Hallo
alles was ich hier schreibe ist die Geschichte einer erfundenen Person!
Würd mich freuen wenn ihr mal dieses Spiel mitmachen würdet!
Eine Person arbeitet im normalen AN Verhältnis! BZW. fängt dort jetzt an.
Was kann er alles Absetzen?
Er arbeitet im Büro und muss also Anzüge tragen die er im normal nicht kaufen würde. Er muss auf Messen und dort auch Anzüge tragen.
Er muss sich ein begrauchtes Auto kaufen um zur arbeit zu kommen!
(welche Fahrzeugkosten kann er absetzen)
was kann man eigentlich alles noch absetzen?
er macht nebenbei die FHR (Telekolleg) liest gerne etc.
Danke für einen Link (der für normalsterbliche ist) und für ne Antwort
thx
daniel
Hi !
Er arbeitet im Büro und muss also Anzüge tragen die er im
normal nicht kaufen würde. Er muss auf Messen und dort auch
Anzüge tragen.
Na das ist doch schön. Dann sieht die Person ja wenigstens gut gekleidet aus. Für die Steuer ist dieser Punkt allerdings vollkommen irrelevant. Es ist zwar möglich, „typische Berufskleidung“ abzusetzen. Ein Anzug, auch wenn man ihn tatsächlich nicht privat trägt, zählt trotzdem nicht zu diesem absetzbaren Aufwendungen. DENN: Man könnte ihn ja privat tragen. Anders ist dies z.B. bei einem Arztkittel.
Er muss sich ein begrauchtes Auto kaufen um zur arbeit zu
kommen!
(welche Fahrzeugkosten kann er absetzen)
- Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je ENTFERNUNGkilometer € 0,30 für jeden Tag der Fahrt.
- Für Dienstreisen (Messestand) je GEFAHRENEM Kilometer € 0,30.
Mit diesen Kilometerpauschalen sind dann sämtliche Kosten abgedeckt (Anschaffung, Kraftstoff, Steuern, Versicherung, Reparatur)
- zusätzlich kann man maximal noch die Kosten für einen Unfall auf einem beruflich veranlassten Weg ansetzen.
- Während den Aufenthalten auf den Messen lassen sich sog. Verpflegungsmehraufwendungen wie folgt ansetzen:
Abwesenheit über 8 h: € 6,00
Abwesenheit über 14 h: € 12,00
Abwesenheit von 24 h: € 24,00.
- Im Ausland gelten andere Pauschalen.
- Wer trägt denn die Übernachtungskosten? Diese können im Zweifel auch noch angesetzt werden.
was kann man eigentlich alles noch absetzen?
Telefon, Computer, Arbeitszimmer
er macht nebenbei die FHR (Telekolleg) liest gerne etc.
Weiterbildungsaufwendungen können bis zur Höhe von € 4.000,00 als Sonderausgaben (Mantelbogen Seite 3) angesetzt werden. Auch hier ist wohl neben den reinen Lehrgangskosten die Computernutzung, Fachliteratur, Büromaterial (Stifte, Papier, Lineal,…), Fahrtkosten,… ansetzbar.
Danke für einen Link (der für normalsterbliche ist) und für ne
Antwort
TIPP: vielleicht ist die Anschaffung eines Steuer-Programms sinnvoll. Die meisten sind gar nicht so teuer und haben auch sehr gute Hinweise. Zur Zeit geistern ja durch sämtliche Zeitungen Test zu solchen Programmen.
BARUL76