen lassen. Ist weniger da hast Du das Problem, dieses Geld von ihm zu fordern. Danach kannst Du beauftragen, wen Du willst. Aber natürlich auf eigene Kosten.
Gruß
Kleiner Racker
Hallo!
Es kann ja sein, das Geld ist weg und Firma ist pleite ! Dann erübrigt sich alles weitere.
Wo ist das bezahlte Material ? Bei der Firma oder schon bei Dir auf der Baustelle ? Ist schon angefangen mit dem Bau ?
Schriftlich einen Termin zur Fertigstellung anmahnen, kurze Frist, 14 Tage sind bei dem Vorlauf sicherlich angemessen.
Sonst Rücktritt vom Vertrag und Rückforderung der Vorauszahlung. Dann beauftragt man eine andere Firma.
Hat die Firma schon mit dem Bau begonnen, dann aber irgendwann aufgehört weiterzubauen, dann müsste man nach Vertragskündigung den Wert der Bauleistung ermitteln und berechnen ob man überzahlt hat oder nicht.
ggf. muss man dann Geld zurückfordern.
MfG
duck313
„Ich war beim Anwalt und der hat gesagt, dass ich Ihnen einen Brief schreiben soll…“ bedeutet:
A: Man war bei keinem Anwalt
oder
B: Der Anwalt hat einem gesagt, dass man keine Chance hat und am besten nichts unternimmt, was Kosten verursacht.
oder
C: Der Anwalt sieht gute Chancen, hat aber leider zuletzt dermaßen viel Geld verdient, dass sein Konto wegen Überfüllung geschlossen wurde. Daher kann er keine Schreiben mehr aufsetzen, da er dann ja noch mehr Geld verdienen würde.
Ist das Bauwerk begonnen ?
Wenn ja würde ich (nach mehrmaliger dokumentierter Aufforderung weiterzumachen) mich bei der örtlichen Handwerkskammer beschweren.
Falls nein, und Du einen wesentlich früheren Beginn der Arbeiten vereinbart hast, kannst Du ihm schriftlich den Auftrag entziehen.
Falls Du keinen Termin für den Beginn und/oder Abschluss der Arbeiten vereinbart hast, kannst Du ebenfalls nach mehrfacher Nachfrage ohne befriedigende Antwort, den Auftrag stornieren.
Du bist übrigens nicht in der Kategorie „Recht“
Udo Becker
hallo
Ja ein Teil wurde schon gemacht und das restmaterial ist auch hier auf der Baustelle.
Danke für die Tipps.
Hallo Olli,
halt uns doch bitte auf dem laufenden, zwecks , eigen intresse.
danke
Gruß
Mücke
Man kann einen Handwerker durch eine Terminsetzung „in Verzug setzen“. Dazu muss ein angemessener Termin gesetzt werden. Folgt er dieser Aufforderung nicht kann man im eskalierendem Streitfall einen anderen Unternehmer beauftragen und Mehrkosten dem ursprünglichen Anbieter berechnen. Davor empfehle ich den Schlichter der örtlichen Handwerkskammer anzurufen um eine gütliche Einigung einzuholen. Achtung: Ein gestörtes Vertrauensverhältnis fordert konkrete Beaufsichtigung der ausgeführten Arbeiten. Ggf. ist die Inanspruchnahme der Verbraucherzentrale hilfreich, die für relativ wenig Geld (20,- €) eine erste Einschätzung der Rechtssituation abgeben könnte.