Was kann man in einem solchen Fall noch machen?

Hallo Leute,
Ich habe ein schweres rechtliches Problem, aber da ich kein Geld für einen Rechtsbeistand habe, hatte ich gehofft hier etwas Hilfe zu finden.

Man stelle sich folgenden Fall vor:
Am späten Abend (ca. 23 Uhr) verlässt eine große Gruppe Jugendlicher (10+ Personen) die U-Bahn in Richtung Heimat. Auf dem Weg werden hierbei mehrere Schilder und Absperrpfosten herausgerissen und rumgegrölt, sowie ein Motorrad umgeworfen, bis nach ca. 15 min. Fußweg die Polizei erscheint, woraufhin ca. die Hälfte der der Gruppe flieht. Auf dem ganzen Weg wird die Gruppe von einer Zeugin in 100m Entfernung verfolgt. Letztere behauptet auch, die Gruppe hätte lediglich eine Größe von 5-6 Personen gehabt.

Ich selbst war als Teil der Gruppe mit einigen anderen recht weit vorne unterwegs, da es mir von vorn herein bewusst war, dass in der Nähe einer “betrunkenen Meute“ nichts gutes zu erwarten war. Ausserdem bestand die Gruppe zur hälfte aus Personen, die ich nicht kenne (haben sich vermutlich auf dem Frühlingsfest/in der U-Bahn angeschlossen). Folglicherweise hatte ich von den Sachbeschädigungen nichts mitbekommen und so kam es, dass ich und 5 andere, die sich ebenfalls keiner Schuld bewusst waren, nicht vor der Polizei flüchteten.

Doch nun zum eigentlichen Problem:
Der Staatsanwalt hat die Anzeige zwar fallen gelassen, allerdings verklagte der Besitzer des Motorrads mich und die anderen, die von der Polizei angehalten wurden. Dessen Anwalt setzte sich mit uns in Verbindung und forderte uns auf, eine Summe von rund 2500 Euro zu zahlen. Nachdem ich und 2 weitere Beklagte bekannt gaben, nichts von einem beschädigten Motorrad zu wissen und somit nichts zu zahlen, beantragte der Vertreter des Klägers alle Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, sodass sich der zu zahlende Betrag durch fünf teilt.

Hier stellt sich meine 1. Frage:
Gilt dies auch für die kommende Hauptverhandlung oder wird dort, wenn überhaupt, nur ein Beklagter als schuldig und damit zum zahlen verurteilt?

Ausserdem frage ich mich auch:
Kann ich davon ausgehen, dass mir in dieser Sache nichts passiert, da ich ja unschuldig bin oder sollte ich mich auf mehr gefasst machen? Und wenn ja, was kann ich dagegen tun?

Zu guter letzt kommt dann auch noch dass Ordnungsamt, dass mir aufgrund der Schilder, der Pfosten und des Grölens vor wenigen Tagen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 130 Euro zusandte. Dieser wird u.a. nach §14 OWiG damit begründet, dass ich, selbst wenn ich keine der aufgelisteten Ordnungswidrigkeiten begangen habe, gemeinschaftlich mit den Tätern gehandelt hätte, was mir, nachdem ich ja ohnehin versucht hatte, den Abstand zu vergrößern,die Sache nur noch fragwürdiger scheinen lässt.

Meine 3. und letzte Frage wäre also:
Wie kann ich mich gegen diesen Bußgeldbescheid wehren?

Man sieht also, dass ich viel Geld zahlen muss, das ich nicht habe, falls etwas schief laufen sollte, deswegen schonmal ein großes Dankeschön an alle die sich die Mühe gemacht haben das hier zu lesen und die, die mir vielleicht einen guten Rat geben können.

Mfg Alec

Hier wird dir kein Mensch kompetenten Rat geben können. In deinem eigenen Interesse rate ich dir aber, dir schleunigst einen Anwalt zu besorgen. Es gibt die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. In diesem Fall zahlt die Staatskasse die erste Beratung und die außergerichtlichen Kosten. Du musst nur eine Gebühr von 10 €(?) bei deinem Anwalt entrichten.

