Hallo,
was du tun kannst und darfst hängt von der Gesetzgebung/Regelung in deinem Staat/Land/Gemeinde ab. Ich würde mal bei der Gemeinde oder beim Förster nachfragen.
Wildschweine werden allerdings nicht wegbleiben, wenn das Grundstück von „verwildert“ zu „Zierrasen“ verändert wird, die werden dann eben den Zierrasen umwühlen und trotzdem deinen Zaun beschädigen. Die anderen Tiere und Pflanzen, die dort momentan Zuflucht finden werden allerdings verschwinden…
Dass keine Wildschweine mehr eindringen verhindert man nur mit einem besseren Zaun: solide und eingegraben muss er sein.
Lebendes Wild gehört Rechts wegen niemand (res nullius, auf jeden Fall hier in Luxemburg), für Schäden kommt - ausser bei Landwirtschaftlichen Kulturen - der Geschädigte selbst auf. Auch hier kann wohl der Förster dir erklären, wie das bei euch geregelt ist.
Was die Brombeeren angeht: entweder regelmässig am Zaun entlang schneiden, oder in die eigene Gartenplanung mit unterbringen. Oder, je nach Regelung, kann vom Nachbarn verlangt werden, dass er sie entweder selbst schneidet (also das was rüberwuchert), oder jemand beauftragt (und zahlt) das zu tun.
LG,
Cece