Hallo Leute,
Ich habe ein schweres rechtliches Problem, aber da ich kein Geld für einen Rechtsbeistand habe, hatte ich gehofft hier etwas Hilfe zu finden.
Man stelle sich folgenden Fall vor:
Am späten Abend (ca. 23 Uhr) verlässt eine große Gruppe Jugendlicher (10+ Personen) die U-Bahn in Richtung Heimat. Auf dem Weg werden hierbei mehrere Schilder und Absperrpfosten herausgerissen und rumgegrölt, sowie ein Motorrad umgeworfen, bis nach ca. 15 min. Fußweg die Polizei erscheint, woraufhin ca. die Hälfte der der Gruppe flieht. Auf dem ganzen Weg wird die Gruppe von einer Zeugin in 100m Entfernung verfolgt. Letztere behauptet auch, die Gruppe hätte lediglich eine Größe von 5-6 Personen gehabt.
Ich selbst war als Teil der Gruppe mit einigen anderen recht weit vorne unterwegs, da es mir von vorn herein bewusst war, dass in der Nähe einer “betrunkenen Meute“ nichts gutes zu erwarten war. Ausserdem bestand die Gruppe zur hälfte aus Personen, die ich nicht kenne (haben sich vermutlich auf dem Frühlingsfest/in der U-Bahn angeschlossen). Folglicherweise hatte ich von den Sachbeschädigungen nichts mitbekommen und so kam es, dass ich und 5 andere, die sich ebenfalls keiner Schuld bewusst waren, nicht vor der Polizei flüchteten.
Doch nun zum eigentlichen Problem:
Der Staatsanwalt hat die Anzeige zwar fallen gelassen, allerdings verklagte der Besitzer des Motorrads mich und die anderen, die von der Polizei angehalten wurden. Dessen Anwalt setzte sich mit uns in Verbindung und forderte uns auf, eine Summe von rund 2500 Euro zu zahlen. Nachdem ich und 2 weitere Beklagte bekannt gaben, nichts von einem beschädigten Motorrad zu wissen und somit nichts zu zahlen, beantragte der Vertreter des Klägers alle Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, sodass sich der zu zahlende Betrag durch fünf teilt.
Hier stellt sich meine 1. Frage:
Gilt dies auch für die kommende Hauptverhandlung oder wird dort, wenn überhaupt, nur ein Beklagter als schuldig und damit zum zahlen verurteilt?
Ausserdem frage ich mich auch:
Kann ich davon ausgehen, dass mir in dieser Sache nichts passiert, da ich ja unschuldig bin oder sollte ich mich auf mehr gefasst machen? Und wenn ja, was kann ich dagegen tun?
Zu guter letzt kommt dann auch noch dass Ordnungsamt, dass mir aufgrund der Schilder, der Pfosten und des Grölens vor wenigen Tagen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 130 Euro zusandte. Dieser wird u.a. nach §14 OWiG damit begründet, dass ich, selbst wenn ich keine der aufgelisteten Ordnungswidrigkeiten begangen habe, gemeinschaftlich mit den Tätern gehandelt hätte, was mir, nachdem ich ja ohnehin versucht hatte, den Abstand zu vergrößern,die Sache nur noch fragwürdiger scheinen lässt.
Meine 3. und letzte Frage wäre also:
Wie kann ich mich gegen diesen Bußgeldbescheid wehren?
Man sieht also, dass ich viel Geld zahlen muss, das ich nicht habe, falls etwas schief laufen sollte, deswegen schonmal ein großes Dankeschön an alle die sich die Mühe gemacht haben das hier zu lesen und die, die mir vielleicht einen guten Rat geben können.
Mfg Alec