Was kann ich mit meinem Auto tun?

Hi, habe im September einen Gebrauchten beim Gebrauchtwagenhändler gekauft und hab nun ein paar Probleme.
Als erstes, das Auto wurde im Internet angeboten und es wurde besichtigt. Es hieß 1. Hand und Inspektion alles gemacht. Beim abholen des Autos seh ich im Brief mich als 3. Halter, und es gab auch schon einen neuen Brief.
Dann waren ein paar TüV Mängel, die er noch nach der Abnahme beheben wollte, was dann auch nur nach mehrmaligen hinfahren passiert ist. Dann ist mir nach 2 Wochen der Keilriemen gerissen, hätte man doch bei der Inspektion sehen müssen oder??
Ok, die das Auto abgeholt und fertig gemacht für umsonst. Jetzt habe ich seit 8 Wochen das Problem, das er ölt, Werkstatt bei mir sagt Simmerlring und Nockenwellendichtung.
Ok, ich Auto hingebracht die „fertig gemacht“ , Rechnung über 120 Euro kam, vier Tage später, öl wieder im Motorraum und unter dem Auto, wieder Auto hingebracht, angeblich Dichtungnen falsch eingebaut.
So jetzt wo das Auto in der Garage über die Feiertage stand, sah ich wieder das Öl an der gleichen Stelle.
Rechnung habe ich noch nicht bezahlt.
Am liebsten würde ich die Kiste zurückgeben, oder zumindest kostenlos fertigmachen lassen, er ist ja noch in der Pflicht zu beweisen, das das Auto beim Kauf i.O. war

Gruss T

Da das Fahrzeug sich in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung befindet, kommt der Händler für die Beseitigung der Mängel auf. Hierbei hat der Händler das Recht, die Werkstatt selber zu bestimmen, die das erledigt. Ein Händler mit Werkstatt wird sich i.d.R. ausbitten die Mängel selber zu beheben - dies steht ihm zu. Nach dreimaligen, vergeblichen Nachbesserungsversuchen desselben Mangels kannst Du eine Wandelung verlangen, d.h. Rückgabe des Fahrzeuges und Rückerstattung des Kaufpreises plus Aufwendungen abzüglich Nutzung für gefahrene km (etwa 0,5 % des KP pro 1000 gefahrene km).

Sowas habe ich mir schon gedacht, nur sagte er mir, dass es Verschleissteile sind und er da nicht für aufkommen muss.
Habe mit dem Auto erstmal 300km zurückgelegt, aufgrund der Mängel.

Sowas habe ich mir schon gedacht, nur sagte er mir, dass es
Verschleissteile sind und er da nicht für aufkommen muss.
Habe mit dem Auto erstmal 300km zurückgelegt, aufgrund der
Mängel.

Beim Keilriemen könnte man noch darüber diskutieren, obwohl auch hier eine Vorschädigung anzunehmen ist. Aber eine Undichtigkeit des Motors ist kein Verschleiß der sich auf den letzten 300 km gebildet hat.
Ich würde dem Händler erklären, daß Du Dir in dieser Sache bisher keine Rechtsberatung genommen hast, aber dies wenn nötig tun wirst.
I.d.R. kennt der Händler die Rechtslage selbst sehr genau und wird Deiner Mängelrüge nachkommen.

Hallo Toto,

ich denke eher, dass das eher was für das Rechtsbrett ist. Natürlich unter Beachtung der dortigen Regeln. Aber meine Gedanken dazu:

habe im September einen Gebrauchten beim Gebrauchtwagenhändler :gekauft

Also hast Du noch Gewährleistung.

Es hieß 1. Hand … seh ich im Brief mich als 3. Halter, und es
gab auch schon einen neuen Brief.

Klar gibt es einen neuen Brief. Es stehen ja immer nur 2 Halter drin. Außer, dass Auto hatte ursprünglich noch den alten Brief, dann gibt es aber auch einen Neuen.
Die Anzahl der Vorhalter steht im Brief drin, da steht also eine 2? Dann wärst Du der 3. Halter und der Händler hat schon mal - sofern im Kaufvertrag etwas anderes steht - eine falsche Aussage gemacht.

Dann ist mir nach 2 Wochen der Keilriemen
gerissen, hätte man doch bei der Inspektion sehen müssen oder??

Eigentlich schon, denn dafür ist eine Inspektion da. Das würde ich - falls Du den Wagen noch länger fährst - aber als Anlass sehen, zu prüfen, ob ggf. noch andere Sachen „übersehen“ wurden. Wie z.B. der Wechsel von Zündkerzen, diverser Filter oder dem Zahnriemen.

Ok, die das Auto abgeholt und fertig gemacht für umsonst.

Klar, hast ja Gewährleistung.

