Hallo.
Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Komme mit Freunden Nachts von einer Party.
An einer Bushaltestelle liegen Zeitungen die ausgeteilt werden müssen.
Jeder nimmt sich eine Zeitung und benutzt sie als Fackel.
Wir gehen weiter bis die Polizei kommt uns uns anhält.
Meine Frage ist jetzt:
Was kann im schlimmsten Fall passieren? Welche Strafe oder so?
Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
mfg Mike
zeigt Reue, bietet an den schaden zu ersetzen, geht im Kollektiv zur Zeitung und entschuldigt Euch. Kann dann sein, daß der Staatanwalt es einstellt, oder die Strafe äußerst gering ausfällt, wenn Ihr Ersttäter seid.
was hat die Polizei denn gemacht bzw. getan? Euch nur mündlich verwarnt, dann ist die SAche damit erledigt, oder wurde angekündigt die SAche an die StA zu geben, Personalien aufgenommen, …?
Im zweiten Fall ist damit zu rechnen, dass die Sache wegen GEringfügigkeit eingestellt wird, wenn keiner von euch vorbelastet ist. Mit 19 geltet ihr als Heranwachsende und da belässt man es bei solchen typischen leichten Jugendsünden dann bei einem bösen Brief (wenn es eine erstmalige Verfehlung ist). Diesen sollte man sich dann zu Herzen nehmen, denn beim nächsten Mal ist man zwar nicht vorbestraft, aber durchaus schon bei der StA mit Namen bekannt, und dann kann man schon damit rechnen, dass nur noch unter Auflage (gem. Arbeit o.ä.) eingestellt wird. Danach steigert sich die Sache dann recht schnell in die richtig üblen Dinge.
Unabhängig von der strafrechtlichen Seite kann natürlich theoretisch noch eine zivilrechtliche Forderung wegen Schadenersatz auf euch zukommen. Bei drei Zeitungen ist dies aber selbst für den Fall, dass der Vertrieb überhaupt etwas in der Richtung unternehmen sollte aber wohl noch zu verschmerzen. Geschickter wäre es natürlich jetzt gleich im Vorfeld mit einem kleinen Entschuldigungsschreiben die Sache aus der Welt zu schaffen. So etwas wird auch von der StA immer gerne gesehen und zeigt, dass man es nicht mit vollkommenen Idioten ohne Kinderstube zu tun hat. Diese Geste kann man dann auch gut in einem etwa von der StA kommenden Anhörungsbogen vermerken.
Gruß vom Wiz
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