Hallo,
Im März endete das Arbeitsverhältnis und Arbeitslosengeld II wurde beantragt. Auf mehrere Bitten an den Vermieter hat der die Mietbescheinigung für´s Arbeitsamt erst über einem Monat nachdem er sie bekam, am 04.05. ausgefüllt und zurückgegeben. Nun hat der Vermieter eine Frist gestellt bis zum 15.05. die Miete zu zahlen, sonst würde er ein Mahnverfahren einleiten.
Der Vermieter wurde mehrmals gebeten die Bescheinigung zurückzuschicken und ihm wurde auch deutlich gemacht, daß das Arbeitsamt erst die Bescheinigung braucht bevor sie bezahlen. Wie soll man sich nun verhalten?
Anmerkung: Die Wohnung ist zum Ende Mai gekündigt, also die letzte Miete. Wegen der fehlenden Mietbescheinigung ist das Arbeitslosengeld für den April erst im Mai gezahlt worden, ohne Mietkosten.