Was kann man hier machen?

Hallo liebe Wissenden,

ich bin in der folgenden Situation um Rat gefragt worden, kenne mich damit aber nicht aus. Folgende Geschichte eines Kindes/Jugendlichen:

Mein Vater arbeitet an einer Schule, an der viele Aussiedler-Kinder eingeschult sind. Dort gibt es einen 15-jährigen Jungen, der aus Sibirien stammt. Als er klein war, hat sein Vater (Alkoholiker) ihn so sehr misshandelt, dass der Schädel eingeschlagen wurde und das Kind damals als Folge entwicklungsverzögert wurde. Schließlich ist der Vater an seiner Alkoholsucht gestorben. Die Eltern des Vaters (also Großeltern des Kindes väterlicherseits) haben das Kind mit nach Deutschland genommen, als sie hierhin ausgewandert sind. Der Junge hat hier die deutsche Sprache gelernt, Freunde gefunden. Es gab ein paar Integrationsprobleme aufgrund seiner Vorgeschichte und der sieben Schuljahre an einer abgelegenen Schule in Sibirien, aber die Lehrer der hiesigen Gesamtschule und andere Menschen hier in Deutschland haben ihm viel geholfen, und er selbst hat sich sehr bemüht. Aus einer Vorbereitungsklasse ist er jetzt in eine normale Schulklasse gewechselt, und hat ganz passable Noten. Also ein normaler Jugendlicher.

Vor zwei Wochen hat sich mein Vater mit der Sozialarbeiterin unterhalten, die das Kind betreut. Die Oma des Kindes war bei der Sozialarbeiterin und hat erzählt, dass die Mutter nach Deutschland nachgezogen ist. Die Mutter will den Sohn allein nach Sibirien zurückschicken, angeblich, weil die Schulen hier so schlecht seien.

Vor zwei Tagen hat dann mein Vater den Jungen selbst getroffen. Er ist abgemagert, sieht schlecht aus. Auf die Frage, wie es ihm gehe, meinte er, er habe Bauchschmerzen, evtl. etwas mit der Leber. Aber die Mutter geht mit ihm nicht zum Arzt und zwingt ihn, zur Schule zu gehen. In einer Woche soll er (mitten im Schuljahr) nach Sibirien zurückkehren. Irgendeine entfernte Verwandte ist dort wohl gestorben und er soll die Wohnung renovieren und sich dort um alles kümmern. In seinem gesundheitlichen Zustand…

Der Junge ist 15 Jahre alt. Zwei Schuljahre hinkt er hinterher aufgrund des Umzugs nach Deutschland. Bei der Rückkehr wird er ein weiteres Schuljahr „verlieren“ und soll in Sibirien allein leben.

Der Junge steht vollkommen unter dem Einfluss der Mutter. Er wird sich ihr nicht widersetzen und er wird nach Sibirien zurückkehren. Mein Vater meint, lebend wird das Kind von dort wohl nicht mehr zurückkommen… Aber das versteht der Junge natürlich nicht. Der Schuldirektor sagt, er könne nichts machen.

Was kann man hier machen? Jugendamt? Geht man da persönlich hin, so ohne Beweise, einfach nur mit der Geschichte? Können die überhaupt etwas unternehmen, zumal nur sehr wenig Zeit bleibt? Oder kann man irgendwas mit der Polizei machen? Was kann mein Vater unternehmen??? Ihm liegt der Junge sehr am Herzen und er kann da nicht einfach zusehen…

Viele Grüße

Anja

Stell doch die Frage ins Rechtsbrett! Natürilch umformuliert!
Die kennen sich besser aus, gerade was rechtlich machbar ist.

Alle Gute,

Zum Jugendamt, mit Einverständnis des Jungen
Hallo Anja,
wer hat das Sorgerecht?
Die Mutter?
… oder die Großeltern? Sonstwer?

Was kann man hier machen? Jugendamt?

Ja, richtig.
Sie sind verpflichtet, sich das nicht nur anzuhören, sondern auch nach Möglichkeit unterstützende Hilfen für die Familie zu leisten.

Geht man da persönlich hin, so ohne Beweise, einfach nur mit der Geschichte?

