Für meine erste Steuererklärung muss ich dem Finanzamt eine Gewinnermittlung für selbstständige Tätigkeiten nachreichen. Im betreffenden Geschäftsjahr bin ich teilweise als Student eingeschrieben gewesen. Neben dem Studium habe ich in einer Firma in Festanstellung gearbeitet und auch durch selbstständige Tätigkeiten Geld verdient. Durch die verschiedenen Tätigkeiten in diesem Jahr bin ich mir nicht sicher, was und wie viel ich in der Gewinnermittlung als Ausgaben angeben kann und wäre für einige Hilfestellung und Tipps sehr dankbar.
Fünf Monate habe ich in einem Unternehmen als Webentwickler in Festanstellung gearbeitet. Zwei Monate habe ich als freier Mitarbeiter für das gleiche Unternehmen gearbeitet und darüber hinaus habe ich noch drei weitere Rechnungen für Aufträge gestellt. In den zwei Monaten als freier Mitarbeiter habe ich zu 80% in den Büroräumen der Firma und nicht in einem eigenen Arbeitszimmer gearbeitet.
Da meine Bruttoeinnahmen (aus selbständigen Tätigkeiten,) unter 17.500€ im Geschäftsjahr lagen, bin ich nur zu einer formlosen Gewinnermittlung verpflichtet.
Unter dem Punkt Einnahmen habe ich meine fünf Rechnungen mit Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag sowie ein Kommentar mit der Einnahmen-Art aufgeführt.
Welche Posten kann ich alles unter Ausgaben aufführen?
Bis jetzt habe ich folgende Posten aufgeführt:
- Telekommunikationskosten
- Versicherungsbeitrag (für 7 Monate, der Zeitrum für selbständige
Tätigkeiten) - Geringfügige Wirtschaftsgüter (Bücher, Software, …)
- Kosten für Fahrkarten
- Geschäftsräume / Arbeitszimmer
- Kosten für das hosten meine eigene Webseite.
- Kann ich Bewerbungskosten geltend machen & gibt es eine Pauschale?
- Muss ich alle geringfügigen Wirtschaftsgüter einzeln aufführen oder gibt es dort einen Pauschalbetrag?
- Kann ich für das Arbeitszimmer/die Telekommunikationskosten nur 5 Monate absetzen, da ich 2 Monate meistens in den Büroräumen der Firma gearbeitet habe?
- Gibt es eine Pauschale, die ich für ein Arbeitszimmer absetzen kann? Wenn nicht, wie viel kann ich für jeden Monat geltend machen (Prozentsatz von den Gesamtmietkosten?) und was gibt es noch zu beachten?
- Welche weiteren Posten kann ich noch aufführen?
Vielen Dank im Voraus