können die Kosten für eine Musikproduktion, Anwaltskosten für das Erwerben eines gewerblichen Schutzrechtes, Mitgliedsbeiträge in einem Innovationsverein und Praxisgebühren und Krankenhauskosten von der Lohnsteuer abgesetzt werden?
Also hier einige Ausführungen. War mir nicht ganz sicher, wie ausführlich man hier schreiben darf.
Mit der Musikproduktion wird noch kein Geld verdient. Soll es aber natürlich in absehbarer Zeit.
Das gleiche gilt für das gewerbliche Schutzrecht, bei dem die Vermarktung gerade läuft.
Haben also das Ziel des Gelderwerbs.
Ein Innovationsverein ist ein Verein, in dem sich Leute treffen und sich über ihre Ideen austauschen und sich gegenseitig helfen.
Es fielen einmal Praxisgebühren an und zwei Nächte im Krankenhaus. Also noch sehr überschaubar.