Neulich habe ich herausgefunden dass jemand meine Unterschrift gefälscht hat um Vollmacht über mein Bankkonto zu bekommen. Soweit ich weiß wurde nichts abgehoben oder auf meine Rechnung gekauft. Ich trug keinen Schaden davon.
Da Urkundenfälschung kein Zivilrechtliches Vergehen ist sondern ein Strafrechtliches wundere ich mich nun ob es zu erwarten wäre das mir diese Person bei einer erfolgreichen Anzeige Geld bezahlen muss. Soweit ich weiß ist die Strafe für Urkundenfälschung eine Geldstrafe oder Freiheitsenzug bis zu 5 Jahre.
Im Fall angerichteten Vermögenschadens könnte der Geschädigte zivilrechtlich Ersatz des Schadens einklagen. Weil kein Schaden angerichtet wurde, kann auch kein Schadenersatz geltend gemacht werden.
Wie schon geschrieben wurde, hängt dies auch von den ganzen Umständen ab, welche du hier nicht geschildert hast. Kommt auch noch hinzu ob es ein Einzeldelikt ist oder was sich derjenige sonst noch anlasten lassen muss. Auch spielt die Motivation eine Rolle, bzw. was der Plan dahinter war.
Wenn es so einfach wäre, bräuchte man keine Richter und auch keine Verhandlung!
[quote=„djet, post:1, topic:9393778“][…]
wundere ich mich nun ob es zu erwarten wäre das mir diese Person bei einer erfolgreichen Anzeige Geld bezahlen muss.
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Da kein Geld abgehoben wurde, ist dir kein finanzieller Schaden entstanden, welcher wieder ausgeglichen werden müsste.
Anders kann es wieder aussehen, wenn durch das Vorhandensein dieser Vollmacht deine Kreditwürdigkeit geschädigt wurde und du nur deshalb einen Kredit nicht bekommen hast. Aber jetzt wird es immer komplizierter und theoretischer.
Allenfalls wäre ein Schmerzensgeld und Behandlungskosten noch denkbar, wenn dir nachweislich dadurch ein gesundheitlicher/psychischer Schaden entstanden wäre. Da wird es aber schwierig, den eindeutigen Beweis für den Zusammenhang zu erbringen.