Was kann man gegen eine Flurbereinigung tun?

Mit welchen Mitteln können sich private Eigentümer von Streuobstwiesen und Acker- oder Weideland gegen eine geplante Flurbereinigung zur Wehr setzen?

Bin für jeden Tipp dankbar!

Hallo,
im Prinzip hat man keine Chance, einen Beschluss zum Beginn eines Flurbereinigungsverfahren zu verhindern.
Den Eigentümern im Verfahrensgebiet ist der Flurbereinigungsplan incl. Wege- und Gewässerplan mit Landschaftspflegerischen Begleitplan auszuhändigen. Gegen Inhalte dieser Pläne sind Einwände möglich. (§§ 57-60 Flurbereinigungsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/flurbg/BJNR0059109…)
Aus deiner Frage lese ich eine unterschwellige Angst heraus. Bis in die 70er Jahre (aus dieser Zeit stammt das Gesetzt) war Flurbereinigung gleich Flurausräumung. Gewässer wurden begradigt oder verrohrt, Feldhecken und Streuobstwiesen beseitigt usw.
Zum Glück haben sich andere Gesetze geändert, die bei der Flurbereinigung zu beachten sind. Weiterhin werden Splitterflächen zusammengeführt und erschlossen. Dabei werden allerdings auch umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen getätigt, so dass man von einer Fluranreicherung sprechen kann.
Gesetzlich geschützte Biotope (Streuobstwiesen) werden nicht vernichtet. Nach Neuordnung der Flächen erhalten die Eigentümer Acker- und Weideland eventuell an anderer Stelle im Verfahrensgebiet. Die Flächengrößen und der Bodenwert werden dabei berücksichtigt.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

vielen Dank für deine Antwort. Ich glaube, meine Befürchtungen sind nicht ganz unberechtigt, denn wie beispielsweise eine NABU-Studie bestätigt, ist der Umweltschutzgedanke theoretisch zwar im Flurbereinigungsgesetz verankert, in der Praxis aber wird er teilweise schon bei, teilweise nach der Durchführung der Flurbereinigung stark vernachlässigt.

Hecken, Säume und Krautstreifen gehen verloren, ökologische Planvorgaben werden oft nur unvollständig umgesetzt, im ökologischen Sinne positive Verfahren schon kurz nach Abschluss stark entwertet.

Der NABU fordert daher, dass die Flurbereinigung in Bund und Ländern nur noch gefördert werden sollte, wenn sie einen konkreten Beitrag zur Umsetzung von Natruschutzzielen leistet.

Hallo Tamarina,

Mit welchen Mitteln können sich private Eigentümer von
Streuobstwiesen und Acker- oder Weideland gegen eine geplante
Flurbereinigung zur Wehr setzen?

„Zur Wehr setzen“ gegen Verwaltungsakte macht man mit dem so genannten „Widerspruch“. Dann folgt eine rechtliche Auseinandersetzung. Widerspruch einlegen kann normalerweise jeder Grundeigentümer oder Inhaber von Rechten an den Grundstücken.

Bin für jeden Tipp dankbar!

Ich denke, das ist es nicht, was Du wissen wolltest.

Wie Ulf schon schreib, die Zeiten, in denen die Flurbereinigung „alles platt machte“ sind schon lange vorbei. Mittlerweise muss jeder Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen werden, wenn er nicht vorher vermieden und/oder minimiert werden kann. Und das wissen auch die Leute von der Flurbereinigungsbehörde, genauso wie der haupt- und ehrenamtliche Naturschutz (Naturschutzbehörde und Verbände).

Ein Flurbereinigungsverfahren ist ein sehr kompliziertes Ding mit „Spielregeln“, die man kennen sollte.
Was machst Du, wenn Dir in Deiner Gemeinde etwas nicht gefällt? Die Empfehlung ist meist in die entsprechenden Gremien zu gehen und dort mitzuwirken.
Genau so was gibt es dort auch. Denn die Grundeigentümer bilden die so genannte „Teilnehmergemeinschaft, die Träger des Verfahrens ist und einen gewählten Vorstand hat. Und dieser Vorstand hat Rechte, wenn er mit den „Spielregeln“ umgehen kann.
Warum sollte man sich also nicht dort hinein wählen lassen und mitwirken?

Eine weitere Möglichkeit wäre die Mitarbeit in einem anerkannten Naturschutzverband. (Nicht nur der NABU.) Auch diese haben bestimmte Rechte im Flurbereinigungsverfahren.

Ich glaube, meine Befürchtungen
sind nicht ganz unberechtigt, denn wie beispielsweise eine
NABU-Studie bestätigt, ist der Umweltschutzgedanke theoretisch
zwar im Flurbereinigungsgesetz verankert, in der Praxis aber
wird er teilweise schon bei, teilweise nach der Durchführung
der Flurbereinigung stark vernachlässigt.

Hier würde mich mal Deine Quelle interessieren, insbesondere wie alt diese Aussage ist und woher sie kommt.

Hecken, Säume und Krautstreifen gehen verloren, ökologische
Planvorgaben werden oft nur unvollständig umgesetzt, im
ökologischen Sinne positive Verfahren schon kurz nach
Abschluss stark entwertet.

Diese Aussage ist sehr pauschal und kann für alles oder nichts gelten. Ich ziehe noch mal den Vergleich mit der Gemeinde: Wenn keine „Opposition“ der „Regierung" auf die Finger guckt, dann läuft es nicht so gut …

Zuerst rate ich Dir, geh einfach mal zur Behörde hin und frag nach was mit den Grundstücken, die in irgendeiner Art „wertvoll“ sind, geschehen soll. Mittlerweile gibt es auch bei den Behörden Anflüge von Bürgerfreundlichkeit …

Gruß
Jörg Zabel