Was kann ich tun?

hi allwissende!

mein hausbesitzer will mich gerne zwangsräumen,
schafft das aber so schnell nicht, wie er’s gerne
hätte. das gericht ist eben nicht seiner meinung.

also greift er (ein junger türke) zur selbsthilfe:
er droht mit seiner großen türkischen familie
(das gericht sei ihm egal, sein clan würde das
jetzt regeln und das würde sehr unangenehm usw.,
schließlich würde ich mir das ausmalen können,
was mitglieder seiner etnischen abstammung mit
meinesgleichen machen (kurz nach 11.september)),
macht das haustürschloß mit sekundenkleber unbrauch-
bar und vor zwei stunden hat er einen farbanschlag
in leuchtend rot auf sein eigenes haus verübt und
dabei einen schaden von 2000 dm an der fassade des
nachbarn angerichtet oder anrichten lassen.

beweisbar ist natürlich nichts.

es geht aber darum: natürlich muß ich das bei der
polizei anzeigen. also kommt nachts in unsere toten-
stille reihenhaussiedlung ein streifenwgen, besetzt
mit zwei polizistinnen.
die wollen nicht reinkommen, wegen der roten farbe
an ihren schuhen. ist ja nett und verständlich.

also gibt’s eine natürlich nicht geflüsterte sach-
standsaufnahme am „tatort“, was mir wegen der nach-
barn nicht besonders angenehm ist.
als der schriftkram fertig ist, wird vereinbart, daß
ich am mittwoch auf’s revier komme und eine anzeige
wegen sachbeschädigung mache.

damit war imho das erledigt und ich will nach unseren
autos sehen, ob da was passiert ist. und nun nimmt die
vertreterin der executive das zum anlaß, mich wieder
in den nächtlichen würgegriff eines smalltalks zu nehmen
und stellt erneut (ganz ehrlich: echt dämliche) fragen
und gibt unpassende statements ab.

ich lehne das ab mit dem hinweis, daß man das alles nicht
nachts auf dem anliegerweg im freien, sondern eben auf der
pi am mittwoch besprechen wolle. sie reagiert nicht, bis
ich pampig werde. und dann meint sie:
„ach, herr s., so lasse ich mit mir nun auch nicht reden.
es tut mir ja so furchtbar leid, daß ich sie zu der sache
befragen muss, wenn sie uns schon herbeirufen.“

ich ließ sie dann einfach stehen und entfernte mich.

was kann ich tun?

zu einer dienstaufsichtsbeschwerde wird es keinesfalls
reichen. aber einen fundierten hinweis auf verfahrensvor-
schriften (so es solche (für bayern) gibt), die wahrung
von interessen im zusammenhang mit der verhältnismäßig-
keit oder ähnliches an den leiter der pi könnte ich mir
schon vorstellen.

wie gehe ich das geschickt an?
(so wie’s sich entwickelt, brauch’ ich die polizei i.d.s.
noch öfter.)

besten dank für tips
euer scope

Guten Morgen,

es scheint sich um zwei Problemkreise zu handeln. In beiden Fällen solltest Du eher den Ball flach halten und nichts dramatisieren. Es ist nicht zu erkennen, was Du den Polizistinnen konkret zum Vorwurf machst. Ein höflicher Umgang wirkt meistens Wunder.

Gruß
Wolfgang

hi

es scheint sich um zwei Problemkreise zu handeln.

richtig. eins kommt zum anderen.

In beiden
Fällen solltest Du eher den Ball flach halten und nichts
dramatisieren.

  1. die dramaturgie kommt nicht von mir.
  2. wer lesen kann, ist klar im vorteil:
    telefonterror, nötigung, bedrohung, sachbeschädigung,
    hausfriedensbruch. das sind per se keine lapalien.
    m.a.w.: ich bin bzgl. „problemkreis eins“ überhaupt
    nicht deiner meinung. dieser diente auch nur zur be-
    schreibeung des kontextes.

