Was kann man bei einem umzug steuerlich ansetzen?

hallo,

ich überlege gerade über folgenden theoretischen fall:

ein gewerbetreibender dj der aufträge in der region 50km um stadt A herum hat. einmal pro woche hat er einen auftrag in stadt B die 20km von stadt A entfernt ist.

im februar findet ein umzug innnerhalb von stadt B statt, im september findet ein umzug von stadt B nach stadt A statt.

der dj möchte jetzt möglichst hohe kosten für die beiden umzüge ansetzen, aber insgesamt soll das alles ja noch glaubhaft sein. also überlegt er eben nur den umzug von stadt A nach B anzusetzen, da bei dem umzug auch wesentlich höhere kosten entstanden sind, und ja auch „der weg zum arbeitsplatz“ kürzer ist, da er ja mehr im zentrum der region wohnt.

  1. ist nur einen umzug ansetzen geschickt?

  2. spielen bei der ganzen betrachtung eingetragener erster und zweiter wohnsitz eine rolle?

  3. muss man gründe für den umzug angeben? reicht das „zentralere wohnen“ als grund aus?

  4. http://www.berger24.com/baseportal/news/artikel&Id==794 stimmt das so? also kann der dj dann:
    maklerkosten
    reisekosten
    speditionskosten
    doppelte miete
    561 euro sonstige umzugskosten
    und dann hab ich noch was von herd und lampen gelesen. was kann man sonst noch ansetzen? komplette küche? einrichtung des büros in der neuen wohnung?

vielen dank für die informationen

Hallo,
wohnt(e) der DJ in einer Wohnung oder einem Haus?
Hat(te) er dort ein Büro und eventuell Lagerraum für sein Equipment?
Gruß
Silverlady

Umzug nur ansetzbar bei beruflichen Anlass
Hi !

Kosten für einen Umzug können sich steuerlich nur dann auswirken, wenn sie mit der Einkunftserzielung zusammenhängen, wenn sie also beruflich veranlasst sind.

In dem geschilderten Fall scheinen die beiden Umzüge ausschließlich privat motiviert zu sein. Es dürfte sich wohl auch nur relativ schwer ein beruflicher Anlass konstruieren lassen. Mit den bisherigen Angaben scheidet daher meiner Einschätzung nach der Ansatz von Umzugskosten bereits dem Grunde nach aus. Über die Höhe muss man dann gar nicht mehr nachdenken.

Sollte der Umzug beruflich veranlasst gewesen sein, sollten hierzu nähere Angaben gemacht werden. Die bisherige Pauschalaussage dürfte als Grund nicht ausreichen.

BARUL76

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alle 3 sind wohnungen und in jeder hat der dj ein büro/lagerraum.

Hi,
Wie hat denn der selbständige DJ bisher seine Buchhaltung gemacht?
Hat er Bürokosten angesetzt?
Das Büro zieht nun um. Die Kosten hierfür können geltend gemacht werden. Natürlich nur prozentual von den Gesamtkosten für die ganze Wohnung.
Einrichtungsgegenstände fürs Büro sind ebenfalls Betriebsausgaben. Genauso wie z. B. Renovierungsarbeiten.
Das Büro sollte aber auch wirklich ein Büro sein. Oder ein Lagerraum.
Gruß
Silverlady

hallo nochmal,

schonmal danke fuer deine hilfe bisher :smile:

der dj macht seine buchhaltung selbst. er hat auch schonmal eine steuerfachangstellte die erklaerung machen lassen, allerdings hat die es kräftig verbockt :stuck_out_tongue: also hat er es doch wieder selbst gemacht. mit mehrwertsteuer, oder worauf zielte die buchführung jetzt genau ab? eine echte buchführung mit konten usw. gibt es nicht. büro wird nach quadratmeter anteil von der gesamtwohnfläche angesetzt und wurde vom fa auch akzeptiert.

der dj würde aber schon gerne den kompletten umzug ansetzen, und überlegt eben nun wie man dem fa das begründen kann…
so was in die richtung „näher im zentrum der region, besser kontakte zu knüpfen in den diversen locations, markt in kleiner stadt b erschöpft, neue aufträge nur in grösserer stadt a möglich“. der dj hat jetzt auch doppelt so viele auftraege wie noch zu der zeit als er in stadt b gewohnt hat.

diese 1 stunde näher zum arbeitsplatz sache scheint halt nicht zu funktionieren, da es ja nur 20km sind, und die auftraege ja auch im umkreis von 90km um stadt a herum anfallen.

also irgendwie muss sich das doch begruenden lassen… ich habe mal von jemandem gehoert, dass man sogar als angestellter nen videobeamer voll ansetzen kann, mit der begruendung, dass man fuer die arbeit besonders viele ebooks lesen muss und das mit dem beamer augenschonender wäre…

gruesse
stöff

Hallo,
ja, ich wollte wissen, ob das Büro bisher schon angesetzt wurde.
So mit allem Drum und Dran: anteilig Miete, Nebenkosten, Strom, Hausratversicherung. Einrichtung, Renovierung etc.

Dass das Finanzamt die kompletten Umzugskosten akzeptiert, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn nur das Büro umgezogen wäre, sähe es anders aus.
Der DJ wird sich mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass die „privaten“ Umzugskosten nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Geschichte mit dem Beamer kann gut sein.
In den Finanzämtern sitzen auch nur Menschen. Der Beamte mit den Buchstaben A-C akzeptiert so etwas, der mit X-Z nicht.

Gruß
Silverlady