Was kann ich tun, wenn das Nachbargrundstück

… verwildert ist ?

Hallo,
Mein Problem, wir haben ein Grundstück und unser Nachbargrundstück ist total verwildert dadurch dringen immer wieder Wildschwene in unser Grundstück ein! Unser Zaun leidet ständig darunter und kosten die mir keiner zahlt… Und dazukommt noch eine riesen grosse Brombeerhecke die ständig zuuns rüber wuchert…

was kann ich dagegen tun?

Danke

Hinsichtlich des Wildwuchses können Sie das Ordnugnsamt einschalten, wenn Ihr Nachbar sich nach schriftlicher Aufforderung weigert zu handeln.

Den Wildschaden machen Sie gegenüber dem örtlichen Jagdpächter geltend. Zeigen Sie den Vorfall dazu der unteren Jagdbehörde an.

Es beleibt Ihnen unbenommen, Ihr Grundstück so zu schützen, dass von dem dortigen Schwarzwild kein Schaden mehr augeht, indem es durch einen geeigneten Zaun (Elektroweidezaun o.ä) vom Grundstück ferngehalten wird. Ansonsten setzen Sie sich jedes Mal mit dem Jagdpächter zur Schadensregulierung auseinander.

Vielen Dank,
das habe ich jetzt nicht dazu geschrieben, das habe ich auch schon alles getan/versucht der zuständige Jagdpächter könne danichts machen weil es zu verwildert sei ! Und das Ortnungsamt sind auch die Hände gebunden…
aber das kann ja nicht sein das ich keine hilfe bekomme…

Dann bleibt Ihnen der Selbstschutz mittels eines simplen Elektrozauns, der die Borstenviecher abhält!
Kostet nicht die Welt! Einfach mal hier reinschauen:
http://www.weidezaun.info/weidezaun-litze-Elektrozau…

was kann ich dagegen tun?

Vielleicht könnte ein Elektrozaun (eventuell mit einem kleinen Solarpannel zum Aufladen der Batterie) die Biester von Deinem Grundstück fernhalten.

Hallo,

ich würde prüfen, ob es in dem Bundesland in dem das Grundstück gelegen ist, ein Gesetz zur Regelung der Nachbarschaft gibt. Nachbarschaftrecht ist Ländersache. Wenn ja, dann dürfte auch dort etwas über die Pflege und die Behinderung bzw. Belästigung stehen. Bitte einfach mal googeln.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo,
was du tun kannst und darfst hängt von der Gesetzgebung/Regelung in deinem Staat/Land/Gemeinde ab. Ich würde mal bei der Gemeinde oder beim Förster nachfragen.
Wildschweine werden allerdings nicht wegbleiben, wenn das Grundstück von „verwildert“ zu „Zierrasen“ verändert wird, die werden dann eben den Zierrasen umwühlen und trotzdem deinen Zaun beschädigen. Die anderen Tiere und Pflanzen, die dort momentan Zuflucht finden werden allerdings verschwinden…
Dass keine Wildschweine mehr eindringen verhindert man nur mit einem besseren Zaun: solide und eingegraben muss er sein.
Lebendes Wild gehört Rechts wegen niemand (res nullius, auf jeden Fall hier in Luxemburg), für Schäden kommt - ausser bei Landwirtschaftlichen Kulturen - der Geschädigte selbst auf. Auch hier kann wohl der Förster dir erklären, wie das bei euch geregelt ist.

Was die Brombeeren angeht: entweder regelmässig am Zaun entlang schneiden, oder in die eigene Gartenplanung mit unterbringen. Oder, je nach Regelung, kann vom Nachbarn verlangt werden, dass er sie entweder selbst schneidet (also das was rüberwuchert), oder jemand beauftragt (und zahlt) das zu tun.

LG,
Cece

hatte leider Probleme mit dem Internet, soorry
ich empfehle,zuerst den zuständigen Jagdverein anzusprechen.Jäger sind auch verantwortlich,Flurschäden durch Wild entgegenzutreten.
freundliche Grüße