Was kann mann absetzen bei Weiterbildung/Abendsch?

Hallo,

wenn jemand neben seinem Job eine Weiterbildung an einer Abendschule (Fachschule) macht, was genau kann er alles bei der Steuererklärung absetzen?
Fahrtkosten? (2 mal die Woche ca. 30 Km / einfache Strecke)

Lerngemeinschaft (wie oft wird anerkannt / Welche enfernung maximal?)

Arbeitsmaterialien (Schultasche, Taschenrechner, Stifte…)

PC & Periphrie? (Drucker, Monitor, Rohlinge)

Büromöbel? (Schreibtisch, Schreibtischlampe, Bürostuhl)

Sonstiges??? Irgendwas vergessen?

Wie alt dürfen die Quittungen sein?
Wenn jemand diese Jahr im September mit der Weiterbildung beginnt, wie alt dürfen die Quittungen, z.B. für PC oder Schreibtisch sein??#

Vielen Dank im vorraus,

Marcel

Hallo Marcel

wenn jemand neben seinem Job eine Weiterbildung an einer
Abendschule (Fachschule) macht, was genau kann er alles bei
der Steuererklärung absetzen?

Du mußt hier unterscheiden zwischen Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf (max. 920,- EUR Sonderausgaben) und Fortbildungskosten (Berufsbezogen, volle Summe als Werbungskosten)

Fahrtkosten? (2 mal die Woche ca. 30 Km / einfache Strecke)

für 2004 0,30 ct einfache Strecke

Lerngemeinschaft (wie oft wird anerkannt / Welche enfernung
maximal?)

Die tatsächliche Entfernung und so oft, wie du wirklich teilgenommen hast *grins*

Arbeitsmaterialien (Schultasche, Taschenrechner, Stifte…)

Ja, tatsächliche Kosten

PC & Periphrie? (Drucker, Monitor, Rohlinge)

Prozentual aufteilen, Afa berechnen sofern noch vorhanden und glaubhaft machen und beten

Büromöbel? (Schreibtisch, Schreibtischlampe, Bürostuhl)

Prozentual aufteilen, Afa berechnen sofern noch vorhanden und glaubhaft machen und beten

Sonstiges??? Irgendwas vergessen?
Wie alt dürfen die Quittungen sein?

Das Alter spielt keine Rolle sondern das Jahr der Verausgabung ist entscheidend. Wenn Du im gleichen Jahr (also hier 2004) angeschafft hast und es sich um ein GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut max. 410 EUR)handelt, kannst Du es versuchen, wenn die Qittungen älter sind, kannst Du es vergessen.

Wenn jemand diese Jahr im September mit der Weiterbildung
beginnt, wie alt dürfen die Quittungen, z.B. für PC oder
Schreibtisch sein??#

Siehe oben, allerdings ist bei großen Anschaffungen ggf. die AfA abzugsfähig, sofern die Abschreibungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Diese dann auch nur prozentual zur Benutzung im Rahmen der Weiterbildung

Vielen Dank im vorraus,

Marcel

Bitte
Michael

Hi !

wenn jemand neben seinem Job eine Weiterbildung an einer
Abendschule (Fachschule) macht, was genau kann er alles bei
der Steuererklärung absetzen?

Wie bereits gefragt wurde: handelt es sich tatsächlich um die Weiterbildung in einem von dir bereits ausgeübten Beruf, dann handelt es sich um Werbungskosten, die in voller Höhe abzugsfähig sind. Handelt es sich um eine Fortbildung, die nichts mit dem bisher ausgeübten Beruf zu tun hat, gibt es eine Neuerung. Um die neuste Rechtsprechung auszuhebeln, wurde das „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und anderer Gesetze“ verabschiedet. Darin findet sich unter anderem ein „Werbungskosten-Abzugsverbot“ für die Fortbildungskosten. Der bei den Sonderausgaben zu berücksichtigende Betrag wurde von € 920,00 auf € 4.000,00. angehaben. Die Regelung gilt rückwirkend ab 01.01.2004
Die Nachfolgend aufgeführten Kosten können grundsätzlich sowohl als Werbungskosten als auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, je nachdem wo sie reingehören.

Fahrtkosten? (2 mal die Woche ca. 30 Km / einfache Strecke)

€ 0,30 je gefahrenem Kilometer (also Hin- und Rückfahrt)

Sonstiges??? Irgendwas vergessen?

Zwei Dinge fallen mir durchaus noch ein: zum einen wäre der Ansatz eines häuslichen oder eines außer-häuslichen Arbeitszimmers zu prüfen zum anderen wurden bei den Reisekosten die Verpflegungsmehraufwendungen bisher nicht angesprochen.