Es ist nicht zu erkennen, was Du den
Polizistinnen konkret zum Vorwurf machst.

ich sah mich gezwungen, meine privatsphäre schützen zu
müssen. man kann von mir nicht verlangen, die sache in
der öffentlichkeit zu erörtern. schließlich war das kein
autounfall. personalien und sachstand waren aufgenommen,
ein termin in der polizeiinspektion vereinbart. weiterun-
gen waren nicht nötig und nicht sachgerecht, zumindest un-
professionell.

Ein höflicher Umgang wirkt meistens Wunder.

ich war nicht unhöflich, sondern aufgebracht.

im übrigen liegt deine antwort neben dem thema.
ich bat um tips, wie ich das geschickt abhandeln soll.

scope

Bezüglich der Beamtinnen:

telefonterror, nötigung, bedrohung, sachbeschädigung,
hausfriedensbruch. das sind per se keine lapalien.
m.a.w.: ich bin bzgl. „problemkreis eins“ überhaupt
nicht deiner meinung. dieser diente auch nur zur be-
schreibeung des kontextes.

Da brauchst Du den Ball wirklich nicht Flach halten, Anzeige hast Du ja erstattet.
Ich würde auch einen Anwalt nehmen, da hier einige Zivilrechtliche Dinge eine Rolle Spielen, mit denen die Polizei nichts zu tun hat.

ich sah mich gezwungen, meine privatsphäre schützen zu
müssen. man kann von mir nicht verlangen, die sache in
der öffentlichkeit zu erörtern. schließlich war das kein
autounfall. personalien und sachstand waren aufgenommen,
ein termin in der polizeiinspektion vereinbart. weiterun-
gen waren nicht nötig und nicht sachgerecht, zumindest un-
professionell.

Zum Verhalten der Beamtin läßt sich nur sagen, das es rechtlich wohl nicht zu beanstanden, aber mit Sicherheit ungeschickt war.

Die Polizeibeamten stellen einen Querschnitt durch die Bevölkerung dar. Das heißt Du kannst LEIDER nicht erwarten, daß Du, wenn Du die Polizei rufst, die absoluten Spitzenbeamten geschickt bekommst, das Gegenteil ist leider möglich.
In Deinem Fall war es wohl so, daher würde ich tatsächlich den Ball flach halten - denn wie bedauerlich es auch sein mag, dass sie Dich auf dem Flur befragt haben einen Verstoß gegen irgendwelche Vorschriften kann ich nicht erkennen.
Also nicht ärgern, ich denke Du hast mit dem Vermieter genug zu tun.

M.

hi!

ich sah mich gezwungen, meine privatsphäre schützen zu
müssen. man kann von mir nicht verlangen, die sache in
der öffentlichkeit zu erörtern. schließlich war das kein
autounfall. personalien und sachstand waren aufgenommen,
ein termin in der polizeiinspektion vereinbart. weiterun-
gen waren nicht nötig und nicht sachgerecht, zumindest un-
professionell.

Zum Verhalten der Beamtin läßt sich nur sagen, das es
rechtlich wohl nicht zu beanstanden, aber mit Sicherheit
ungeschickt war.

genau so sehe ich das auch.

Die Polizeibeamten stellen einen Querschnitt durch die
Bevölkerung dar. Das heißt Du kannst LEIDER nicht erwarten,
daß Du, wenn Du die Polizei rufst, die absoluten
Spitzenbeamten geschickt bekommst, das Gegenteil ist leider
möglich.

wie wahr.
btw.: warum sind es *immer* die beamt*innen*, mit
denen *ich* kein einvernehmen herstellen kann??? :frowning:

In Deinem Fall war es wohl so, daher würde ich tatsächlich den
Ball flach halten - denn wie bedauerlich es auch sein mag,
dass sie Dich auf dem Flur befragt haben einen Verstoß gegen
irgendwelche Vorschriften kann ich nicht erkennen.

