Der Mieter hat seit Juni keine Miete mehr gezahlt. Jetzt hat er die fristlose Kündigung von der Verwaltung bekommen. Er reagiert ncht. Beim Sozialamt meldet er sich nicht mehr.
Keiner weiss, ob er überhaupt noch da wohnt.
Die Verwaltung dieses Hochhauses will jetzt, dass der Vermieter seine Kosten übernimmt… Er hat aber nicht die finanziellen Mittel. Ist es irgenwie möglich, mit dem Schlüsseldienst oder der Polizi in die Wohnung zu gelangen um zu sehen, ob der Mieter überhaupt noch da wohnt? Falls er noch da wohnt, kann man auch ohne Rechtsanwalt bei Gericht die Wohnungsräumung beantragen?
Der Text ist sehr verwirrend!
Handelt es sich hier um Eigentumswohnungen ?
Der Mieter hat seit Juni keine Miete mehr gezahlt.
Miete zahlt man doch an den Vermieter und nicht an eine (Haus)Verwaltung.
Jetzt hat
er die fristlose Kündigung von der Verwaltung bekommen.
Bei Eigentumswohnungen:
War die Verwaltung dazu berechtigt, dem Mieter zu küngigen ?
Er
reagiert ncht. Beim Sozialamt meldet er sich nicht mehr.
Keiner weiss, ob er überhaupt noch da wohnt.
Die Verwaltung dieses Hochhauses will jetzt, dass der
Vermieter seine Kosten übernimmt…
Also doch eine Eigentumswohnung.
Er hat aber nicht die finanziellen Mittel.
Was sicherlich zu prüfen wäre.
Ist es irgenwie möglich, mit dem
Schlüsseldienst oder der Polizi in die Wohnung zu gelangen um
zu sehen, ob der Mieter überhaupt noch da wohnt? Falls er noch
da wohnt, kann man auch ohne Rechtsanwalt bei Gericht die
Wohnungsräumung beantragen?
Zuerst wäre einmal zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.
Nach meinem Verständnis hätte nicht die Hausverwaltung, sondern der Vermieter der Eigentumswohnung kündigen müssen.
Gruß Merger
Zuerst wäre einmal zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt
rechtens war.
Nach meinem Verständnis hätte nicht die Hausverwaltung,
sondern der Vermieter der Eigentumswohnung kündigen müssen.
Was aber ganz einfach zu heilen wäre, indem der Eigentümer die Verwaltung schriftlich dazu bevollmächtigt. (natürlich Rückdatiert)
vnA
Zuerst wäre einmal zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt
rechtens war.
Nach meinem Verständnis hätte nicht die Hausverwaltung,
sondern der Vermieter der Eigentumswohnung kündigen müssen.Was aber ganz einfach zu heilen wäre, indem der Eigentümer die
Verwaltung schriftlich dazu bevollmächtigt. (natürlich
Rückdatiert):
vnA
Solche Antworten in einem Expertenforum wundern mich schon ein wenig!
Gruß Merger
Das ist eine Antwort die das Leben schreibt. Dass dies nicht im Lehrbuch steht, ist klar. Da steht auch, dass man Verträge zu erfüllen hat.
vnA