Was kann ich tun?

Liebe/-r Experte/-in,

einem ausländischen Freund von mir ist passiert, daß er sich auf einer unseriösen (scheinbar kostenlosen) website registriert hat und diese seit langem Zahlungsmahnungen schicken, die er ignoriert hat. Da wir mal zusammen in einer WG gewohnt haben stand nun letztens das Ordnungsamt vor meiner Tür und hat sich nach ihm erkundigt. Sie wollten zwar nicht sagen warum aber ich vermute, es steckt dieser webanbieter dahinter.

Kann mein Freund Probleme bekommen z.B. ein Einreiseverbot nach Deutschland, wenn die Sache ungeklärt bleibt?

Muß er in irgendeiner Form auf diese Mahnungen ablehnend reagieren und kann er das jetzt noch tun auch aus dem Ausland?

Wie kann er sich gegen diesen Webanbieter wehren bzw. wie sollte er jetzt am besten mit der Angelegenheit umgehen? (Er ist seit 14 Monaten nicht mehr in Deutschland!)

Kann ich etwas helfendes tun, ihn hier vertreten o. ä.?

Ich danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

Liebe Grüße

Kivi2.

Hallo Kivi2
ich würde das aussitzen. Diese nur scheinbar kostenlosen Websites, die dann doch Geld verlangen scheitern regelmäßig vor Gericht. Also nicht auf Mahnungen reagieren.

Hallo Kivi,
das Auftauchen des Ordnungsamtes hat mit dem Webanbieter mit Sicherheit nichts zu tun. Es gibt keinerlei Verbindung und das Ordnungsamt wäre für keine Beitreibungsmaßnahme eines Webanbieters zuständig. Oder ganz einfach gesagt: geht gar nicht.
Auch ein Einreiseverbot wegen einer angeblichen privatrechtlichen Forderung ist ausgeschlossen.
Das Erscheinen des Ordnungsamtes muss eine ganz andere Ursache haben.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Kivi2,
sich nach 14 Monaten um diese Sache zu kümmern ist aussichtslos.
Sie können nur helfen, wenn sie eine schriftliche Vollmacht dazu haben.
Das sich ein Ordnungsamt um rückläufige Zahlungen kümmert ist auch zweifelhaft. Dafür ist ein Inkassobüro und anschließend der Gerichtsvollzieher zuständig.
Probleme können natürlich bei der Einreise auf ihn zukommen, z.B. Haftbefehl.

Diese Art von Webseiten sind allgemein bekannt.
Auf die Mahnungen und Drohungen braucht niemand zu reagieren, außer es kommt ein Mahnbescheid vom Gericht. Dem sollte man widersprechen. Meist kommt dann nichts mehr.

Dass sich das Ordnungsamt um solche Dinge kümmert, wäre mir neu. Zudem sind die für solche Sachen gar nicht zuständigt.
Es kann hier möglicherweise um eine Meldeangelegenheit vom Bürgeramt handeln.

Vielen Dank Waldmann,

ich war nur verwirrt wegen des Ordnungsamtes.

Liebe Grüße

Kivi2

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Hallo Kivi,
das Auftauchen des Ordnungsamtes hat mit dem Webanbieter mit
Sicherheit nichts zu tun. …
Das Erscheinen des Ordnungsamtes muss eine ganz andere Ursache
haben.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Vielen Dank apfjur,

das ist gut zu wissen. Bleibt nur die Frage, was das Ordnungsamt dann wollte. Mir werden sie es sicher nicht sagen müssen oder? Wenn das Ordnungsamt vor der Tür steht, ists doch schon ziemlich brenzlich, oder?, dann hat jemand Strafanzeige gestellt oder es liegt gar ein Haftbefehl vor oder kann es auch was banales sein, wie z.B. daß sie „nur“ wissen wollen, ob er noch in Deutschland ist oder nicht?

Liebe Grüße und Danke nochmal.

