Was kann ich tun?

Hi,wollte fragen was man tun kann, wenn der Vermieter das Guthaben von 270 E ca. nicht an den Mieter überweisen.Obwohl man keine Mietschulden oder sonstiges hat!!
Es gag letztes Jahr eine „Kloverstopfung“ und es mussten 2 verschiedene Firmen kommen.Der Vermieter sagt,man sei selber Schuld.Man musste einmal 1 Firma selber zahlen.Die zweite Rechnung hat der Vermieter dann doch übernommen!!Und jetzt sagt der Vermieter,das das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung "verrechnet"wird und damit die Kosten wegen der „Kloverstopf.“ bezahlt werden.Obwohl die schon bezahlt worden sind ,dachte ich!!!Das darf ein Vermieter doch nicht einfach so tun oder?
Wenn man Schimmel in der Wohnung trotz lüften hat,kann man doch wohl ausziehen,da der Vermieter nie was dagegen unternommen hat-man hätte die Miete schon längst kürzen können- Und jetzt will der Vermieter das die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da man schon so lange dort wohnen würde.Mehr als 5 Jahre. 3 Monaten ist ok und das passt dem Vermieter wohl nicht und deshalb hat man das Geld einfach einbe-halten…Was kann man da jetzt gegen tun???

Als Mieter kann man unbeschadet der Mietdauer immer mit Dreimonatsfrist ordentlich kündigen. Frisgerecht ausprechen, übergeben, ausziehen, Dauerauftrag kündigen und fertig.

Schäden, die der Mieter nachweislich verursacht hat, sind von ihm zu tragen. Bei vereinbarter Kleinreparaturklausel ohnehin, wenn die rechnungen unter 75 EUR lag.

Dies darf er zwar nicht mit Guthaben aus NK-Überzahlung verrechnen, sondern über die Kaution, die wiederaufgefüllt verlangt werden kann, abwickeln. Fragt sich, ob man formal auf Auszahlung des NK-Überschusses besteht oder es - bei gleichem Ergebnis - dabei belässt.

G imager761

Schäden, die der Mieter nachweislich verursacht hat, sind von
ihm zu tragen. Bei vereinbarter Kleinreparaturklausel ohnehin,
wenn die rechnungen unter 75 EUR lag.

Hi,

wer sagt denn das mit 75 EU können auch 100 EUR vereinbart sein oder nur 50 EUR.