Was kann mann gegen ruhestörung in der nacht

… durch bäckerei im haus machen?
Wie verhalte ich mich am besten bei Ruhestörrung in der Nacht, von einer im Haus ansesigen Bäckerei?

Ich wohne im obersten Stock 4 OG und werde durch den krach geweckt.
Auf Anfrage werden die ein wenig leiser aber wen der Chef nicht im Haus ist,
Artet es total aus und reden wollen die auch nicht.
Ich soll die Polizeiholen!

Ich bin sicher das es auch leiser gemacht werden könnte, doch der wille fehlt.

Vielen Dank schon mal und freundliche Grüße.

Hallo.

Das ist nicht so einfach, wenn die Bäckerei nämlich schon da war, als du eingezogen bist.
Ist eine Bäckerei im Haus, sogar mit eigenem Backbetrieb, müssen die Hausbewohner mit Krach in der Nacht rechnen, weil der Backbetrieb meist in er Nacht beginnt.

Das einzigste was du tun könntest, wäre, dich mit anderen Hausbewohnern abzustimmen und zusammen beim Nachbar Bäcker anklopfen, ob es denn während der Nachtzeit nicht etwas leiser zugehen könne, mit Rücksicht auf die Hausbewohner, denn die Bäckerei ist ja auch nicht einzigster Mieter des Hauses.
Hilft das nicht, dann muß man sich an den Vermieter wenden und ihn um Vermittlung bitten, damit der Backbetrieb in der Nacht nicht unnötig Krach und Lärm schlägt, denn die Bäckerei weiß ja, dass andere Nachbarn im Haus um die Zeit schlafen und allgemein die Nacht als Ruhezeit gilt.

Sollte das Haus in einem Gewerbegebiet stehen, gilt dort allerdings, dass man auch rundum die Uhr „krachen“ dürfe.
Liegt das Haus aber in einer normalen Straßenlage, dann gelten auch normale Ruhezeiten.
Die Bäckerei muß ja dann wissen, dass ihr Betrieb nicht im Gewerbegebiet liegt.

Also, alles etwas behutsam angehen, und nicht sogleich Feindschaft ausrufen, denn man will ja mit den Nachbarn möglichst gut auskommen.
Versuche die Verständnisbasis zu finden „auf gute Nachbarschaft“.

MfG
Delia

Hallo,

da sind erst noch Fragen:

Wem gehört das Haus? Ist der Inhaber der Bäckerei auch Besitzer des Hauses? War die Bäckerei schon im Haus als Sie eingezogen sind? Um welche Uhrzeit sind die Ruhestörungen?

Grüße von Helmut

Hallo,

zunächst eine Frage: War die Bäckerei schon im Haus, als Sie die Wohnung angemietet haben?

Wenn ja, scheiden grundsätzlich Minderungsansprüche gegenüber dem Vermieter aus, da die Wohnung in Kenntnis dieser „Vorbelastung“ und der damit verbundenen Beeinträchtigungen angemietet wurde. Dies gilt natürlich nur, sofern die normalen Lärmwerte nicht überschritten werden.

Ich würde mich daher auf jeden Fall an den Vermieter wenden und diesem die Lärmbeeinträchtigung schildern und ihn bitten auf die Bäckerei entsprechend einzuwirken.

Daneben bliebe zu prüfen, ob die Lärmrichtwerte eingehalten werden. Dies wäre eventuell vom Gesundheits- oder dem Wirtschaftsamt zu überprüfen.
Die Behörde könnte dann Auflagen erteilen. Dies hat dann allerdings nichts mit dem Mietrecht zu tun.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hi!

Erst mal vorweg einige Frage:

  • War die Bäckerrei schon da als sie eingezogen sind?
  • Wie hoch ist die qm-Miete im vergleich zum Umfeld?
  • Ist schon mal versucht worden passiven Lärmschutz ein zu bauen? (z.B. im Treppenhaus eine zusätzliche Türe zur Bäckerei)
  • Wie sind die Örtlichkeiten generell?
  • usw.

Wenn ich mehr weiss kann ich konkreter werden so müsste ich hier sehr viel schreiben.

Die Polizei holen ist kontraproduktiv, verhärtet die Fronten und bringt überhaupt nichts da kein Strafbestand vor liegt.

M.f.G.
M.P.

