Was kann man bei einer Fahrzeugnutzung berrechnen?

Hallo,

ich hoffe Jemand von euch kann mir weiterhelfen.

Ich habe meine Auto damals verkauft - im Vertrag war festgehalten das es 4 Wochen später bezahlt wird (Bekannter). Das ist nun 24 Monate her.
Eintreibung des Inkassobüros - fruchtlos (Titel vorhanden).
Anzeige bei der Polizei - die Staatsanwaltschaft entschied auf Unterschlagung (kein Vetragsrecht)- Verfahren läuft.
Nun entschied sich der „Käufer“ mir vorzuschlagen eine Ausgleichzahlung vorzunehmen und was ich mir vorstellen würde.
Nun zur Frage - ist dies wegen dem laufenden Verfahren überhaupt möglich, und falls ja - wie berechnet man dies? Ich möchte natürlich schnellstmöglich an mein Geld oder das Auto kommen.

Ich bin über jede hilfreiche Antwort dankbar!

Guten Morgen primavera,

grundsätzlich ist es auch im laufenden Strafverfahren möglich, sich auf einen außergerichtlichen Vergleich zu einigen, nur sollte die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall darüber informiert werden (ein formloses Einschreiben genügt), damit er ggf. (bei Zahlung) das Strafverfahren einstellen kann.

Für die Vergleichskalkulation würde ich ein Fahrzeugbewertungsportal zu Rate ziehen. Damit kann man dann ungefähr den Zeitwert berechnen, den das Fahrzeug im günstigsten Fall noch wert ist.

Oder man einigt sich auf die Zahlung eines bestimmten Anteils dieses Zeitwerts, sagen wir mal 50%, wenn man die Sache schnell zu einem Ende bringen möchte. Nur würde ich dann eine strenge Frist zu Zahlung festsetzen (10-14 Tage). Danach würde ich mich nicht mehr auf Spielchen einlassen und den eh schon gewonnenen Titel in vollem Umfang gerichtlich durchziehen.

Gleichermaßen würde ich dann auch (auf Anfrage der Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren laufen lassen.
Sie haben also somit eine gute Ausgangsposition, aus der Sie dem „Käufer“ die Zahlung schmackhaft machen können.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg,

dr.zimmerman.