Guten Abend allerseits,
folgender umstand ergibt diese Frage.
Ein versicherungskunde der deutschen rentenversicherung ist zu einer psychologischen reha und bezieht von der rentenversicherung übergangsgeld.
Beginn ist august 2011 und ein einspruch wird gestellt, aufgrund viel zu geringer leistungsberechnung, zig briefe hin und her ohne ergebniss, im märz 2012 wird plötzlich die zahlung eingestellt und das der versicherte eh schon kein geld hat bricht er also zum 15.6.2012 die masnahme ab.
Seitdem ist noch immer nichts erfolgt und auf nachfrage nach dem vorgesetzten bekommt der versicherte die antwort " sag ich nicht" .
der nicht ganz unerhebliche betrag ca 2500 euro ist natürlich eine erhebliche belastung für den versicherten, was aber kann dieser tun?
Gibt es sowas wie bei den anwälten , eine kammer oder sowas, in der , der versicherte irgendwie eine anzeige oder so stellen könnte, oder wie würde es denn von euch jemand machen um hier eine lösung zu bekommen.
danke für eure hilfe.