BARUL76

Hallo,

vielen herzlichen Dank schonmal.
Jetzt stellen sich neue Fragen:
Was sind Verpflegungsmehraufwendungen?
Kann man Hin und Rückfahrt angeben? Hinfahrt = 30Km. Hin und Rück = 60.
Was ist AfA? (bezüglich Quittungen)
Wenn man Bücher schon hat, aber keine Quittung mehr, reicht ein Scann vom Buchpreis (Buchrückseite)??

Gruss Marcel

Es handelt sich übrigend um ein Weiterbildung. keine Fortbildung!
Marcel

Hi Barul,:
habe mir mal das Änderungsgesetz reingezogen. Endlich mal eine sinnvolle Erhöhung. Allerdings hat sich m.E. hinsichtlich der Fahrtkosten nichts geändert. Auch das Änderungsgesetz bezieht sich weiter auf § 9 (1) Nr. 5.
Somit kann nur die einfache Entfernung angesetzt werden
Gruß
Michael

Hi !

Somit kann nur die einfache Entfernung angesetzt werden

Mir war bisher nur im deutschen Einkommensteuerrecht nur ein einziger Werbungskosten-Tatbestand bekannt, bei welchem lediglich die einfache Entfernung zu Grunde zu legen ist. Und das sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Da aber die Fahrten sowohl zum Weiterbildungsort als auch zur Lerngruppe nicht in diesen Bereich fallen, sind sie nach Dienstreise-Grundsätzen abzurechnen. ERGO: sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt dürfen je Kilometer mit € 0,30 angesetzt werden.

BARUL76

Hi !

Was sind Verpflegungsmehraufwendungen?

Wer sich bei einer Weiterbildungsmaßnahme länger als 8 Stunden von zu Hause aufhält, kann für jeden dieser Tage einen Betrag in Höhe von € 6,00 als Werbungskosten geltend machen. Zwischen 14 und 24 Stunden Abwesenheit dürfen € 12,00 geltend gemacht werden und wenn man ganze 24 Stunden abwesend ist, sogar € 24,00. Im Ausland gelten höhere Beträge. Mehr dazu und zur genauen Berechnung findet sich in § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG.

Kann man Hin und Rückfahrt angeben? Hinfahrt = 30Km. Hin und
Rück = 60.

siehe mein Posting oben

Wenn man Bücher schon hat, aber keine Quittung mehr, reicht
ein Scann vom Buchpreis (Buchrückseite)??

Man muß den Erwerb glaubhaft machen. Im ersten Schritt reichst du beim Finanzamt sowieso nur eine Aufstellung deiner Bücher ein. Meist geht das so durch und in nur wenigen Fällen wollen die auch noch die Quittungen sehen. Wenn sie die doch sehen wollen, kannst du entweder mit den Büchern (bei denen die Quittungen fehlen) zum Finanzamt hinrennen und denen zeigen, dass du die Bücher hast (WICHTIG: vorher alle Hinweise auf die Bibliothek entfernen, wo sie geliehen wurden :smile:) oder du kannst mit deiner Bücherei super und läßt dir von denen bestätigen, dass du die Bücher bei denen gekauft hast. Am besten mit Datumsnachweis. Ein solches Schriftstück hatte uns vor dem Finanzgericht schon mal sehr geholfen.

BARUL76

Danke für die geniale Hilfe!!!

Aber wie ist es jetzt nochmal mit Pc & Büromöbel? Prozentual über mehrere Jahre angeben? Was bedeutet AfA?

Marcel

Hi Barul,
vielleicht interpretiere ich bei der Weiterbildung im nichtausgeübten Beruf ja etwas falsch.
§ 10 (1) Nr. 7 spricht auch in der neuen Fassung davon, das für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungs- oder Weiterbildungsort der § 9 (1) S.3 Nr. 4 und 5 weiter gilt (wie auch im bisherigen Recht). Damit gelten die Regeln für Fahrten Wohnung - Arbeiststätte.
Liege ich da falsch?
Gruß
Michael

Wieder was gelernt
Hi !

Liege ich da falsch?

Nee, war ein Fehler meinerseits, der aber bisher bei sämtlichen Erklärungen noch nie beanstandet wurde. Hatte diese Kosten aber bisher auch immer als WK geltend gemacht.

BARUL76

Hi !

AfA = Absetzung für Abnutzung = Abschreibung

Sowohl der PC als auch die Büromöbel dürfen

  1. anteilig nach ihrer beruflichen Nutzung (z.B. 50%),
  2. über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

AUSNAHME: Die Anschaffungskosten lagen unter € 410,00. Dann dürfen diese Aufwendungen sofort im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden.

Sind die Quittungen also schon etwas älter/Ist die Anschaffung schon vor Jahren erfolgt, sollte die Nutzungsdauer der Möbel so gewählt werden, dass noch möglichst viel abgeschrieben werden kann.

BARUL76

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