Über einer Bäckerei einzuziehen ist wie über einem Supermarkt zu wohnen. Es ist kein Geheimnis, dass Supermärkte früh morgens beliefert werden und es ist auch jedem klar, dass Bäcker zu Zeiten arbeiten wenn die meisten anderen Menschen noch schlafen…

Von welchem „Krach“ sprechen Sie genau? Das Klappern von Backblechen ist für eine Bäckerei völlig normal. Würden Mitarbeiter dieser Bäckerei hingegen laut grölend auf der Straße Lieder singen und mit Flaschen werfen wäre das etwas anderes.
In diesem Fall haben die Mitarbeiter völlig Recht Ihnen zu raten die Polizei zu rufen. Sind Ihre Vorwürfe berechtigt, können Sie daraufhin Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.

Mal ganz abgesehen davon, wird diese Bäckerei aber nicht verschwinden und wie Sie schon sagten haben die Bäcker kein Interesse daran Ihnen entgegen zu kommen. Wenn Sie sich also nicht mit dem „Krach“ arrangieren können und keine Lust auf langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen haben, die zum einen kostspielig sind und zum anderen auch nicht gerade zum nachbarschaftlichen Verhältnis beitragen, ist meine persönliche Empfehlung: UMZIEHEN!

Hallo,

das ist nicht so einfach…
Natürlich ist es normal das eine Bäckerei so früh anfängt zu arbeiten, dagegen kann man nix machen, aber:

Es gibt die Nachtruhe von 22-6 Uhr.In dieser Zeit muss versucht werden, anwohner eines Hauses nicht zu stören.

Ist das wiederkehrend, würde ich mich an die Gesellschaft wenden. Die kann da was machen… Evtl. Schallschutz in der Bäckerei installieren etc.

Ferner würde ich mal beim Ordnungsamt anrufen und einfach mal Fragen ob die nicht des morgens vorbeikommen können um das zu klären. Polizei wird nix machen, da Sache des Ordnungsamtes

Wenn alles nicht hilft, dann zum Gericht und eine Einstweilige Verfügung gegen die Bäckerei erwirken. Wenn die dann immer noch laut sind, kostet das dem Chef Geld.

Gruß

Hallo,

erst einmal müsste geklärt werden, ob Sie bereits bei Einzug wussten, dass eine Bäckerei im Haus vorhanden ist oder ob die Bäckerei danach eingezogen ist.

Sollte es der Fall sein, dass Sie dies bereits vor Einzug wussten, müssen Sie (ehrlich gesagt) gewusst haben, dass eventuelle nachts Ruhestörungen durch die Arbeit vorhanden sein können.

Da Ruhestörung immer ein subjektives Empfinden ist, würde ich an Ihrer Stelle Ihre Nachbarn fragen, ob Sie sich auch gestört fühlen und dann dem Vermieter oder Hausverwaltung gemeinsam einen Brief schreiben. Mit dem Inhaber der Bäckerei haben SIe ja sicherlich bereits geredet. Sollte dies zu keinen erfolg haben und die Bäckerei erst nach Ihrem Einzug eingezogen sein, könnten Sie über eine eventuelle Mietminderung nachdenken oder notfalls auch die Polizei einschalten.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Hallo,
die Anderen müssen sehr laut sein, wenn Du es im 4. Stock noch hörst!

  1. Deinen Vermieter schriftlich auf die Mißstände hinweisen und eine Frist zum Abstellen des Lärmes angeben. Nach Verstreichung der Frist Deinen Vermieter anmahnen und mit einer Mietminderung „drohen“.
  2. Wenn noch nichts geschieht, Polizei holen und mit dem Aktenzeichen der Polizei Deinen Vermieter anzeigen.
    Dann Mietminderung.

Gruß

Hallo Johann Adrian,zuerst würde ich einen Einschreibebrief mit Rückantwort an den Bäcker sowie

Hauseigentümer schicken.Darin würde ich die Situation schildern und auf Abhilfe bestehen.Sollte die Antwort
der Situation nicht gerecht werden,mußt Du die NRW-Verbraucherzentrale einschalten oder Dich an einen Schiedsmann wenden.Die Adresse des Schiedmanns erfährst Du bei der örtlichen Polizeidienststelle.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

Hallo,

zunächst einmal, wusstest du schon vor Vertragsabschluss von der Bäckerei? Dann wirst du kaum eine Handhabe gegen die normalen Geräusche einer Backstube haben.

Falls es über das normale Maß hinaus geht, musst du tatsächlich die Polizei rufen und ein Lärmprotokoll führen. Nur so hast du die Chance auf Mietminderung oder Kündigung.

Schönen Gruß
Lendzy

Mein Rat: wenden Sie sich an den Vermieter.
Teilen Sie ihm den Mangel mit und kürtzen Sie die Miete, bis zur Abstellung des Mangels um 12%