Was kann mir bei einer Steuerprüfung geschehen?

Guten Tag Herr Duwe,
ich bin etwas Ratlos.Wir (meine Schwägerin und ich ) haben uns in einer Gbr. 2008 selbstständig gemacht.Wir sind ein Kleinunternehmen und verkaufen in der Hauptsache gebrauchte Artikel als Verkaufsagent über Ebay mit angeschlossenem Hermes-Shop.Soweit sogut. Im Ersten Jahr haben wir durch Haushaltsauflösungen auch viel daraus unter unserem Namen verkauft und hatten bei der Steuererklärung ein leichtes Plus.Dieses haben wir 2009 erhöhen können ,durch hochpreisigere Kundenware.Wir haben dieses auch alles in der Privaten Erklärung angegeben.Da wir im ersten und auch im zweiten Jahr nicht genau wussten was oder wie die Erklärung auszufüllen ist,hat meine Schwägerin mehrmals mit einer netten Dame beim Finanzamt telefoniert.Nun das Jahr 2010.Ende 2009 Anfang 2010 haben wir einen Vertrag mit Hermes über Paketabholungen als sogenannte Props (wegen der Paket Größe XS-die so nicht angeboten werden -wir aber vermehrt kleinst Pakete verschicken)) abgeschlossen.
Diese Abrechnungen sind mit der Steuererklärung für 2010 angegeben.Allerdings haben wir nur 1 langfristigen Anliefer-Kunden und haben das Jahr über extrem weniger Verkauft- wie gesagt kleinst Pakete mit Minimalen Werten.So das wir eigentlich schon beschlossen hatten unser Geschäft zu schließen.Wir hatten uns nur noch die Zeit bis zum Sommer gegeben.
Jetzt truddelt die Anordnung zur Prüfung ins Haus.
Was müssen wir dem Prüfer für Unterlagen bereithalten.Die Steuererklärung ist ja eine vereinfachte.Wir sind Ratlos.Meine Schwester hatte ein Friseurgeschäft und und ist durch eine ganz neue Steuerschätzung (die einzigste in Niedersachsen) in die Inzolvenz getrieben worden.Da kommt natürlich Panik auf.Ich habe meinen Mann eigentlich raushalten wollen.Ich habe eine schwerbehinderte Tochter inder Pflegestufe 2 und da war eine Arbeit ausserhaus nicht wirklich drin -auch zeitlich darf ich ja nur eine gewisse Stundenzahl arbeiten gehen.Jetzt habe ich / haben wir Angst das alles über Kopf geht,obwohl ich eigentlich weiss das wir alles so angegeben haben wie es verlangt wird.Sind wir verflichtet alle Kunden mit vollen Namen/Adresse zu nennen,obwohl die Dame vom Amt sagte nein wichtig sind nur die Prozente die wir bekommen bzw.Gebühren die gezahlt werden?Wir haben auch nicht alle Verkäufe als Ausdruck ,sondern nur die Monatsabrechnungen von bzw.für die Kunden als Kopie.Oh die Angst vor Behörden schmeißt mich um.
Danke für ihre Geduld und Ihre Mühe
und hoffentlich auch für eine Antwort
Silvia

Hallo,
sorry für eine verspätete Antwort meinerseits.

Grundsätzlich gilt keine Panik. Steuerprüfer sind auch nur Menschen, natürlich sind manche so und andere Prüfer so.

Wenn Sie alles angegeben haben nach bestem Wissen und Gewissen und nichts wissentlich weggelassen haben, dann kann eigentlich nichts passieren.

Natürlich kann es sein, dass dem Prüfer ein paar Rechnungen nicht gefallen oder ähnliches. Deshalb alle Unterlagen, die Sie haben, bereit halten und dem Prüfer vorlegen.

Passen könnte, dass der Prüfer eine Zuschätzung wegen fehlender Unterlagen oder Nachweise vornehmen will, dann aber bitte versuchen den Prüfer runter zu handeln. Eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung oder -verkürzung scheidet hier wohl aus, weil keine Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Also immer schön ruhig und vor allem offen gegenüber dem Prüfer sein und alles darlegen bzw. nachweisen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Viele Grüße

Sven Duwe