oh, man könnte alle Farben mischen (Grautafel mit definiertem Grauanteil unter/über die Stelle halten, dann alles (d.h. alter Ton und Grautafel, neuer Ton) zusammen photographieren und dann hat man sowohl den gewünschten Ton als auch die Abweichung des neuen Tons zum alten. Aber: Ich bezweifle mal, das dem Nachbarn das wirklich zustünde …
Ich würde vorschlagen: Ihr organisiert Euch in einem SM Laden ein Paar schöne Halseisen, befestigt das eine Ende am Nachbarn, das andere an dessen Garage nicht weit von der fraglichen Stelle. Für jedesmal wenn er auf die Frage „Sehen Sie noch einen Unterschied“ mit „Ja“ antwortet, gibt es zwei Tage nichts zu essen … Schaun wir mal, wie lange er bei seinem „Ja“ bleibt … Oh, wir sind hier im Rechtsbrett… Dann will ich nichts gesagt haben
Hallo,
ich habe einen recht boshaften Nachbar, der gerne Streit anfängt. Nun ist es leider passiert, dass beim Bau eines Stellplatzes versehentlich der Putz seiner Garage (Grenzbebauung) beschädigt wurde. Der Schaden ist minimal, lediglich ca. 3 kleine, nicht mal fingernagelgroße, abgeplatzte Stellen. Wir haben uns von einem befreundeten Verputzer geeigneten Putz besorgt, die Stellen verspachtelt und mit Farbe (weiß, wie die Garage an sich auch) darüber gestrichen. Da die Garagenfarbe schon viele Jahre alt ist, ist sie natürlich schon etwas gräulicher, sodass die ausgebesserten Stellen mit der frischen Farbe zu sehen ist. Der Nachbar meint nun, der Schaden ist nicht sachgemäß behoben worden und will, dass dies (in angegebener Frist) noch erfolgt. Aber es wird doch keine Farbe geben, die exakt genau den gleichen Ton hat wie die Garage. Was ist da zumutbar oder muss nun die komplette Garagenseite gestrichen werden wegen diesem kleinen Fleck (ca. 20 x 10 cm)? Aber wo fängt man an, wo hört man auf, dann ist ja die eine Seite der Garage anders wie die restliche oder wenn man die ganze Garage streicht ist die anders wie das angrenzende Wohnhaus…
Es wird in absehbarer Zeit auch etwas von uns davor gebaut, sodass dieser Fleck sowieso von niemandem mehr zu sehen wäre. Aber das wird noch einige Wochen dauern.
Wie ist hier die Rechtslage? Klar, bei einem Schaden muss ich diesen beheben und den Urzustand wieder herstellen, aber was ist hier zumutbar und ab wann muss der Nachbar zufrieden sein?
Anders als bei KFZ-Haftpflicht- Schäden sieht es bei kosmetischen Schäden an Sachen ganz anders aus.
Da muss man sich tatsächlich mit der funktionalen Ausbesserung begnügen und optische Mängel in Kauf nehmen.
Der Rechtsanwalt des geringsten Misstrauens wird zielführend und verbindlich beraten.
Auch wenn mir die erste Antwort von „Anonym“ bei der Umsetzung mehr Freude bereiten würde, wenn es solche Analysegeräte gibt, scheint mir das denke ich sinnvoll.
Dieser besagte Nachbar hat unter Beisein von Zeugen auch erwähnt, dass er sowieso (eigentlich noch dieses Jahr) sein komplettes Haus inkl. Garage neu streichen wolle und für die Ausbesserung auch noch Farbe da hat (da wäre das Problem mit der Helligkeit allerdings doch das selbe). Da geht’s mal wieder nur um Schikane von ihm.
Praktisch ist es ja repariert durch den Putz den wir wieder drauf haben. Also Folgeschäden durch Feuchtigkeit etc. sind ja schon ausgeschlossen. Wenns dann nur noch darum geht, dass man den Fleck nicht mehr sieht…zählt dann wirklich das tatsächliche Ergebnis, oder kann man doch irgendwie das ganze so herauszögern, bis dann der geplante Bau davor steht und es danach eindeutig niemand mehr sehen wird?
