Was kann man gegen falsche Verdächtigung tun?

hallo ihr rechtsgelehrten,

was kann man tun, wenn man als beschuldigter aufgefordert wird zur vernehmung bei der polizei erscheinen muss und sich herausstellt, dass das eine falsche beschuldigung ist. was ist mit kosten die entstehen, dass man dahin muss? was kann man dagegen tun, dass eine solche beschuldigung bspw. durch den missbrauch des namen zustande kam?

vielen dank
lg
Yve

Verleumdungsklage owT

vielen dank
lg
Yve

Hallo :smile:)

Na, is ja immer die Frage, worum ging es denn ? Wenn da sone
Vorladung wegen Beleidigung bsplw. kommt, oder einfache
Sachbeschädigung, dann sag ich immer : fahr nicht hin, schreib
was dazu, wenn de meinst, ansonsten vergiss es einfach…

Wenns ne echte dicke Sache ist, wird man / frau eh
„per Staatstaxi geholt“…

Hinzugehen ist also „freiwillig“.
Kosten gibt es nicht ersetzt !
(Ist bei Zeugen etwas anders.)
Wenn Du Glück hast erfährst Du, wer
der Anschwärzer war, gesagt werden
muss es Dir n i c h t…

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Geht leider völlig an der Frage vorbei…

Hallo Yve,

also wenn Du als Beschuldigter von der Polizei „geladen“ wirst,würde ich mich sofort an einen Rechtsanwalt wenden…
Zwar soll die Polizei (Staatsanwaltschaft…die Polizeibeamten sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) alle Be-und Entlastenden Beweise für dich würdigen…doch mal ganz ehrlich,was würdest DU machen an deren Stelle??
Befördert wirste nur,wenn du Strafverfahren einleitest…
Also???

Außerdem ist der angenehme Nebeneffekt,wenn Du einen Anwalt nimmst,das der Akteneinsicht erhält und so wesentlich besser erkennen kann,was da „abgeht“…eventuell kannste den Spieß dann nämlich umdrehen…wenn dich ein Neider sinnlos angezeigt hat…

Gruß

Frank

Off Topic - wie kommste denn da drauf?

Hallo Yve,

also wenn Du als Beschuldigter von der Polizei „geladen“
wirst,würde ich mich sofort an einen Rechtsanwalt wenden…
Zwar soll die Polizei (Staatsanwaltschaft…die
Polizeibeamten sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) alle
Be-und Entlastenden Beweise für dich würdigen…doch mal
ganz ehrlich,was würdest DU machen an deren Stelle??
Befördert wirste nur,wenn du Strafverfahren einleitest…
Also???

Der letzte Satz ist auf die Polizei bezogen echt Blödsinn.

M.

Hallo Mike,

Der letzte Satz ist auf die Polizei bezogen echt Blödsinn.

Hmmmmm…
Du wirst also Ermittlungen einleiten zur Entlastung eines Beschuldigten?? *ungläubig schau*

ganz ehrlich,was würdest DU machen an deren Stelle??
Befördert wirste nur,wenn du Strafverfahren einleitest…
Also???

Mir wächst nen Kamm, wenn ich so nen Sch*** lese. Glaubst du an das, was du hier von dir gibst?

Der letzte Satz ist auf die Polizei bezogen echt Blödsinn.

Aber mehr als das…

*nur den Kopf schütteln kann*

Außerdem ist der angenehme Nebeneffekt,wenn Du einen Anwalt
nimmst,das der Akteneinsicht erhält und so wesentlich besser
erkennen kann,was da "abgeht

Hmm berichtige mich bitte, wenn ich falsch liege. Aber hat der Betroffene, unabhängig davon, ob er nen Anwalt konsultiert oder nicht, sowieso das Recht auf Akteneinsicht? Wenn dieses Recht sogar schon bei einem Verwaltungsakt dem jeweiligen Betroffenen zusteht, müßte dies ja auch hier so sein?

Grüßle,

Bea

Hallo Bea,

in einem Strafverfahren hat der Betroffene (Beschuldigter) KEIN Recht zur Akteneinsicht…wäre ja auch ein Bisserl Blöd wenn die COPS im sagen würden,das der „Langfinger-Joe“ ihnen gesteckt hätte,das er den „Bruch“ bei CHRIST`sgemacht habe…:smile:

Andereseits ist es aber auch schlecht,wenn dich ein Neider einfach angezeigt hat und du nicht weisst,worum es geht…
Nach deiner Visiten-Karte bsit du im Öffentlichen Dienst…stell dir mal vor,ein Neider schreibt Anonym an die Polizei und legt denen detailliert nah,das jemand dich „bestochen“ hat…
Ist die Geschichte glaubwürdig,wird gegen dich wegen Bestechlichkeit im
Amte ermittelt und du weist davon nix…dann bekommste ne Vorladung zu den COPS und die „faseln“ irgendwas von Verkehrsunfall und wo du am
X.ten des Monates März 2004 gewesen seist…
Und ehh du dich versiehts haste plötzlich eine Anklageschrift der STA
in deiner Post…

Ich habe das jetzt mal ein bißchen krass überzeichnet,aber wir habe leider auch hier in D mittlerweile das US-Syndrom,das du als COP oder sonstwo im öffentlichen Dienst deine „Scheine“ schreiben must sonst bist du nicht „Wirtschaftlich“…
Bei unserem POL-Präsi gibt es die (Natürlich Offiziell NIE vorhandene )Anweisung,das du als einfaches „Streifenhörnchen“ mindestens
50 Anzeigen im Monat „Schreiben“ must…
Beim Ordnungsamt und den „Politessen“ gibt es eine ähnliche Anweisung…nur da in EURO…

