was könnte bei einer lohnpfändung in folgendem beispiel gepfändet werden ?
person hat steuerklasse 3, ist getrennt lebend und hat 2 kinder ( 4 und 17 ). wohnt in miete und hat ein auto für 400 euro im monat geleased ( firmenangehöriger einer autofirma ).
sein regelmässiger NETTOmonatsverdienst liegt bei ca 2.100 euro
wie nun weiter ?
215 euro ist bei einer gläubigersumme von 5.000 euro recht wenig im monat.
wie kann der gläubiger weiter vorgehen ? kann er auf lohnpfändung bestehen und alles was über 2100 euro geht zusätzlich behalten ( sonderzahlungen, urlaubsgeld ) ?
Woher weisst Du das?
Es können doch nach der Schilderung auch drei Unterhaltspflichtige sein (2 Kinder + Ehefrau), oder?
Das ist kein versteckter Vorwurf, sondern eine wirkliche Frage,
weil ich nie gelernt habe, diese Tabelle richtig zu lesen.
Gelten Kinder immer als „1“ Unterhaltspflichtiger oder wird dabei nach Alter differenziert?
der gläubiger kann alles pfänden, was über dem pfändungsfreibetrag liegt. auch sonderzahlungen wie urlaubsgeld etc
soweit ich weiß kann man z.B. auch eine pfändung an das finanzamt schicken und sichert sich somit auch sämtliche steuerrückzahlungen etc weiss aber nicht was dafür alles erfüllt sein muss bzw wo man dafür diesen antrag stellt
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das ist weniger vom alter abhängig sonder nvielmehr danach, ob das kind noch unterhaltsberechtigt ist
es gibt auch sogenannte priviligierte kinder länger unterhaltspflichtig sind aber dann unter umständen auch mit einem anderen betrag (z.B. wenn die kinder eine ausbildung machen)
Deine Frage mit der Lohnpfändung wurde ja bereits beantwortet, soweit man von einem nicht priviligierten Gläubiger ausgeht… Bei Unterhaltsschulden oder einer vorsätzlich begangener unerlaubten Handlung kann es anders aussehen.
Die Möglichkeiten neben der Lohnpfändung auch in andere Richtungen und Vermögenswerte zu vollstrecken sind vielfältig für den findigen Gläubiger. Lebensversicherungen, Steueransprüche, vollstreckung ins unbewegliche Vermögen, Eigentumsvorbehalte … und nicht zu vergessen die immer gern genommene Kontopfändung, welche jedoch (so meist beantragt) alle Vermögenswerte des Schuldners bei der Bank erfasst.
Nicht zu vergessen ist, dass die (notwendigen) Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner trägt und die Forderung regelmäßig noch zu verzinsen ist.