Was kann ich tun um mein recht zu bekommen

hallo herr bötticher,
meine mutter 10.jan. verstorben.wollte aus pietät erst mal meinen vater zu ruhe kommen lassen um den schmerz zu überwinden.wir sind 2 kinder (mädchen)ich habe seit 7 jahren keinen kontakt mehr zu meinen eltern da es streit gab mit meiner schwester und meine schwester es geschafft hat mich und meine elter auseinander zu bringen.
fakten->
testament vorhanden aber nicht beim nachlassgericht abgegeben eltern haben sich gegenseitig als erbe eingesetzt.beide gehört zur hälfte haus und grundstück.
jetzt ist es so das meine schwester ihr sohn das auto von meiner mutter(gehörte nur meine mutter) von meinen vater geschenkt bekommen.das haus und grundstück was beide eltern gehört soll mit einen notarvertrag auf meine schwester geschrieben werden und der sohn(der das auto bekommen hat)will dann zur miete dort mit freundin und kind einziehen .ich weiß garnicht wie das gehen soll da ich ja einen anspruch auf mein pflichteil habe das muss doch vom notar überprüft werden,ob noch andere rechte an den wert des hauses haben so wie ich mit meinen pflichteil.leider stehen mir keine finanziellen mittel zu verfügung für einen Rechtanwalt darum die frage was kann ich machen.
mfg m. werner

Hallo,

also, Sie sind enterbt und haben nur einen Pflichtteilsanspruch. Dazu ist es erforderlich, dass Sie einmal da geamte Vermögen der Mutter, sie war ja Erbe nach dem Vater und mithin Eigentümerin allen Vermögens. Ob das Testament beim Nachlassgericht oder zu Hause gelegen hat, ist unerheblich. Wichtig ist, dass es jetzt bei Gericht vorliegt und ein Erbschein beantragt wurde woraus dann wieder hervorgeht, dass Ihre Schwester Alleinerbin ist und ein Vermächtnis ausgesetzt wurde.
Also Ihr Anspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesamten Nachlasses der Mutter am Todestage. Jetzt ist noch eines wichtig, wann ist der Vater verstorben? Wenn das noch keine drei Jahre her ist, hätten Sie einmal einen Pflichtteilsanspruch an dem Vermögen des Vaters (=1/8 vom Vermögen des Vaters) und jetzt neu 1/4 von dem Vermögen der Mutter.
Ferner steht Ihnen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch von allen großen Wertschenkungen an Ihre Schwester usw. zu, welche in den letzten 10 Jahren vor dem Tod gemacht wurden.
Also:
Sie fordern Ihre Schwester schriftlich auf, bis zum (mindestens 14 Tage Frist einräumen und Datum angeben) eine vollständige Auflistung aller Vermögenswerte nach dem Tode des Vaters und auch nach dem Tode der Mutter in allen Punkten vollständig und mit allen Detais zu erstellen und alle Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren von den Eltern an diese oder ihren Kindern vorgenommen wurde zu erstellen und Ihnen mit der eidesstattlichen Versicherung zuzusenden, dass die Angaben vollständig und in allen Punkten richtig sind.
Wenn diese Frist abgelaufen ist und Sie keine brauchbare Liste bzw. Aufstellung vorliegen haben oder diese offensichtlich falsch ist, können Sie einen Anwalt aufsuchen (möglichst mit Erfahrung in Nachlassangelegenheiten oder einen Anwaltsnotar aufsuchen). Da Ihre Schwester mit der Aufstellung dann im Verzug ist, hat sie auch die Kosten des Verfahrens, also des Anwalts zu tragen.
MfG
PB