Frank

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in einem Strafverfahren hat der Betroffene (Beschuldigter)
KEIN Recht zur Akteneinsicht…wäre ja auch ein Bisserl
Blöd wenn die COPS im sagen würden,das der „Langfinger-Joe“
ihnen gesteckt hätte,das er den „Bruch“ bei CHRIST`sgemacht
habe…:smile:

Aha ok :smile: Danke für die Aufklärung. Is ja auch eigentlich logisch *g*

Beim Ordnungsamt und den „Politessen“ gibt es eine ähnliche
Anweisung…nur da in EURO…

So? Also ich kenne keine Anweisung in der Art. Ich würde mich auch dagegen verwehren. Es gibt kein SOLL, das von den Chefs den Mitarbeitern auferlegt wurde. Das möchte ich mal so klarstellen, weil ich mir das tagtäglich auf der Straße anhören darf.

Grüßle,

Bea

Der letzte Satz lautete:

„Befördert wirste nur,wenn du Strafverfahren einleitest…
Also???“

Und das ist nun mal totaler Unsinn.
Das ein Polizist von sich aus wohl insgesamt von sich aus eher gegen einen vermeintlichen Täter ermittelt als für diesen ist eine ganz andere Sache.

M.

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mehr info
danke für die antworten,

das mit dem anwalt ist bestimmt keine schlechte idee, aber ich hab angst, dass mich das total viel kostet.
ich bin studentin und sitze zuhause um fürs staatsexamen zu büffeln und schiebe meinen babybauch durch die wohnung und da bekomme ich eben auch heiterem himmel diese vorladung von der polizei.
hab mich total aufgeregt, was das soll, ob mich vielleicht jemand verarscht, aber als ich da angerufen habe, haben sie mir erklärt, dass jemand unter meinem naman bei ebay sachen verkauft hat, das geld eingesteckt hat und keine ware geschickt hat.
dieser jemand hat nicht nur meinen namen, sonderna auch adresse gewußt, obwohl ich nicht mal im tel.buch stehe.
jetzt muß ich mir extra das auto von meinem mann leiher, der dann zur arbeit mit dem fahrrad fahren muss und in die nächste große stadt hier fahren, das kostet mich n haufen zeit, die ich eigentlich mit lernen verbringen sollte und geld dazu.
ich fühl mich echt total angekozt, vor allem weil das geld, um das es ja da geht auf ein konto überwiesen wurde und das war nicht meines, habe bei der bank kein konto und das könnten sie doch mal zuallererst prüfen, das haben sie aber noch nicht getan *grolll*, nur weil irgendein hirnie meinen namen benutzt und wenn ich dann nicht mal den namen des hirnies genannt bekomme, krieg ich zustände *nich gut fürs baby is, ich weiß*
naja
lieben gruß
die saure YVE

Identitätsdiebstahl

Hallo,

Du bist nicht die Einzige, der dies passiert ist. C’t hatte in der Vergangenheit mehrfach darüber berichtet. Näheres ist z.B. hier erklärt:
http://www.heise.de/ct/03/16/032/
Unter den Stichworten „Identiträtsklau, Ebay, Geburtsdatum, Schufa“ kannst Du Dir weitere Informationen ergoogeln. Sicher ist, dass der Betrüger nicht nur Deinen Namen und Deine Adresse gekannt haben muss, sondern auch Dein Geburtsdatum. (Seit ist das weiss, trage ich so oft es geht ein falsches Geburtsdatum in die diversen Formulare ein.) Hast Du z.B. eine persönliche Homepage mit Geburtsdatum? Euren Familienstammbaum im Internet?

Ich an Deiner Stelle würde zum Anwalt gehen. Ausserdem würde ich prüfen, ob ich nicht Ebay verklagen kann. Jedenfalls wird allgemein geraten, diese Vorfälle nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Du überblickst sicher nicht ohne Anwalt, ob irgednwelche Widerspruchsfristen zu beachten sind, etc.

Der Polizei die Schuld zu geben macht nun wirklich keinen Sinn. Die haben eine Anzeige auf dem Tisch von jemanden der für ersteigerte Ware gezahlt und diese nicht erhalten hat. Logischerweise gehen sie dem nach. Von Ebay haben sie erfahren, dass Du diejenige bist, die die Ware angeboten hat. Jetzt musst Du beweisen, dass Du es nicht warst. Ob ein allgemeiner Hinweis auf das zum Himmel stinkende Unsicherheitssystem von Ebay dazu ausreicht, weiss ich allerdings nicht.

Die Seite, die ich oben gepostet habe, enthält schon ein Forum für ähnlich Geschädigte. Die können Dir sicher am Ehesten raten, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt und was im schlimmsten Fall passieren kann. Einfach auf sich beruhen lassen mit dem Gedanken „ich habe ja nichts Falsches getan“ wäre mit Sicherheit die schlechteste Lösung.

Mit vielen Grüssen, Peter

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Hallo Yve,

also du solltest unbedingt einen Anwalt einschalten…
So wie es sich jetzt darstellt,geht da kein Weg daran vorbei…

Die gegen dich erhobenen Vorwürfe müssen aufgeklärt werden und das kann nur ein Anwalt machen…

Frank