Was kann über Fahrtkosten abgerechnet werden?

Ich bin seit 2 Jahren Freiberuflerin. Ich mache nun nebenher noch ein Abendstudium. Dieses ist rund 50 km von meinen Arbeitsstellen entfernt.

Das heist, ich fahre täglich:
Wohnung-> Arbeit (ca. 20km)
Arbeit -> Schule (ca. 50 km)
Schule -> Wohnung (ca. 50 km)

Kann ich in meiner Steuererklärung ALLE Stecken angeben und als „Kosten“ laufen lassen (also auch den Weg zur Schule) oder nur den direkten Weg von Arbeit nach Hause?

Danke euch für ein Rückmeldung :smile:!!!

TINA

Hallo Tina,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen
schönen Gruß Heidi

Hallo Tina,

nach meinem Kenntnisstand kann die EINFACHE Wegstrecke zur Arbeitsstätte(km zu 73 Cent)geltend gemacht werden. In manchen Berufen gibt es eine Obergrenze an Tagen, die man sich anrechnen lassen darf. Fortbildungskosten können auch geltend gemacht werden. Ich würde versuchen, die damit verbundenen Fahrtkosten also auch in dem Zusammenhang geltend zu machen. Wahrschenlich kannst du auch hier nur die einfache Wegstrecke erstattet bzw. angerechnet bekommen. Mal Stichworte „fahrtkosten“ und „steuererklärung“ googlen.

Viel Erfolg mit dem Finanzamt!

Strahlenwolf

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Sorry
habe leider keine Info die dir weiterhilft

Kann ich dir auch nicht sagen