Hallo,
meine Schwester hat gerade folgendes Problem. Vor ein paar Monaten kam sie von der Arbeit heim und ist nicht mehr in ihre Wohnung gekommen, weil der Zylinder defekt war. Der Zylinder soll schon seit ein paar Monaten Ärger gemacht haben, aber dumm wie sie ist, hat sie sich nicht gleich drumgekümmert. Es war abends, als es passierte, sie musste daher erstmal eine Nacht bei mir schlafen. Am nächsten Tag rief sie einen Schlüsseldienst, der die Tür öffnete und auch auf der Rechnung vermerkte, dass der Zylinder defekt ist. Daraufhin rief sie bei der Hausverwaltung an, teilte ihr den Fall mit und fragte, ob eine Kostenübernahme möglich wäre, weil der Zylinder ja nicht durch ihr verschulden kaputtgegangen ist und deshalb ersetzt werden musste, sondern weil er schon seit ein paar Monaten rumgezickt hatte. Nach ein paar Wochen erhielt sie einen Brief. Dort steht nun folgendes:
„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der Eigentümer keine Kostenübernahme erfolgen kann. Sie hätten sich zunächst an den Hauswart wenden müssen, bevor Sie einen Schlüsseldienst beauftragen. Dieser hat noch Zylinder Zylinder passend zu der Schleßanlage und hätte die Arbeiten im Zuge der Hauswarttätigkeits auch nachts ausgeführt.“
Dass die Kosten nicht übernommen werden ist ja schon traurig genug. Kann man das aber auch so interpretieren, dass sie verpflichtet ist bei einem Auszug, den gleichen Zylinder zu kaufen?
Weil das sind alles Systemschlüssel. Bedeutet also, dass ich mit meinem Hausschlüssel, mit dem ich meine Wohnung öffne, auch meinen Keller und meine Eingangstür zum Haus öffnen kann. Und die sind bekanntlich ja ziemlich teuer.
Muss ich dann bei Auszug den gleichen Zylinder hinterlassen, obwohl die Beschädigung des Zylinders nicht durch mein Einwirken geschehen ist?