Sollte es zu einem Prozess kommen, besteht evtl.die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass dir die Kosten für die weitere anwaltliche Tätigkeit und die Gerichtskosten erstmal gestundet werden oder sogar ganz von der Staatskasse getragen werden.
Das hängt ganz von deiner finanziellen Situation ab.

Ich sage dir aber gleich, dass es diese besagten Hilfen nicht für „echte“ Strafverfahren gibt. Da darfst du selber zahlen bzw. musst dich mit dem Anwalt einigen.

Gegen diesen Bußgeldbescheid würde ich persönlich Einspruch einlegen. Das muss ja immer sehr schnell passieren, steht aber drauf, wie schnell genau.

Bei einer gemeinschaftlich begangenen Tat ist es ja wohl zwingend notwendig, dass ich mitkriege, was die anderen machen, und dass ich es irgendwie unterstütze. Dass man da irgendwie vorneweg in einer sich mehr oder weniger zufällig zusammengefundenen Gruppe von Heimkehrern läuft, das ist doch bestimmt nicht ausreichend.

Wenn man einem Bußgeldbescheid widerspricht, erfolgt ein Gerichtsverfahren.

Dann würde ich mir aber doch dringend einen Anwalt nehmen, ohne Anwalt wird es möglicherweise teurer als mit. Die Gerichte sind meist sehr mit Arbeit überlastet und versuchen deswegen, die Fälle so schnell wie möglich abzuhandeln, im Zweifel wohl immer im Sinne der Behörde. Der Anwalt sollte aber damit umgehen können. Und die Kosten für den Anwalt kriegt man ja normalerweise zurück, wenn man gewinnt.

Angenommen, man gewinnt das Verfahren, dann könnte man wohl auch ohne Probleme die Schadenersatzforderungen abwehren.

Dass da Leute der Gruppe fliehen, das hat weder die Polizei noch die Zeugin gesehen?

Denn wenn doch, dann kann das ja schon gar nicht mehr sein:

Wie du schreibst, sind ja noch 5 übrig geblieben, die nicht geflohen sind. Wenn da also welche geflohen sind, müssen es mehr als 5-6 gewesen sein.

Das ist aber nur das, was ich nach den gegebenen Informationen machen würde. Ich bin weder Jurist noch kenne ich die genauen Umstände.

Ich bin der Meinung, das der, der von Euch Geld will erst einmal den Beweis der Sachbeschädigung erbringen muss :wink:

Hallo,
sei mal so freundlich und lies dir dein Posting mal aus der Sicht des Geschädigten durch, oder eines Unbeteiligten.
Da merkst du selbst, wie wenig glaubwürdig des so klingt.
Eine unabhängige Zeugin gibt an, dass die Gruppe aus 5-6 Personen besteht - du sagst, das waren mehr als 10.
Wem würdest du als Richter glauben?

Gesamtschuldnerische Haftung heißt nicht, dass der Schadensbetrag geteilt wird, sondern dass der Geschädigte sich einen aussucht, von dem er sich das Geld holt - derjenige muss sich dann die anderen Anteile von den anderen zurückholen.

Frage 1: wie ein Gericht entscheidet, weiß man vorher nie.
Frage 2: Du behauptest, unschuldig zu sein - ob das Gericht das auch so sieht…
Dass das Strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde, hat mit dem Zivilrechtlichen nichts zu tun.
Wenn du zum Schadensersatz verurteilt werden solltest, stehen die möglichen Rechtsmittel im Urteil.
Sicherheitshalber: Anwalt
Frage 3: die Rechtsmittel stehen im Bußgeldbescheid. Es ist der Einspruch, der innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde angekommen sein muss. Ob du das alleine oder über Anwalt machst, musst du selbst entscheiden.

Gruß
HaWeThie

Das Problem ist dem Fragesteller doch bewusst, das geht doch deutlich aus seinem Beitrag hervor.

Ich denke nur, dass auch die Polizisten möglicherweise gemerkt haben könnten, dass da Leute weglaufen, und wenn welche weggelaufen sind, und hinterher waren es noch 5, dann werden es vorher doch bestimmt mehr als 5 oder 6 gewesen sein.