Was kann Ich tun ?

Ich habe mir am 18.6.2011 einen Ford Fiesta Bj 95 gekauft,
laut dem jetztigen bestitzer hätte er einen kaltstartregler und 95€ steuern, nach recherchen hat er keinen und ich müsste erst mal 196€ zahlen, dann is der fahrzeugschein teil I erst weggewesen, dann angeblich bei de steuer, dann beim 1 besitzer, nun waren bei einer zulassungsstelle bei uns in der nähe, den hat zu 100% der bestitzer, stand heute sie bekommt den plötzlich ran …irgendwie komisch
jetzt kommen bzw lässt sie uns nicht aus dem vertag raus
was könn wir jetzt tun???
laut polizei müsste ich jetzt bis ende august warten ob sie den vertrag erfüllt aber ab 1.7 soll ich schon raten zahlen

bitte helft mir

Hä?

bitte helft mir

Gerne … aber ich verstehe deinen Text nicht …

Hallo !
Entschuldige,aber bei dem Wirrwarr blicke ich nicht durch.

Man kauft kein Auto ohne komplette Papiere !

Und wenn der Verkäufer etwas versprochen und zugesagt hat (Kaltstartregler und damit nur eine bestimmte Kfz-Steuer),dann wäre das eine zugesagte Eigenschaft,die der Wagen auch haben muß.
Wenn nicht,kann man sicher vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisnachlaß verlangen,wenn man ihn noch haben will.
Hauptsache man kann die Aussage des Verkäufers nachweisen,das ist oft das A und O an der Sache !

Was hat den die Polizei damit zu tun ?
Das verstehe ich nun überhaupt nicht.
Und Ratenzahlung vom privaten Verkäufer ?

Oder ist es ein Händler ?

MfG
duck313

Hi

BJ 95 , da läuten bei mir alle Alarmglocken !

weil bis ende 95 die Regelung galt : ohne Kat / mit ungeregelten Kat / mit geregelten Kat .
von Kaltlaufregler , Abgasnorm Euro II oder Euro III war damal nie die Rede .
in diversen alten Kfz Scheinen ist deshalb die Steuerklasse 17 eingetragen , obwohl das Fahrzeug eigentlich höher eingestuft werden könnte .

( bis 12.95 war das beste 17 , mehr gab es damals Buchungstechnich nicht )

Ich weiss das (leider) aus eigener Erfahrung , denn zum 01.01.1996 kamen dann die Euro Einstufungen und ein Baugleiches Fahrzeug wie meiner der EZ 12.95 hat , hat auf einmal Euro III .
Ein alter Kfz Schein trägt die Einstufung 17 , der dann bei einem Umzug ungültig gemacht wurde aber nicht eingezogen wurde und im neuen Kfz Schein steht nach langen Schriftverkehr mit dem Hersteller und einer Vertragswerkstatt nun 22 , weil der Wagen nämlich ohne Kaltlaufregler , durch seine besondere Zündanlage Euro III hat .

Hat der Verkäufer dir jetzt den uralt Kfz Schein gegeben , steht da möglicherweise 17 .

um da Licht ins Dunkele zu bekommen hilft defenetiv nur ein Abgastest bei einer Werkstatt oder beim Tüv

Toni

"Abgastest bei einer Werkstatt oder beim Tüv "

Wie soll eine Überprüfung der Funktion von Komponenten eine neue Einstufung ermöglichen?
(Bei einer zertifizierten Abgasprüfstelle könnte man das wohl machen lassen.Die Kosten würden aber den Zeitwert des Wagens deutlich überschreiten.)

Bitte mal erklären.

Grüße

Hi

Da hat man mich wohl Missverstanden.

Ich rede nicht von einer neuen Zertifzierung durch so einen Abgastest , sondern nur um die Klarheit der Werte .
bei Euro I sind die Werte defenetiv anderst als bei Euro III

somit kann man zumindest feststellen ob der Verkäufer eine Täuschung versucht hat , oder die falschen ( alten) Papiere ausgehändigt hat.

Der Threaderöffner sieht nun NUR , welche Einstufung das Fahrzeug wirklich hat.
von dem Aufwand , Rechtsweg der dann folgt , habe ich nicht gesprochen.
Ein Abgastest , der im normalfalle in Verbindung mit dem Tüv gemacht wird , hatte vormals um ca 40,- Euro gekostet .
40,- Euro übersteigen ja nun nicht den Fahrzeugwert

Der dann folgende Rechtsweg wahrschein schon…

Toni

Hallo, erstmal.

Kaltlaufregler sind sehr wohl schon bei Autos vor Ende '95 nachträglich eingebaut worden. Hatte selber einen derart nachgerüsteten Golf BJ 92.
Genauso ist es richtig, dass Fahrzeuge früherer Baujahre in bessere Abgasklassen umgeschlüsselt werden können. Dazu reicht eine Bescheinigung vom Hersteller. Ob das auf ein Auto zutrifft, lässt sich mit einer kurzen Anfrage bei der Generalvertretung klären.

Hallo,

Ich rede nicht von einer neuen Zertifzierung durch so einen
Abgastest , sondern nur um die Klarheit der Werte .
bei Euro I sind die Werte defenetiv anderst als bei Euro III

wie kommst Du denn auf dieses schiefe Brett? Bei einer gewöhnlichen AU werden schlicht ein paar Werte ermittelt, die anzeigen, dass die erforderlichen Komponenten vorhanden sind und arbeiten.
Die Unterschiede bei den Abgasnormen entstehen erst im Fahrbetrieb bzw. beim Simulationstest auf der Prüfrolle (LPS), und beim Kaltstart.
Bei der AU ist ein 1987er G-Kat praktisch nicht von einem Neuwagen zu unterscheiden.

Grüße
formica