Guten Tag,
ein Bürger einer Gemeinde,der in seinem eigenen Haus/Mietwohnung wohnt, jedoch keine eigenen Stellplätze für das eigene Auto hat, ist darauf angewiesen das Auto woanders abzustellen.
Jedoch darf man in der Straße, die sich in der Nähe befindet nur 1 Std mit Parkscheibe parken.
Als Anwohner rennt man natürlich nicht jede Stunde raus, um die Parkscheibe weiterzustellen, was ja auch eigentlich nicht zulässig ist.
Wie kann man sich vielleicht hier helfen???
Was wäre mit einer Parkscheibenpflicht-Befreiung?
Jedoch wäre dann die Gefahr das alle Anwohner diese Befreiung haben wollen, es jedoch nicht so viele Parkplätze gibt und die dort ansässigen Geschäfte hätten keine Kundenparkplätze mehr?
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für die Antworten:smile:
Da parken, wo es erlaubt ist!
Mehr fällt mir dazu nicht ein, sorry.
Hallo Blubber,
er könnte auch mal bei der Gemeindeverwaltung anfragen,
wo die denn gerne sein Auto parken sehen würden, oder,
wie manch Anderer auch, eine Garage im Umfeld anmieten
und einen Fußweg nach Hause einkalkulieren.
WenigEinfälleDazuHabende Grüße Grisu
Hallo,
eventuell gibt es ja für diese Straße oder eine in der Nähe liegenden Straße „Anwohner Parkausweise“. Die kosten dann zwar eine jährliche Gebühr, aber diese Gebühr ist günstiger, als die ständigen Knöllchen.
Mit diesen Anwohner Parkausweisen hat man zwar kein Anrecht auf einen Parkplatz, aber wenn man einen Parkplatz gefunden hat (suchen muss man ja auch ohne Parkausweis) dann erspart dies die Kosten und den Ärger mit den Knöllchen.
Solche Anwohner Parkausweise sind meistens für mehrere Straßen gültig. Also, selbst wenn es für die eigene Straße keine Anwohner Parkausweise gibt, dann eventuell für eine Straße in der Nähe.
Auskunft darüber sollte eigentlich das zuständige Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt geben können.
Gruß Horst
Hallo,
ist das denn ein sehr altes Gebäude, in dem du zur Miete wohnst?
Meines Wissens gehört es seit Jahrzehnten überall in Deutschland zu den Pflichten eines Bauherren, für jede hergestellte Wohneinheit ein bis zwei Stellplätze auf dem Grundstück oder in der näheren Umgebung nachzuweisen. Also auch für deine Mietwohnung. Frag ihn einfach mal danach.
Gruß
smalbop
Hallo,
selbst wenn es den Stellplatz gibt, gibt es, soweit ich weiß keine Pflicht den nur zusammen mit der Wohneinheit zu vermieten. Wer also keinen Stellplatz anmietet, hat auch keinen Anspruch darauf sein Auto irgendwo hinstellen zu können.
Cu Rene
Guten Morgen,
selbst wenn es den Stellplatz gibt, gibt es, soweit ich weiß
keine Pflicht den nur zusammen mit der Wohneinheit zu
vermieten.
Das weiß ich auch nicht. Könnte evtl. in der Ortssatzung geregelt sein.
Wer also keinen Stellplatz anmietet, hat auch
keinen Anspruch darauf sein Auto irgendwo hinstellen zu
können.
Richtig, meine Rückfrage war auch nur als diesbezüglicher Denkanstoß an den Fragesteller gedacht.
Gruß
smalbop
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Hallo Blubber,
komm z.B. in die Hauptstadt, kauf dir eine Parkvignette für deine Straße, und hoffe das ein Platz frei ist.
Kannst dir auch eine für deine Arbeitsstelle kaufen. usw. usw.
Gruß premme