Hallo
zu meiner Situation: Wurde zum 31.01.11 gekündigt, und habe nun vor Gericht eine Abfindung erwirkt.
Jetzt habe ich mit der Personaldame gesprochen da die Abfindung noch immre nicht auf meine Konto war. sie meine da ich noch eine Pfändung läuft müsste sie alles an den Gläubiger Abtreten.
Durch meine Kündigung und ein offener Vorschuss, hatte ich ende Dezember keinen Lohn mehr bekommen, dadurch ist mein Konto sehr weit im minus.
Nun bräuchte ich das Geld dringend um das Konto wieder auszugleichen und noch 2 Rechnungen zu zahlen.
meine Frage wie und wo beantrage ich, das mir die Abfindung ausgezahlt werden darf.
hallo,
wenn hier ein pfändungsbescheid vorliegt wird der wohl zunächst bedient
bin jedoch in diesem fall kein experte
was aus meinem profil auch ersichtlich ist
gruß
leider kenne ich mich mit Lohnpfändungen nicht aus. Ich würde befürchten, dass wenn das Geld beim Gläubiger ist kaum zurück zu holen ist…
Gruss Helmut und viel Erfolg!!
Hallo, die Dame hat, wenn man es genau nimmt, fast richtig gehandelt. wenn Lohnpfändungen laufen sind natürlich Gläubiger mit bestehenden Forderungen, die ja offensichtlich gerichtlich einen Forderungstitel haben auch Bedient werden. Was Sie unbedingt tun sollten: Gehen Sie zum Amtsgericht und holen Sie sich ein „Papier“ dass Sie berechtigt, die sogenannte Pfändungsfreigrenze ein zu fordern. Ein gewisser Betrag steht Ihnen zu. Das wird natürlich erheblich weniger sein, als die Abfindungssumme darstellt.
Abgesehen davon sollten Sie auf jeden Fall eine Schuldnerberatung aufsuchen. Die gibt es in manchen Städten bei der AWO oder bei der Verbraucherberatungsstelle.
Glück Auf
schuldenberatung habe ich schon aufgesucht und stehe kurz vor der privatinsolvenz die beginnt dieses ja endde juni
das geld ist noch nicht beim gläubiger
sie hatte mir geraten ein antrag zu stellen, und mich dann nochmal zu melden
die frage ist was ich für einen antrag stellen muss und wie ich das am besten mache und ob ich damit zu einem anwalt gehen sollte
Gehen Sie zum Amtsgericht und fragen den Pförtner nach einer kostenlosen Rechtsberatung für Mittellose. Dort könne Sie genaues zu ihrer Pfändungsfreigrenze erhalten.
Ich hoffe, so kommen Sie weiter.
Glück Auf
Abfindungen sind immer pfändbar und somit an den Gläubiger in der jeweiligen Höhe abzutreten. Allerdings sind nicht 100% pfändbar. Es gibt im Internet Pfändungstabellen. Dort kann man nachsehen, welcher Betrag bei welcher Höhe des Arbeitsentgeltes gepfändet wird.
Haben Sie das Problem lösen können? Sonst bitte zur Schuldnerberatung in der Verbraucherberatung gehen.
Hallo
zu meiner Situation: Wurde zum 31.01.11 gekündigt, und habe
nun vor Gericht eine Abfindung erwirkt.
Jetzt habe ich mit der Personaldame gesprochen da die
Abfindung noch immre nicht auf meine Konto war. sie meine da
ich noch eine Pfändung läuft müsste sie alles an den Gläubiger
Abtreten.
Durch meine Kündigung und ein offener Vorschuss, hatte ich
ende Dezember keinen Lohn mehr bekommen, dadurch ist mein
Konto sehr weit im minus.
Nun bräuchte ich das Geld dringend um das Konto wieder
auszugleichen und noch 2 Rechnungen zu zahlen.
meine Frage wie und wo beantrage ich, das mir die Abfindung
ausgezahlt werden darf.