Ich habe in ein kleines Industriegebiet gewohnt.Über eine Lagerhalle wurden 3 Wohnungen gebaut,zu diesen Wohnungen kam man nur über eine 23 stufige Aussentreppe.Mir ist vom Bürgermeister bekannt das die Wohnungen nur geduldet sind und nicht genehmigt.Da ich einen Schlaganfall hatte,bin ich im Februar auf der Aussentreppe gestürtzt und habe mir einen Wirbelbruch zugezogen.Obwohl ich den Vermieter schriftlich darrauf hingewiesen habe das er für die Räumung von Schnee und Eis sorgen möchte,hat er dieses nicht für nötig gehalten.Was kann ich gegen einen nur gedulteten Wohnungsbau unternehmen.
Hallo,
eine Wohnung muß doch über das Amt zugelassen werden.
Ich würde mich mal bei der Stadtverwaltung oder Wohnungsamt informieren ob und inwiefern eine Absicherung besteht.Wer gibt oder gab dir die Garantie, ob diese Wohnungen überhaupt vermietet werden durften. Vieleicht sind es auch Geschäftsräume und werden übers Unternehmen abgerechnet.
Vieleicht war die Vermietung nur eine „kleine Zusatzeinnahme!“
Besteht ein Mietvertag, so würde ich ihn beim Wohnamt vorzeigen.
Jede Hausvermieter muß für bestimmte Dinge versichert sein.
Ich würde mir in deinem Fall beim Amtsgericht eine Rechtsberatung einholen.
danke für die Antwort.Ich habe erst 2 Jahre später erfahren vom Bürgermeister in unserem Ort,das die Wohnungen nur geduldet sind.Ich frage mich selbst,ob überhaupt eine Versicherung besteht,vermutlich nein.Da ich Schmerzensgeldansprüche gelten gemacht habe wegen dem Sturz.Im Anfang sagte der Vermieter er sei versichert,hat es aber nicht der Versicherung gemeldet sondern einen Anwalt.Schon sehr merkwürdig.Geschäftsräume sind es nicht,auch die Halle ist vermietet.Der Vermieter hat kein Unternehmen mehr.Ich vermute,das es eine Zusatzeinnahme ist,damit der Vermieter selbst das Gebäude bezahlen kann.Frage mich nur,was kann ich unternehmen,wenn das alles zutrifft.
Es tut mit leid aber ich bin in Mietfragen ebenfalls ein Neuling und kann Dir dies nicht beantworten
Hallo tdd481,
entschuldigen Sie die V
verspätete Antwort. Geht es Ihnen um die Wohnungen an sich, oder wollen Sie etwas für Ihrern Sturz bekommen? für den Fall, dass Sie etwas gegen die Wohnungen tun möchten, kann ich leider nicht weiter helfen.
Selbstverstendlich ist Ihr Vermieter, bzw. ein Hausmeister, oder wer im Mietvertrag vereinbart ist für die Schnee und Eisbeseitigung zuständig! Das heißt, sollte Ihnen im Falle einer nicht Räumung etwas zustoßen, ist der Vermeiter dafür verantwortlich! Dieser besitzt im Normalfall auch eine Versicherung, die soetwas abdeckt(sollte eine Firma mit der Räumung beuaftragt worden sein ist diese dafür zustänidg). Sie könnten Ihrer Krankenversicherung fragen, ob diese sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, und dies direkt mit seiner Versicherung klären. Sollte dies nichts bringen müsste ein Anwalt aufgesucht werden, der bei diese Wege dann einleitet.