Ja, Dein Vater sollte dort persönlich hingehen, am besten erst mal allein vorsprechen, Sachlage schildern, Fragen stellen, vielleicht kennt das JA die Familie auch bereits, ist evtl. dort tätig.

Dann erneut, möglichst in Begleitung der Oma, der Sozialarbeiterin und natürlich des Jungen.
Am besten natürlich mit allen nötigen Informationen versehen.

Aber ohne das Einverständnis des Jungen geht gar nichts.
Der Junge ist ein Jugendlicher, kein Kind mehr.

Wenn er selbst sagt, das es O.K. ist, zurückzukehren, dann kann ein Amt nur schwer etwas unternehmen, solange man keine Sorgerechtsverletzung oder Gefährdung des Kindeswohls http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html seitens der Mutter feststellen kann.
Über den, laut des Jungen, verweigerten Arztbesuch kann es vielerlei Gründe geben, nicht versichert, Angst vor Behörden, anderes Rechts- oder Krankheitsverständnis…

Und da lehne ich mich hier nicht weiter aus dem Fenster; keine Rechtsberatung, zu wenig Sachinformationen.
Dein Vater sollte die Informationen auf der Sachebene zusammentragen und soweit es geht, Emotionen außen vor lassen ( ich weiß, das das schwierig ist)
Ich finde gut, das Dein Vater sich sorgt und kümmern möchte.
Er wird auch Hilfe und Unterstützung erhalten, dessen bin ich mir sicher.
Ich möchte Dich nur bitten, ihm ans Herz zu legen, dass er die kulturelle Identität des Jungen dabei nicht unterschätzen sollte.

Wenn der Junge selbst sich nicht traut, sich gegen den Wunsch seiner Mutter zu stellen, wird Dein Vater wenig ausrichten können.
Aber das ist es wert, den Kopp in den Sand stecken viel zuviele.
Danke und alles Gute,
Finjen

Hallo Finjen,

wer hat das Sorgerecht?
Die Mutter?

das weiß ich leider nicht.

Was kann man hier machen? Jugendamt?

Ja, richtig.
Sie sind verpflichtet, sich das nicht nur anzuhören, sondern
auch nach Möglichkeit unterstützende Hilfen für die Familie
zu leisten.

Na ja, aber Schule und Sozialarbeiter sind ja sowieso in Kontakt mit dem Jugendamt und offensichtlich ist hier noch nichts passiert. Es ist also nicht so, dass das Jugendamt nichts von der Situation des Jungen wüsste.

Geht man da persönlich hin, so ohne Beweise, einfach nur mit der Geschichte?

Ja, Dein Vater sollte dort persönlich hingehen, am besten erst
mal allein vorsprechen, Sachlage schildern, Fragen stellen,
vielleicht kennt das JA die Familie auch bereits, ist evtl.
dort tätig.

Ok, danke.

Dann erneut, möglichst in Begleitung der Oma, der
Sozialarbeiterin und natürlich des Jungen.
Am besten natürlich mit allen nötigen Informationen versehen.

Aber ohne das Einverständnis des Jungen geht gar nichts.
Der Junge ist ein Jugendlicher, kein Kind mehr.

Er wird der Rückkehr definitiv nicht widersprechen.

Wenn er selbst sagt, das es O.K. ist, zurückzukehren, dann
kann ein Amt nur schwer etwas unternehmen, solange man keine
Sorgerechtsverletzung oder Gefährdung des Kindeswohls
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html seitens der
Mutter feststellen kann.
Über den, laut des Jungen, verweigerten Arztbesuch kann es
vielerlei Gründe geben, nicht versichert, Angst vor Behörden,
anderes Rechts- oder Krankheitsverständnis…

Na gut, aber ich denke schon, dass einen Jugendlichen mit akuten Schmerzen ohne vorherige ärztliche Untersuchung allein nach Sibirien zu schicken nicht im Sinne des Kindeswohls sein kann…

Ich möchte Dich nur bitten, ihm ans Herz zu legen, dass er die
kulturelle Identität des Jungen dabei nicht unterschätzen
sollte.