ich auch nicht, sonst wär’s einfacher. das problem ist, daß
ich erwarte, daß noch nicht „fahnenstange-ende“ mit dem haus-
eigentümer ist. es wird weitergehen und ich bin auf die mit-
wirkung und die (aus meiner sicht) *richtige* einschätzung der
situation durch die örtliche polizeidienststelle förmlich an-
gewiesen.
das hängt auch damit zusammen, daß meine frau schwer asthma-
krank und auch sehr ängstlich ist.
diese krankheit ist auch der grund für die räumungsunfähigkeit
(landgerichtsärtztlich bescheinigt). ebendort wurde mir und
den behandelden ärzten auch in der einschätzug zugestimmt,
daß „derartige vorfälle *konkret* eine *sehr* erhebliche
gefährdung für das leben meiner frau darstellen“ (nicht
darstellen „können“ oder „könnten“), nachdem sie bereits
früher (außerhalb des hier behandelten sachverhalts) dreimal
deswegen auf der intensiv- station lag (status asthmaticus).

sicherlich nicht nebensächlich ist, daß der hauseigentümer
das weiß.

btw.: es war nicht auf dem flur (das wäre ja ok gewesen, hätte
dann die tür zumachen können), sondern nachts um 01:30 auf dem
anliegerweg einer reihenhaussiedlung mit 7 häusern in hörweite
und nicht eben leise.

Also nicht ärgern, ich denke Du hast mit dem Vermieter genug
zu tun.

eigentlich nicht; das macht (mehr schlecht als recht) mein
anwalt.

danke für deine antwort
cu
scope

scope ./. Vermieter
Hi Scope!

Ich kann Deine Problematik und Aufgebrachtheit verstehen.
Da ich mich in England befinde und HIER die Rechtswissenschaften studiere, weiss ich nicht, ob meine Tipps auf deutsches Recht anwendbar sind, allerdings wuerde ich eine Inbetrachtziehung anraten:

1.) Besorge Dir zunaechst einen „aggressiven“ Anwalt.
Es gibt in jeder Stadt Awaelte, die einen bestimmten Ruf habe.
Der eine ist etwas zurueckhaltend, der andere geht auf´s ganze.
Da Du Dich einer Problematik gegenueber siehst, die nicht nur von zivilrechtlicher, sondern auch strafrechtlicher Erheblichkeit ist, ist Zurueckhaltung hier nicht und auf gar keinen Fall angesagt. Bespreche die Thematik mit diesem Anwalt und verfuege das Mandat - ggf. als Antragsteller in ziviler Hinsicht, als Nebenantragsteller in der strafrechtlichen Position. Es ist von Bedeutung, Deine Befuerchtung um koerperliche Unversehrtheit anzubringen. Das mit den Beweisen ist so eine Sache. Straftaeter sind stets bemueht, sich nicht einer Beweislast auszusetzen, so dass Du keine Beweiskraft siehst. Das ist nicht von Wichtigkeit. Dein Anwalt kann durchaus die von Dir vorgebrachten Tatsachen in einem Schutzantrag an den zustaendigen Staatsanwalt „beurkunden“. Dies sollte zumindest zu einer erhoehten Streifenaktivitaet in Deiner Strasse fuehren, da es dem Staat oberste Verpflichtung ist, Deine koerperliche Unversehrtheit zu schuetzen. Ein Schutz kommt nicht zustande, wenn der Staat erst eingreift, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Du haettest sodann begruendet um Erfuellung der staatlichen Schutzverpflichtung ersucht, diese kam Dir nicht zu und jemand anderes kriegt nicht unerhebliche Probleme.
Manchmal ist dies den Verantwortlichen jedoch nicht so klar. Schutz ist Prophylaxe - nicht Nachsorge per Strafverfolgung.
2.) Die Sache mit dem 11. September lasse mal lieber aussenvor. Da hast Du nichts mit zutun. Ich glaube, Du kannst gegenueber der Polizei ja eine solche FRAGE befuerchtend aufwerfen, aber ermitteln solltest Du da nicht selbst. Ein Fragestellung kostet nichts - andere machen sich aber dazu ihre Gedanken.
3.) Per sofort, solltest Du jede Anfeindung zum Anlass einer polizeilichen Protokollierung nehmen. Solltest Du Angst haben und jemand stellt sich abwiegelnd quer - was bei der Polizei nur sehr selten der Fall ist, sagst Du nur: „Ich habe in der gegenwaertigen Situation begruendbare Angst um meine koerperliche Unversehrtheit, sowie begruendbare Angst um die Unverletzlichkeit meines Wohnraumes. Unter diesem Bezug bitte ich um ihre unverzeugliche Amtshandlung.“. Da wird schon mancher komisch aus der Waesche gucken und sich lieber auf den Weg machen. Derartige Beschreibungen sind selten, haben jedoch unverwechselbaren Rechtswert.
4.) Dein Anwalt wird wissen, wie er die polizeilichen Dokumentationen zu Deinem Rechtsvorteil zu verwerten hat.

