Was kann man tun, wenn im Mietvertrag zugesagte Verbesserungen nicht erfüllt werden?

Hallo Community,

anenommen, im Mietvertrag steht, dass im Jahr 2013 in der angemieteten Wohnung die Fenster vom Vermieter erneuert werden. Dies geschieht nun aber bis Ende 2013 nicht und der Mieter muss weiterhin mit energetisch ineffizienten Fenstern vorlieb nehmen, welche Möglichkeiten gibt es? Kann der Mieter die Miete mindern deshalb? Schließlich war vertraglich vereinbart, dass die Fenster modernisiert werden.

Vielen Dank

Hallo!

Ja, sehe ich so. Es ist eine verbindliche Zusage(warum sonst im Vertrag?),deren Einhaltung kann man verlangen.
Termin „Ende 2013“ ist natürlich vage. Vor Frühjahr/Frühsommer passiert da jetzt nichts mehr.

Bekannter Mangel, aber Behebung war zugesagt.
Grundsätzlich darf man mindern, Höhe ist immer kritisch, es gibt keine einfache Tabelle.

Beim Vermieter nachhaken, wann Fenster endlich getauscht werden. Und ob er sich freiwillig auf einen finanziellen Ausgleich, sei es Miete oder bei den Nebenkosten einlässt, bis Fenster drin sind.

mfG
duck313

Hi, wann wurde die Vereinbarung getroffen?
es kann gut sein, dass die Fenster schon in Auftrag sind, aber eben je nachdem eine lange Lieferzeit haben, frag doch deinen Vermieter.
vielleicht kommen sie ja noch, Fenster kann man auch im Dezember einbauen.
Somit wäre er ja dann gar nicht in Verzug.

Meine Fenster die nichts wirklich besonderes waren, hatten auch 2 Monate Lieferzeit.

OL

Die Vereinbarung ist im Mietvertrag festgehalten, der Anfang 2013 unterzeichnet wurde. Es ist die Rede davon, dass im Jahr 2013 die Fenster erneuert werden, was ja voraussichtlich nicht mehr geschieht, da ich bisher auch keine Mitteilung bekommen habe, dass etwas geschieht.

LG