Jetzt habe ich seit 8 Wochen das Problem, das er ölt,
Werkstatt bei mir sagt Simmerlring und Nockenwellendichtung.
Ok, ich Auto hingebracht die „fertig gemacht“ , Rechnung über
120 Euro kam…

Mit welcher Begründung denn, Du hast doch Gewährleistung?

…, vier Tage später, öl wieder im Motorraum und
unter dem Auto, wieder Auto hingebracht, angeblich Dichtungnen
falsch eingebaut.
So jetzt wo das Auto in der Garage über die Feiertage stand,
sah ich wieder das Öl an der gleichen Stelle.

Das spricht nicht gerade für die Werkstatt. Und so viele Nachbesserungsversuche musst Du auch nicht hinnehmen.

Rechnung habe ich noch nicht bezahlt.

Nö, warum auch. Aber ich würde zumindest schriftlich widersprechen. Oder…

Am liebsten würde ich die Kiste zurückgeben, oder zumindest
kostenlos fertigmachen lassen, er ist ja noch in der Pflicht
zu beweisen, das das Auto beim Kauf i.O. war

Letzteres wäre eine Möglichkeit.
Da Dein Vertrauen sowohl ins Auto als auch in die Werkstatt vermutlich nicht mehr sehr groß ist, würde ich mit dem Chef der Firma über eine Wandlung des Kaufvertrages sprechen. Und zwar ohne Zahlung einer Nutzungspauschale, die ein Händler durchaus verlangen darf. Die ich aber bei so viel Ärger nicht für angemessen halte.

Viel Erfolg bei der Sache und halte uns mal auf dem Laufenden!
Guido

Desweiteren sehe ich gerade im Kaufvertrag „kauft blabal Fahrzeug lalala gebraucht wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluß jeder Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Km Standes, früherer Unfälle und etwa auftretener Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Statthaftigkeit und die TüV zulassungen irgendwelcher Zubehörteile blabla“

Die Gewährleistung gegenüber Privatpersonen (Du hast doch als Privatperson gekauft?) kann nicht ausgeschlossen werden. Diese Klausel ist unwirksam.
Du kannst aber auf jeden Fall darauf hinweisen, daß im Falle eines Rechtsstreites auch die Sache mit den Vorbesitzern nochmal beleuchtet werden wird. (Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft).

Auch die km Stände passen auf dem HU und AU Beleg nicht obwohl beides am gleichen Tag gemaht worden ist.

Auch die km Stände passen auf dem HU und AU Beleg nicht obwohl
beides am gleichen Tag gemaht worden ist.

Kann entweder ein Schreibfehler sein oder aber in der Gesamtbetrachtung ein weiterer Hinweis auf vorsätzliche Übervorteilung.
Ich denke, falls Du das Auto zurückgeben willst, der Händler wäre gut beraten zu kooperieren.

Kann man sowas ohne Anwalt einleiten, den Wandel. Habe mittlerweile keine Lust mehr auf das Auto. Die ganzen Punkte nerven schon.
Erst mit dem Vorbesitzern, dann das mit dem TüV, wo die Mängel nicht selbstständig abgestellt worden sind, dann das trotz Inspektion der Keilenriemen reisst und dann 2 mal versucht den Motor dicht zu bekommen.

Stelle diese Frage dem Händler. Frage ihn, ob er auch ohne Rechtsanwalt das Fahrzeug zurücknimmt. Im Falle eines Rechtsstreites Kämen sonst auch die Anwaltskosten auf ihn zu.
Verhält er sich unkooperativ musst Du allerdings einen Anwalt einschalten.

Oje, dann werde ich mich morgen mal auf den Weg machen. Danke für die Infos. Hab gelesen, dass ich drauf achten muss das manche Verkäufer z.B. vom Kunden eine „Unterschrift für die Wandlung“, die sich im Ergebnis als (An-)Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug herausstellt. Damit verliert der Kunde praktisch alle Gewährleistungsrechte, die für ihn wesentlich günstiger gewesen wären.

Hallo Toto,
Deinen Satz mit

„Unterschrift für die
Wandlung“

habe ich so leider nicht verstanden. Wäre nett, wenn Du das noch einmal anders formulieren könntest.
Freundliche Grüße
Thomas

hab das im netz gelesen, das der Verkäufer mir nicht einen Kaufvertrag oder Ankaufvertrag andreht, das ich dann als Verkäufer da stehe und in die Beweispflicht komme bei der Gewährleistung.

Setze ein formloses Schriftstück auf:
„Im Zuge einer Wandlung wird das Fahrzeug xy an den Verkäufer zurückgegeben und der Kaufpreis Rückerstattet.“

Datum Unterschrift von Dir und dem Händler

Dann noch Rückgabe in einem Übergabeprotokoll festhalten und unterschreiben lassen. Fertig.

Rechtlich wird bei einer Wandlung nämlich nicht das Fahrzeug zurückgekauft, sondern der Kauf wird annuliert also rückabgewickelt.