Wenn Du Dich bedroht fuehlst, so ist es nicht sachgemaess, die gegenwaertige Lage mit Dir auf offener Strasse zu besprechen. Von daher ist Deine Reaktion richtig gewesen, Dich aus dem Gespraech resignierend zu entfernen. Es kann Dir nicht zugemutet werden, dass Du unter den Augen und Ohren Deiner rechtsverneinenden Widersacher das weitere Vorgehen gegen selbige
besprichst, solange Dir kein nachhaltiger Schutz vor erheblicher Bedrohung und Gewaltwirkung gewaehrt wird. In Deinem eigenen Interesse ist es sehr wichtig, dass Du jeglichen Verdacht (z. B. eine Befuerchtung um die Sicherheit Deines ungeschuetzten Kfz) polizeilich protokollieren laesst, da auch - sollte es zu einer Sachbeschaedigung kommen - die Versichung ihre Massnahmen ergreifen wird. Solltest Du die Sicherheit Deines Kfz auf Grund der momentanen Rechtswidrigkeiten nicht sehen und meldest dies vorab einer potentiellen Sachbeschaedigung der Polizei, so hat die Versicherung keine Handhabe gegen Dich. So ist es in England.
Die Polizei dient der Sicherheit in der Oeffentlichkeit. Die Polizei wird mit Dir Massnahmen besprechen wollen, die der Sicherung der Unversehrtheit Deines Kfz dienen. Dies musst Du in Anspruch nehmen, jedoch auch hier ist - wie in allen anderen Bereichen meines vorstehenden Textes - Dein Anwalt der fachkompetente Ansprechpartner, da ich mich hier in allem nur auf das englische Recht beziehe. Aber in Deutschland sollten aehnliche Protektionsoptionen in rechtsdefiniert sein - denke ich.

Viele Gruess und viel Erfolg!

tigger

Hi Tigger,

bevor man hier mit Hilfe eines „agressiven Anwaltes“ zivilrechtliche Gegner und Polizeibeamte aufmischt, sollte man dem Sachverhalt inhaltlich auf den Grund gehen und prüfen, wieviel Substanz da ist, um ein Verfahren (strafrechtlich oder zivilrechtlich) in Gang zu bringen. Allein aus Emotionen heraus läßt sich ein Gerichtsverfahren nicht gewinnen.
Fraglich und nicht erläutert ist hier zunächst, worauf sich die Gegenseite bei der versuchten Räumung oder Räumungsklage stützt. Gibt es Argumente? Sind diese berechtigt?
Sodann ist zu klären, inwieweit sich die Behauptung und Vermutung, der Vermieter sei in die Wandschmierereien verwickelt, nachweisbar. Wenn es keinen begründeten Verdacht und keine Beweise gibt, steht man sehr schnell als Querulant da und wird von den Behörden nicht mehr ernst genommen.
Dazu drohen Gegenklagen wegen Verleumdung und falschen Anschuldigungen, wenn ein Beweis nicht gelingt.
Ich wäre damit also sehr vorsichtig.

Gruß,
Francesco

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hi!

bevor man hier mit Hilfe eines „agressiven Anwaltes“
zivilrechtliche Gegner und Polizeibeamte aufmischt, sollte man
dem Sachverhalt inhaltlich auf den Grund gehen und prüfen,
wieviel Substanz da ist, um ein Verfahren (strafrechtlich oder
zivilrechtlich) in Gang zu bringen. Allein aus Emotionen
heraus läßt sich ein Gerichtsverfahren nicht gewinnen.

es geht nicht um ein weiteres verfahren - i.d.s.
liefen/laufen schon mehr als genug.
es geht um die herstellung einer tragfähigen basis
im verhältnis zw. schutzbedürftigen und polizei.

