Was kann man gegen die Fällung eines Baumes tun ?

Hallo,

Es wohnt eine Familie in einem Mehrfamilienblock als Eigentümer. Am schwarzen Brett wird bekannt gegeben, dass ein Baum (Lerche) ca. 15 m Hoch gefällt werden soll. Der Baum steht auf dem Privatgrundstück von dem Mehrfamilienblock.
Der Grund ist die Verschmutzung der Straße sowie
die gegenüberliegenden Garagenhofeinfahrten von anderen Besitzern.
Der Baum steht ziehmlich am Rand zu der Straße und dem Bürgersteig, beeinträchtigt weder Straße noch Bürgersteig mit seinen Wurzeln.
Er wirft im Herbst sehr viele braune Nadeln und Laub ab. Ein Schreiben wurde von dem Hausverwalter
bereits an das Baurechtsamt verschickt.
Die Familie wohnt noch nicht allzulange dort und hatte beim Einzug u.a. erfahren, dass der Baum vielen Eigentümern schon lange ein Dorn im Auge ist.
Hauptsächlich wegen der Verschmutzung auch im eigenen Garten.
Bei der letzten ETW-Versammlung wurde das Problem wegen dem Baum nicht angesprochen.
Die Familie wurde auch nicht vorab über das Schreiben an das Baurechtsamt informiert.
Die Familie ist der Meinung, dass jeder Baum heutzutage, sehr wichtig ist, vorallem wenn der Baum ein so stolzes Alter und Größe erreicht hat.

Mit einem Rückschnitt an dem Baum ist die Familie einverstanden, nicht aber mit einer kompletten Fällung und Entfernung.

Wo kann man sich konkret hinwenden (Anlaufstellen)??

Freue mich über sinnvolle Tips, danke im Voraus.

Gruß Oliver2

Es kommt darauf an, wo man lebt. In zahlreichen Städten existieren Baumschutzsatzungen. Man kann bei der Stadt anrufen und nachfragen. Meist ist die Untere Naturschutzbehörde hierfür zuständig.

Hallo,

uns wurde vor einigen Jahren erklärt, dass ein Baum nur dann unter Schutz steht, wenn er beim Kadasteramt eingetragen ist. Sollte er das nicht sein, dann gibt es den Baum offiziell nicht verzeichnet. In dem mir bekannten Fall war es so, dass das Haus wesentlich älter war wie der Baum auf dem Grundstück und nie aufgenommen wurde. Da zusätzlich der Baum noch eine geteilte Krone hatte konnte er ohne Auflagen gefällt werden.

Ich gehe davon aus, dass dies jedoch von Bundesland und auch Städtemäßig sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Aber die Baumschutzverordnung gibt es denke ich auch in deinem Ort.

Grüße UTe

Hallo,

wobei eine ggf. bestehende Baumschutzsatzung alleine nicht ausreicht. Vielmehr muss der konkrete Baum hiernach auch schützenswert sein. Dies wird normalerweise am Stanndurchmesser, Höhe, Alter, Art, … festgemacht, wobei da jeder Jeck anders ist (also jede Gemeinde hat da ihre eigenen Vorstellungen).

Gruß vom Wiz

Hallo Oliver,

zunächst freue ich mich über das Engagement für den Baum und hoffe, dass ihr erfolgreich seid. Du musst bedenken, dass deine Frage eigentlich zwei Rechtsfragen beinhaltet.

Zum Einen geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Fällung wirksam beschlossen hat. Ich kenne mich mit dem Wohnungseigentumsrecht nicht aus, allerdings weiß ich, dass solche Entscheidungen idR in der Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss getroffen werden müssen. Wenn die Entscheidung in der Versammlung noch nicht einmal angesprochen worden ist, würde ich hier noch einmal bei der Verwaltung nachhaken und eindringlich darum bitten, die Fällung vorerst nicht vorzunehmen.

Zum Anderen muss in vielen Fällen eine Genehmigung für das Fällen beantragt werden. Dies ist aber regional unterschiedlich. Manchmal sind Nadelbäume leider nicht geschützt, und die Lärche zählt zu den Nadelbäumen.

Die Frage der Genehmigung ist eine verwaltungsrechtliche Frage. Wohnungseigentümer könnten als Beteiligte im Verwaltungsverfahren angesehen werden und Widerspruch gegen eine eventuelle Fällung einlegen. Mein Vorschlag: Die Familie sollte einen Brief an die zuständige Naturschutzbehörde schreiben und Hinzuziehung zum Genehmigungsverfahren beantragen.

Gruß
Ultra

Hallo,

Der Baum steht ziehmlich am Rand zu der Straße und dem
Bürgersteig,

„Ziemlich am Rand“ ist schon sehr ungenau, aber vermutlich hätte er da nie gepflanzt werden dürfen bzw. regelmäßig so beschnitten werden müssen, daß er eine gewisse Höhe nicht überschreitet. Das gibt regelmäßig Streit unter Nachbarn, wenn es einem nicht gefällt.

beeinträchtigt weder Straße noch Bürgersteig mit
seinen Wurzeln.

Wenn die Krone in das Nachbargrundstück reicht, haben die ein Recht darauf, daß alles, was übersteht entfernt wird. Sowas bekommt den Bäumen aber nicht immer, weshalb es oft sinnvoller ist ihn zu fällen und einen Neuen mit ausreichend Abstand zu pflanzen. Lärchen (das mit e ist der Vogel) neigen auch dazu im Alter nicht mehr stabil zu sein, dazu müste man den Baum aber erstmal sehen.

Cu Rene

Der Baum steht ziehmlich am Rand zu der Straße und dem
Bürgersteig,

„Ziemlich am Rand“ ist schon sehr ungenau, aber vermutlich
hätte er da nie gepflanzt werden dürfen bzw. regelmäßig so
beschnitten werden müssen, daß er eine gewisse Höhe nicht
überschreitet.

Was hat denn die Höhe mit dem seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze zu tun?

Das gibt regelmäßig Streit unter Nachbarn, wenn
es einem nicht gefällt.

Welche Nachbarn? Laut Beschreibung des TE steht der Baum zur Straße hin.

beeinträchtigt weder Straße noch Bürgersteig mit
seinen Wurzeln.

Wenn die Krone in das Nachbargrundstück reicht, haben die ein
Recht darauf, daß alles, was übersteht entfernt wird.

Der Bürgersteig bzw. die Straße müssen nutzbar sein. Das ist bei einer Lärche idR kein Problem, da man die unteren Äste entfernen kann.

Lärchen (das mit e ist der Vogel) neigen auch dazu
im Alter nicht mehr stabil zu sein

Wie kommst du denn darauf?

Gruß
Ultra