Was kann ich tun / Jobcenter - BAföGamt

Hallo,
Ich habe eine Frage, da ich leider mit den entsprechenden Ämtern nicht weiterkomme.
Ich habe bis zum Juni diesen Jahres ein Kolleg besucht, welches elternunabhängiges SchülerbAföG zahlt. Da ich nun aber, quasi am letzten Tag im Juni, beschlossen habe mit dem Fachabitur zu studieren und damit früher abzugehen, wurde mein zunächst für einschließlich Juli bewilligter BAföG Bescheid zurückgezogen, bzw der Monat Juli nun zurückgefordert. Das sieht auch ganz rechtens aus, da ich ja in diesem Monat die Schule nicht mehr besucht habe.
Da ich allerdings so kurzfristig abgegangen bin, wurde der Monat Juli zuerstenmal ausgezahlt, die Miete wurde davon bezahlt und ich musste auch davon leben, da ich ebenfalls alleinerziehende Mutter bin.
Zeitgleich habe ich im Juli den Antrag auf ALGII für den Übergang bis zum Studium im Oktober beantragt.
Bei Antragstellung konnte ich zunächst nur den alten BAföG -Bescheid vorlegen, welcher ja noch den Juli einschloss, bei einem Termin dort habe ich aber gleich erwähnt, dass dieses Geld zwar zuerst bewilkgt war und auch geflossen ist, aber natürlich zurückverlangt wird, ich dieses Geld aber ebenso natürlich nicht habe, da ich ja, wie gesagt, Miete und Lebensmittel bezahlen musste. Mir wurde gesagt, dass dieses Geld erst einmal berechnet werden müsse, klar, dann aber, mit dwm Rückforderungsbescheid des BAföGamtes" eine Lösung " dafür gefunden werden würde.
Jetzt habe ich schon eine ganze Weile Ärger mit dem Jobcenter. Da es sich, trotz noch im Juli bei ihnen eingereichten Rückforderungsbescheid, weigert etwas dagpr zu zahlen. Im Prinzip sagen sie, dass das Geld einmal geflossen ist und egal ob es zurückverlangt wird oder nicht, sie würden es deshalb nicht zahlen. Also selbst wenn ich das Geld damals hätte aufheben können, um es dem BAföGamt zurückzuzahlen, hätten sie mir für diesen Monat quasi nichts gezahlt. Das kann doch so nicht sein, ich habe extra deshalb noch im Juli den Antrag gestellt.
Das BAföGamt ust auch entsprechend ungehalten, da es natürlich auf sein Geld wartet. Eine Vollstreckungsankündigung kam rein und ich habe in einer Email um Verständnis gebeten, die Situation erklärt, nur sind sie natürlich auch ungeduldig. Das Jobcenter stellt sich jedoch weiterhin quer, trotz Hinweise auf die Situation.
Ich warte derzeit, da das neue BAföGamt, welches nun für das Studium verantwortlich ist, aufgrund von Personalmangel länger gebraucht hat, noch auf meinen Wohngeldbescheid, damit ich mir einen Beratungsschein für rechtliche Hilfe holen kann.
Doch hat die Vollstreckungsankündigung mich nun äußerst beunruhigt.

Was kann ich tun, bzw wo sind meine Rechte?
Das Jobcenter sagt, dass ich auf diesem Monat Juli quasi sitze und selbst alles tragen muss, eine Ratenzahlung vereinbaren soll. Aber ich bin doch in jedem Fall hilfeberechtigt für diese Zeit.
Bitte um Ratschläge, was ich tun kann.

Liebe Grüße

Hallo,

dies ist bestimmt keine umfassende Antwort, aber aus einem Gespräch im Sommer dieses Jahres weiß ich, dass es egal ist, für welchen Zeitraum man Geld bekommen hat.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann das Geld kam.
Also wenn Du für Monat Juli Unterstützung beantragst, Du aber im Juli noch Geld erhalten hast, dann fließt das in die Berechnung ein.
Das ist besonders „ärgerlich“, wenn man z.B., eine Nachzahlung bekam…

Das würde ich nach Schilderung auf jeden Fall anstreben!
Stelle den Fall nochmals so dar und teile Deine Bereitschaft zur Ratenzahlung mit!
Dem wird sicher zugestimmt, da zu vermuten ist, dass Du als alleinerziehende Mutter nur knapp über der Pfändungsgrenze liegst, was Dich aber nicht vor Vollstreckungsbescheiden bzw. dem Gerichsvollzieher schützt.

Im Zweifel suche eine Schuldnerberatung auf, BEVOR weitere unschöne Sachen ins Haus kommen!

Ro

Hallo,

ich würde das machen:

  • bei der Bafög-Stelle einen schriftlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Ausführliche Begründung beifügen (alle Briefe des Jobcenters in Kopie beifügen, alle telefonischen und persönlichen Auskünfte des Jobcenters mit Datum und Gesprächspartner inhaltlich als Protokoll zusammenfassen). Das Bafögamt möchte bitte den Erstattungsanspruch direkt beim Jobcenter (genaue Daten angeben) anfordern. Ggf. auf § 105 SGB X hinweisen!

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/105.html

  • Wenn das Bafög für Juli höher als das Alg II für August war, die Differenz sofort an die Bafög-Stelle zurückzahlen

Gruß
RHW