Mein Vater stammt aus demselben Kulturkreis und spricht die Muttersprache des Jungen. Das macht es für ihn natürlich einfacher, die Hintergründe zu verstehen und Kontakt zu dem Jungen zu knüpfen.

Wenn der Junge selbst sich nicht traut, sich gegen den Wunsch
seiner Mutter zu stellen, wird Dein Vater wenig ausrichten
können.

Schade. Es scheint ja auch laut Sozialarbeiter und Schuldirektor tatsächlich so zu sein. Ich hätte aber ehrlich gesagt gedacht, dass das JA sich auch für einen Jugendlichen einsetzt und nicht davon ausgeht, dass ein 15-Jähriger mündig genug ist, um solche Entscheidungen selbst zu treffen…

Aber das ist es wert, den Kopp in den Sand stecken viel
zuviele.

Ja, aufgeben tun wir natürlich jetzt nicht. Wir wissen nur wie gesagt nicht so richtig, was genau zu tun ist. Danke für deine Tipps, mein Vater wird das mit dem Jugendamt versuchen. Vielleicht merken die JA-Mitarbeiter ja, wie ernst die Situation ist, wenn sich noch jemand zusätzlich meldet.

Viele Grüße

Anja

Hallo Anja,

jeder Mensch kann, darf und soll eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt anzeigen.

Ich würde, wenn ich in der Situation Deines Vaters wäre, das beim Jugendamt schriftlich mit Nachweis (z. B. Einschreiben) machen. Dabei auch auf den jetzigen Gesundheitszustand und das Gewichtsproblem hinweisen.

Sicherheitshalber auch an das Gesundheitsamt senden und das Jugendamt davon in Kenntnis setzen, dass auch das Gesundheitsamt informiert wurde.

Schließlich sollen ja, nach Willen der Familienministerin, die helfenden Behörden sich vernetzen.

Es geht ja in diesem Fall nicht nur um die Ausreise des Kindes, sondern auch um die aktuelle gesundheitliche Situation.

Eine Kindeswohlgefährdung kann auch eine Sache der Polizei sein: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,501…
Gut bei dem Jungen ist die Gefahr, wie bei den Mädchen im Artikel, nicht gegeben, aber ihm droht auch Gefahr für sein Kindeswohl.

Das Jugendämter und Gerichte auch bei abstrackten Gefährdungen des Kindes eingreifen können, zeigt http://www.badische-zeitung.de/ein-tiefer-einschnitt…

Bei den Beschneidungen ist das Leben des Kindes nicht so gefährdet wie das Leben des Jungen, wenn Deine Schilderung stimmt.

Um einem Aufschrei zuvorzukommen: ich finde Beschneidungen von Mädchen furchtbar schrecklich und auch bei Jungen sollten sie nur aus medizinischen Gründen stattfinden. Also bitte wegen meiner obigen Bemerkung nicht über mich herfallen und eine Diskussion hierüber ist auch nicht nötig.

Gruß
Ingrid

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Hallo nochmal Anja

Na ja, aber Schule und Sozialarbeiter sind ja sowieso in Kontakt mit dem Jugendamt und offensichtlich ist hier noch nichts passiert.
Es ist also nicht so, dass das Jugendamt nichts von der Situation des Jungen wüsste.

Wieso sowieso?
Das war mir anhand Deiner Frage nicht klar.

Aber ohne das Einverständnis des Jungen geht gar nichts.
Der Junge ist ein Jugendlicher, kein Kind mehr.

Er wird der Rückkehr definitiv nicht widersprechen.

Wenn er selbst sagt, das es O.K. ist, zurückzukehren, dann
kann ein Amt nur schwer etwas unternehmen, solange man keine
Sorgerechtsverletzung oder Gefährdung des Kindeswohls
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html seitens der
Mutter feststellen kann.
Über den, laut des Jungen, verweigerten Arztbesuch kann es
vielerlei Gründe geben, nicht versichert, Angst vor Behörden,
anderes Rechts- oder Krankheitsverständnis…

Na gut, aber ich denke schon, dass einen Jugendlichen mit akuten Schmerzen ohne vorherige ärztliche Untersuchung allein nach Sibirien zu schicken nicht im Sinne des Kindeswohls sein kann…

Das sehe ich ganz genau so.
Ich habe mich deshalb bewusst so vorsichtig ausgedrückt, weil ich es immer schwierig finde, gleich mit dem Begriff der Kindeswohlgefährdung „um sich zu werfen“, wenn Menschen anders handeln, als man es selbst täte.
Oft gibt es Gründe, die Handlungsweisen verstehbar machen, wenn man sie kennt.