Kivi

Diese Art von Webseiten sind allgemein bekannt.

Es kann hier möglicherweise um eine Meldeangelegenheit vom
Bürgeramt handeln.

Hallo Norbert,

vielen Dank für Deine Antwort! Ja mit der Website hat es wohl nichts zu tun. „Meldeangelegenheit vom Bürgeramt“ heißt, die wollten wissen, ob er noch in Deutschland ist oder nicht.?

Danke und lieben Gruß

Kivi

Hallo Kivi2,
sich nach 14 Monaten um diese Sache zu kümmern ist
aussichtslos.

Probleme können natürlich bei der Einreise auf ihn zukommen,
z.B. Haftbefehl.

Vielen Dank Herr Gebauer,

das hilft mir schon weiter!

Liebe Grüße

Kivi

Hallo Kivi,
wenn das Ordnungsamt vor der Tür steht, ist das wenig brenzlich. Wenn eine Strafanzeige oder ein Haftbefehl vorliegen würde, wäre nicht das Ordnungsamt, sondern die Polizei zuständig.
Das muss man sich so ungefähr vorstellen, wie Brot und Brötchen. Die Polizei kommt als Brot, wenns wichtig ist, für alles andere ist das Ordnungsamt als Brötchen da. :smile:
Ich würde daher eher an etwas banales denken, wie von Ihnen schon vermutet.
Auskunft werden Sie allerdings keine erhalten, solange Sie nicht direkt betroffen sind.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

ja genau…
ja, das denke ich. Etwas anderes wird es nicht sein.
Die wollen wissen, ob er dort noch wohnt.
Aber irgend jemand hat die Anfrage gestellt.
Das Ordnungsamt kommt nicht von allein zur Überprüfung.
Die Meldeüberprüfungen finden nur auf Anfrage statt. Wer auch immer, Polizei, Gericht, Anwalt…usw.

vielen Dank für Deine Antwort! Ja mit der Website hat es wohl
nichts zu tun. „Meldeangelegenheit vom Bürgeramt“ heißt, die
wollten wissen, ob er noch in Deutschland ist oder nicht.?

Danke und lieben Gruß

Kivi

Guten Abend,

die Mahnungen sind völlig unwichtig können ignoriert werden. Man könnte natürlich auch per Einschreiben diesr Geschichte begegnen. Googeln Sie mal unter verbraucherschutz, dort werden Sie entsprechende Vorlagen finden.
Wichtig ist aber, dass Sie reagieren wenn eine Verfügung vom Amtsgericht kommt. Mahnungen kann jeder schicken und diese Abzocker hoffen auf ein dünnes Nervenkleid… Erst der Brief vom Gericht (schrecken die Abzocker aber meist von zurück) wäre dann einer Beachtung wert.

mfg
strucki

das ist ein Fall für eine individuell Rechtsberatung, welche dieses Forum weder leisten kann noch darf.

Sorry

Hallo Kivi,
sorry für die späte Antwort. Vielleicht hat es sich ja schon erledigt, trotzdem:
Er muss weder was zahlen,noch auf Mahnungen reagieren, ausser bei Mahnbescheid.
Wenn beim Mahnbescheid nicht binnen 14 Tage Widerspruch eingelegt wird, bekommt der Gegner automatisch einen Titel, ob er Recht hat oder nicht, da sowas nicht geprüft wird.
Das Ordnungsamt kommt wg solchen sachen nicht ins Haus, da muss was anderes vorgelegen haben.
Es ist leider an der tagesordnung,das die Anbieter im WWW Kosten verstecken. Das das nicht rechtens ist, wurde kürzlich gesetzlich festgehalten. Kosten für die Nutzung von Seiteninhalten müssem vor der Registrierung klar angezeigt werden. Da das wohl nicht der Fall war, ist Dein Freund da erstmal fein raus.Trotzdem ist Vorsicht geboten,man bekommt einfach nichts geschenkt!
lg
Kai