Hallo,
mir leuchtet nicht ein, wie aus 3 kleinen Stellen ein großer (10cm*20cm) werden konnte? Wenn es bereits am Farbton hapert, sollte man den Nachbarn vielleicht fragen, wie er sich eine Abhilfe vorstellt (und diese ggf. bezahlen) oder einen Fachmann beauftragen.
Wie er selbst diese Seite jetzt streichen will, kann oder soll, wenn ihr etwas davor gebaut habt, ist mir auch nicht ganz klar.
Auch nicht, ob Euer Nachbar wirklich vor hat, etwas aus Euch heraus zu klagen, oder ob der Umgangston vielleicht nur schroff aber herzlich ist.
Die Stelle wurde deswegen größer, da um es gleichmäßig mit einer handelsüblichen Spachtel zu verspachteln ein bisschen mehr an Fläche nötig war.
Herzlich ist da gar nichts…
@odo01 weißt du das sicher, dass er sich mit der funktionalen Ausbesserung (es ist ja nicht wirklich hässlich…eben halt nur etwas heller) begnügen muss? Bzw. kennst du irgend was zum nachlesen, was das untermauert?
Anwalt ist eben wieder mit Kosten verbunden, deswegen suche ich zuerst hier Hilfe.
Er hat jetzt eben ne Frist gesetzt. Bis dahin muss ja irgendwas geschehen, deswegen ist das Verzögern auf die Frist bezogen. Das muss ich ja dann irgendwie begründen :-/
Grundsäzlich ist es so, dass man zum Zeitwert ersatzpflichtig ist.
Der kann ggf. alleine durch die Ausbesserung sogar schon überschritten werden.
Ich würde mich darum bemühen, den Farbton anzugleichen und gut ist.
Der gezielte Auftrag von „Schmutz“ kann viel bewirken.
Oder man kärchert mal ein wenig… Wenn der alte Putz das aushält. Und plötzlich sind die „weissen Flecken“ ganz woanders.
Da ist „handwerkliche Intelligenz“ gefordert.
Ja und? Wovon reden wir denn hier, wenn nicht von einem klassischen Fall von Maschendrahtzaun?
Zwei Nachbarn, von denen einer so bescheuert ist wie der andere, machen sich gegenseitig das Leben schwer. Du machst doch bei dem Spielchen genau so mit wie der „boshafte“ andere.
Also zieh es durch. Fristen kann man einhalten und ebenso gut ignorieren. Soll der Nachbar wegen einer optischen Beeinträchtigung und ein paar Mark fuffzich eben einen Anwalt einschalten, der dich dann verklagt. Ich würde es drauf ankommen lassen, denn das dauert erst mal ein Weilchen, bis es soweit ist. Wenn er es denn überhaupt durchzieht.
Und bis dahin steht dann der neue Bau davor, wie du ja mehrmals erwähntest. Da muss man als Kläger vor Gericht den erlittenen Schaden schon sehr genau begründen können.
Nachbar darf erwarten, die Schadenstellen sind unauffällig. So als seien sie gar nicht vorhanden.
Das ist der alte Zustand, den es grundsätzlich wieder herzustellen gilt.
Übrigens, vergleiche es doch mal mit dem Kfz-Schaden am Lack. 3 kleine Schlagschäden, Lack ist bis Grund abgeplatzt.
Da soll dann z.B. Tupflack genügen ?
Nein. Das muss „richtig“ fleckgespachtelt und nachlackiert werden, wenn Fleckweise möglich dann so, sonst das ganze Blechteil.
Und das kann man auch bei Putzfassaden mit Anstrich.
Man kann nach Farbmuster sich die „gealterte“ Farbe anmischen lassen. Dann ist es unauffällig wenn man nur Flecken streicht.
Manche Malerfirmen haben dazu ein Analysegerät was man auf Altanstrich setzt und das genau die Mischungstabelle angibt, um den Farbton zu treffen.