Was kann man tun, wenn der Anwalt den Termin für die Weiterführung des Verfahrens durch die nächste Instanz versäumt hat?

Haftet der Anwalt für den evtl. verloren gegangenen Streitwert?

Warum fragst Du nicht diesen Deinen Anwalt? Der hätte Dir vielleicht erklären können, warum er den Termin verpasst hat und ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich wäre.


https://dejure.org/gesetze/ZPO/233.html

Und ob das sinnvoll wäre oder nur weitere Kosten verursachen würde.

Frage ist unklar .
hat man denn den Anwalt nach dem 1. Verfahren extra aufgefordert, das 2. Verfahren einzuleiten ?
Denn von allein macht er das nicht, nicht ohne Rücksprache. Außer man hätte dazu schon vorher was vereinbart, selten, aber zumindest denkbar.

Wäre das so, dann macht er sich natürlich schadenersatzpflichtig.
Man wäre aber beweispflichtig, ob man im 2. Verfahren Recht bekommen hätte und einem der Schadenersatz (oder um was es sonst ging) zugesprochen worden wäre.
Dazu wäre ein entsprechendes Rechtsgutachten nach Aktenlage nötig.

MfG
duck313

Da wird man wohl um einen Prozess kaum drumrumkommen. Gegen ein einfaches Gutachten spricht schließlich, dass der erste Prozess verloren ging.

Oder war das auch schon ein Versäumnisurteil o.ä.?