Fraglich und nicht erläutert ist hier zunächst, worauf sich
die Gegenseite bei der versuchten Räumung oder Räumungsklage
stützt. Gibt es Argumente? Sind diese berechtigt?

es ist schlicht eine noch nicht entschiedene räumungs-
schutzklage vor dem lg münchen I, in der verfügt wurde,
dass eine untersuchung beim landgerichtsarzt stattfinden
soll. diese erfolgte inzwischen u. bestätigt den vorhalt,
daß räumungsunfähigkeit vorliegt. ein beschluss zu dieser
aussage des sachverständigen liegt seitens des gerichts
noch nicht vor. bis dahin ist unser verbleib im haus
rechtens.

Sodann ist zu klären, inwieweit sich die Behauptung und
Vermutung, der Vermieter sei in die Wandschmierereien
verwickelt, nachweisbar. Wenn es keinen begründeten Verdacht
und keine Beweise gibt, steht man sehr schnell als Querulant
da und wird von den Behörden nicht mehr ernst genommen.

dem farbanschlag ging telefonterror mit nötigung u. bedrohung
u. a. voraus, was angezeigt wurde. der anwalt des hauseigen-
tümers sagte zu, auf seinen mandanten einzuwirken.
dies war offensichtlich erfolglos.

Dazu drohen Gegenklagen wegen Verleumdung und falschen
Anschuldigungen, wenn ein Beweis nicht gelingt.

das ist eher nicht zu befürchten. die sachverhalts- und
tatbestandsschilderungen sind zu schlüssig, der gegner
ist zu unvorsichtig. es wird zeugen über seine äusserungen
geben, die einen hinreichenden tatverdacht nahelegen.
so soll er angekündigt haben, mit einem schaufelbagger
von der grundstücksaussenseite her die von uns gepflanzte
hecke entfernen zu wollen. ich werde heute dazu ein beweis-
sicherungsverfahren anstrengen.

Ich wäre damit also sehr vorsichtig.

das muss man sein und das bin ich auch.

darum geht es aber nicht. es geht um das verhältnis zur
örtlichen polizei.

scope

Hallo Francesco!!

sicherlich bist Du im Recht und ich weiss halt nicht ganz genau, wie die Verfahren in Deutschland ablaufen (davon abgesehen: jusistisch bin ich ja in GB mit meinem Studium auch noch nicht durch :wink:), aber eine Bedrohungssituation besteht schon, wobei diese - scope aeussert dies ja - fuer ihn sehr erheblich scheint.
Es ist auch klar, dass man schnell mal als „Querulant“ darsteht,
aber dies zu beurteilen, ist nicht Aufgabe der Polizei. Diese hat, was sich ja auch nicht bestreiten laesst, einen Schutzauftrag zu erfuellen. Wenn er erstmal einer konkreten, direkten Bedrohungssituation gegenuebersteht und dadurch Nachteile - welcher Form auch immer - davon traegt, ist schlichtweg ein Schutz nicht zu stande gekommen. Ich sagte ja auch, er solle sich diesbezueglich in jedem Falle einen fachkompetenten Rechtbeistand „zulegen“, der ihn beraten wird und auch (das meine ich mit aggressiv) nicht davor scheut, die Zuegel in die Hand zu nehmen und zu sagen, dass er das Recht seines Mandanten durchzusetzen gewillt ist. Strafrechtlich relevante oder potentiell relevante Vorgaenge der Polizei zu melden, darf fuer ihn nicht mit Nachteilen behaftet sein, da sie Mosaiksteinchen sein koennen und ausserdem mitunter einen nicht unerheblichen Positivfaktor in der polizeilichen/staatsanwaltlichen Ermittlungspraxis darstellen.
aber verrueckt machen soll er sich und andere natuerlich nicht. Da stimme ich Dir zu - das ist grundsaetzlich falsch. Da habe ich mich nicht so sehr geschickt ausgedrueckt. Ich meint im Grundsatz nur, dass er ein Recht auf seine Sicherheit hat, worauf er in diesen nicht unbedeutenden Situation beharren sollte - in seinem ureigensten Interesse.

Viele Gruesse, tigger

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