Ein Mann muss jetzt zur Bundeswehr für die 9 Pflichtmonate. Was kann man während der Zeit alles beantragen?
Kurze Infos über die Situation (falls ihr das benötigt): Der Mann wohnt mit seiner Freundin in einer Wohnung, beide stehen im Mietvertrag, haben keine Kinder, sind nicht verheiratet. Die Frau verdient 1.056,00 Euro netto (1.500 Euro brutto).
Wäre super wenn ihr mir die Frage beantworten könntet.
Kostenübernahme
… für Altersvorsorge, LV, Unterhaltsverpflichtungen, evtl. nötige Kredite (Hypotheken). Das können Dir aber die Standortverwaltung, die Rechnungsführer oder andere dafür vorgesehene Amtsstuben vor Ort beantworten und weiterhelfen. Jedenfalls war das vor 20 Jahren so. Im GeschZi fragen wo diese Dienststelle ist.
Bei welchem Amt?
Sozialamt
Gewerbeaufsichtsamt
Wohnungsamt
Das wäre super gewesen, wenn du es mir geschrieben hättest wo und was.
PS. Warum sieht eigentlich jeder den Staat als ein
unerschöpfliches Wohlfahrtsinstitut?
Und ich habe bestimmt genug Ahnung von Sozialrecht; ich habe
über ein Jahr am Soz. gearbeitet.
Achso, deshalb die Frage mit dem unerschöpflichen Wohlfahrtsinstitut. Ich wende mich jetzt lieber den anderen Antworten zu. Trotzdem noch vielen Dank für deine Antworten (???)
Hallo Caty,
offensichtlich willst oder kannst Du mich nicht verstehen.
Meine erste Frage war:
Bei welchem Amt?
Also wer will welche Leistung beantragen? Der Wehrdienstpflichtige oder die Partnerin? Das würde schon mal weiter helfen.
Für den Wehrdienstpflichtigen selber :
-> Leistugen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Für die Partnerin:
eventuell Wohngeld.
Grüße
Almut
PS. Warum sieht eigentlich jeder den Staat als ein
unerschöpfliches Wohlfahrtsinstitut?
Geht’s noch?
Beantragen kann nicht die Freundin, sondern der Wehrpflichtige. Wenn der z.B. Kredite am Laufen hat, die er während seines Wehrdienstes nicht bewältigen kann, muss ihm geholfen werde. Es ist eine grobe Unverschämtheit, das schlechtzureden. Hallo - der Mann wird gezwungen (!), einen Wehrdienst abzuleisten. Er hat sich das nicht ausgesucht.
Hallo Levay,
ich weiss nicht, was Du da jetzt in den falschen Hals bekommen hast.
Aber im Ausgangsposting steht „was kann man während der Zeit alles beantragen?“ Ohne Aussage, ob das nun der Wehrpflichtige oder seine Lebensgefährtin betrifft.
Grüße
Almut
ich denke mal dein „lustiger Satz“ am Ende mit PS und so weiter hat wohl nichts mit irgendeiner Ausgangsposition zu tun gehabt. Das war deine Meinung und nicht irgendetwas anderes. Also verstehe auch mal die Leute hier, die deine Aussage deiner Meinung nach „falsch verstehen“.
ich weiss nicht, was Du da jetzt in den falschen Hals bekommen
hast.
Aber im Ausgangsposting steht „was kann man während der Zeit
alles beantragen?“ Ohne Aussage, ob das nun der Wehrpflichtige
oder seine Lebensgefährtin betrifft.
Grüße
Almut