Völlig offtopic, aber ein Beispiel:
Ein Kind im Kinderheim wünschte sich jahrelang ein Foto oder ein paar Zeilen seiner leiblichen Mutter, an die es sich nicht erinnern konnte.
Immer hieß es, die Mutter will nicht, wir haben sie schon mehrfach aufgefordert.
Niemand kam lange Jahre auf die Idee, der Frau Hilfe anzubieten und sie zu fragen, ob sie eventuell gar nicht schreiben könne…
Genau so war es nämlich.
Als endlich klar war, die Mutter kann nicht schreiben, löste sich der Knoten.
Die Kindesmutter formulierte, was sie ihrem kind mitzuteilen hatte, und das war einiges; jemand andesres schrieb, Fotos wurden gemacht, das Kind bekam die heissersehnten Zeilen und endlich mal eine Vorstellung, wie denn die Mutter aussieht…

Ich erlebe leider häufig im beruflichen Alltag, das seitens Jugendlicher Aussagen gegenüber Dritten gemacht werden, die sich gegenüber dem Jugendamt oder anderen Ämtern als nicht haltbar erweisen, bzw. das jgdl. Eltern etwas bezichtigen, was sich später als nicht haltbar erweist. ( Viel Jugendliche erzählen, ohne das jetzt runterspielen zu wollen, auch manch interessante Story…)
Deshalb bin ich da etwas vorsichtig.

Ich möchte Dich nur bitten, ihm ans Herz zu legen, dass er die kulturelle Identität des Jungen dabei nicht unterschätzen sollte.

Mein Vater stammt aus demselben Kulturkreis und spricht die Muttersprache des Jungen.

Das macht es für ihn natürlich einfacher, die Hintergründe zu verstehen und Kontakt zu dem Jungen zu knüpfen.

Wenn der Junge selbst sich nicht traut, sich gegen den Wunsch seiner Mutter zu stellen, wird Dein Vater wenig ausrichten können.

Schade.
Es scheint ja auch laut Sozialarbeiter und Schuldirektor tatsächlich so zu sein.
Ich hätte aber ehrlich gesagt gedacht, dass das JA sich auch für einen Jugendlichen einsetzt und nicht davon ausgeht, dass ein 15-Jähriger mündig genug ist, um solche Entscheidungen selbst zu treffen…

So habe ich das nicht gemeint.
Das Jugendamt muß sich für den Jugendlichen und für die Familie einsetzen.
Das Jugendamt kann sich aber nicht über den Wunsch des Jugendlichen hinwegsetzen, es sei denn, es liegen Verdachtsmomente vor, dass er nicht aus freiem Willen handelt, unter Druck gesetzt wird, etc.
Das ist der springende Punkt.

Ja, aufgeben tun wir natürlich jetzt nicht.

Das finde ich gut und richtig.

Vielleicht merken die JA-Mitarbeiter ja, wie ernst die Situation ist, wenn sich noch jemand zusätzlich meldet.

ganz genau.
Trotzdem:
Wichtig ist das, was der Junge und seine Sorgeberechtigten sagen. Gegen deren Willen kann, solange 8a nicht in Frage kommt, niemand etwas tun.
Warum seine Mutter nicht mit dem Jungen zum Arzt geht, kann wirklich diverse Gründe haben, ob ihr überhaupt klar ist, wie schlecht es ihm geht?
Vielleicht schafft er es gar nicht, ihr das mitzuteilen?

Vielleicht kann auch da Dein Vater vermittelnd tätig werden?

Ein Gespräch in der Muttersprache ist doch Gold wert, vielleicht kann sich die Mutter da vertrauensvoll erklären…
Alles Gute nochmal,
Finjen

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