Was kann man gegen Anwälte unternehmen, die sachliche Fehler machen und entgegen der eigenen Wünsche handeln?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Januar diesen Jahres eine Anwältin mit der Vertretung meiner Interessen in einem Reise - Regress Fall beauftragt.

Das erste Schreiben, das die Anwältin an die Gegenseite geschrieben hat, enthielt neben sachlicher Fehler eine für mich (da Teilleistungen unbestreitbar erbracht wurden) völlig überhöhte Forderung über das Doppelte des Reisepreises.

Ich machte die Anwältin daraufhin auf die Fehler aufmerksam und teilte ihr mit, dass ich die Forderung für völlig überhöht ansehe.
Ich forderte die Anwältin auf, weitere Schritte und Briefe nur noch nach Absprache mit mir zu unternehmen bzw der Gegenseite zu senden.

Die Gegenseite widersprach dem Regressanspruch.

Nach einem Gespräch wurde vereinbart, dass die Anwältin abermals Regress fordere (ohne diesen jedoch genau zu beziffern) und Beweise für die Berechtigung des Regressanspruchs der Gegenseite noch einmal zukommen zu lassen.

Da ich bis Ende April keine Informationen von Seiten der Anwältin erhielt, trat ich mit der Kanzlei in telefonischen Kontakt und erhielt die Information, dass man meine Sache leider vergessen habe !

Heute nun erhielt ich eine Kopie des erneuten Schreibens an die Gegenseite (ohne Vorabinformation und Einwilligung meinerseits).
Dieses Schreiben enthält eine ganze Reihe (!) von sachlichen Fehlern, die Forderung nach Regress in Höhe des doppelten Reisebetrags wurde (entgegen der Vereinbarung) aufrechterhalten und mit einer Klage bei Nichterfüllung wurde gedroht.

Ich fühle mich vöiig unzureichend vertreten.

Ich bin rechtsschutzversichert, meine Versicherung hat Deckung zugesagt, ich denke jedoch, dass sie nicht bereit ist, völlig unsinnige und fehlerhafte Rechtsschritte zu finanzieren.

Was kann ich machen. Ich fühle mich völlig überfordert.

Ruf bei der Rechtsschutzversicherung an und schildere das Problem. Evtl. sind sie damit einverstanden, dass du den Anwalt wechselst.

Gruß
Christa

Jaja, querulatorusche Mandanten hat kein Anwalt gerne!

Das Mandat entziehen und einen anderen beauftragen

Beschwerde, leider fruchtlos, bei der Anwaltskanzlei, die dafür zuständig ist. <in <<regress nehmen

Klage auf Schadensersatz

trotzdem veranlassen, das geht intern

Klage gegen einen Anwalt einreiche- mag vielleicht sinnvoll erscheinen auf dem ersten Blick - aber welcher Anwalt wird schon gerne gegen seinen Kollegen vorgehen wollen? Eine Frage nur mal am Rande… Die Anwälte kennen sich doch meistens untereinander und diskutieren ihre Fälle dementsprechend, kannst mir glauben… Habe ich des Öfteren mitbekommen.

wenn du Dich schlecht vertreten fühlst, wechsle lieber den Anwalt- so schnell wie möglich. Sieht besser aus, hole Dir wie beim Arztwechsel, die Akten ab, oder lass sie vom neuen Anwalt sich direkt rüberholen