Was können alleinerziehende mütter beantragen?

hallo
ich 23 wohne jetzt mit meinen sohn 4 monate, bei meinen eltern,bin also alleinerziehend,kann ich beim arbeitsamt irgendwelche leistung beziehen? steht mir was zu als allein erziehende mutter? irgendwelche zuschläge? weil ich ja keine eigene wohnung habe sondern bei meinen eltern wohne. meine eltern wollen mich aber nicht unterstüzen,
würde mich um jede hilfe sehr freuen.
lg anja

Hallo Anja,

klar kannst du verschiedene Sachen beantragen. Ich denke du musst zuerst mal dir eine Wohnung suchen. Du kannst Hartz IV beantragen, da wird dir die Wohnung auch mit angerechnet oder sogar kpl bezahlt. Dir und deinem Sohn stehen wahrscheinlich eine 2 Zimmerwohnung zu, erkundige dich auf dem Amt. Wenn der Vater von deinem Kind keinen Unterhalt zahlt, kannst du zur Unterhaltsvorschusskasse gehe, die sitz normalerweise beim Jugendamt drin. Dann kannst du dir noch weitere Infos holen beim Verband für Alleinerziehende. Ich hoffe das genügt dir mal für den Anfang, ansonsten kannst du dich gerne wieder melden.

Viel Glück

Silvia

Hallo Anja,
~*~*~*~zunächst Glückwunsch zu deinem Sohn*~*~*~*~

Als Alleinerziehnde hast du zunächst Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt vom Vater, wenn der nicht zahlt, geh zum Jungendamt, dort bekommst du Vorschuß,( bis zum 12. Lebensjahr) welches der Vater zurück zahlen muss.
Kindergeld müsste automatisch laufen, nachdem die Kindergeldkasse dich angeschrieben hat und du ein Formular ausfüllst.
Wenn du bei den Eltern wohnst müssen sie auch ihre Einkommensverhältmnisse offen legen, wenn du etwas beantragst. Das kann zu Streit führen;
wenn du zum Arbeitsamt gehst, musst du bereit sein zu arbeiten, zumindest Bewerbungen schreiben. Ich weiß nicht, ob du schon vorher gearbeitet hast, oder eine Ausbildung oder Studium ect. hast. Es kommt eben auf deinen aktuelle Lebenssituation an.
In deinem Falle rate ich Dir zu einer Beratungsstelle zu gehen, die dich umfassend beraten können. JUGENDAMT, GESUNDHEITSAMT, KIRCHE, VOLKSHOCHSCHULE, KINDERARZT, KINDERGARTEN, …Manche Städte haben Ausbildungsformen für Mütter mit Kindern, überleg auch mal, ob du ALLEINE mit Kind leben möchtest.
ABER: nutze auch die Gelegenheit als Alleinerziehende für dich selbst zu sorgen, das ist ganz WICHTIG und nutze vor allen Dingen immer Kontakte zur Aussenwelt, geh in KRABBELGRUPPEN dort gibt es auch andere Mütter, die evtl Tips haben oder mit denen man sich befreunden kann, um die Kinder gegenseitig beaufsichtigen.
Ich habe z.B. in der Zeit meinen Führerschein gemacht, 2 Ausbildungen, mehrere Seminare und Fortbildungen. Es war nicht immer leicht zumal ich keine Elternunterstützung hatte. Als meine Tochter geboren wurde (1985 ), gab es noch kein Erziehungs-, oder Elterngeld, aber da ich die Ausbildung abgebrochen habe wegen meiner Tochter, musste ich zum Sozialamt. Ich hatte zwar eine Wohnung, hatte aber noch vorher noch nicht viel gearbeitet, sondern mein Abi abgebrochen.

Such Dir was aus, wo du hingehst, wenn du keine Antwort bekommst, geh weiter, du wirst dadurch auch lernen und wachsen.

Ich wünsche Dir und Deinem Sohn eine gute Zeit
sonnige Grüße von Heike

hallo anja,

wenn du bei deinen eltern wohnst, hats du vielleicht weniger chancen etwas zu bentagen,als in einer eigenen wohnung. um hier zuschüsse zu bekommen, zählen die einkommen deiner eltern mit in die berechnng. zudem bist du noch unter 25 jahre, so dass im zweifel noch das wohnhaus deiner eltern für dich zuständig ist, bevor das amt zahlungen für deine wohnungen erlaubt.

ansonsten kannst du zu deinem elterngeld in jedem fall aufstockendes hartz IV beantragen, solltest du wenig elterngeld bekommen. je nach unterhaltszahlungen des kindsvaters kannst du bei nicht-zahlung den unterhaltsvorschuss beantragen (für max. 72monate)…
(beistandschaft beim jugendamt für die unterhaltszahlung?)

der kita-bzw krippenplatz wird dir ebenfalls vom jugendsmt gezahlt, solang une job bist, dir der grippenplatz aber zu einem jobt verhelfen könnte, da du so wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst…je nachdem, wo du wohnst und wie alt dein kind ist…melde dich rechtzeitig bei allen behörden um ämtern!

bei profamilia kannst du ebenfalls hilfe in form von beratung und finanziellen mitteln stellen… jedoch nur für dein kind…aber fragen und beraten lassen kostet nicht. ich habe da sehr gute erfahrungen mit pro familia gemacht…

ich hoffe, dir einigermaßen geholfen zu haben, ansonsten kann du mir gern nochmal deinen aktuellen stand bzw deine aktuelle situations schildern, ok?

Liebe Grüße und alles Gute!

Hallo Anja,

ich war mit 24 mit zwei kleinen Kindern alleinerziehend und weiß daher, was für ein „Kampf“ das ist und wieviel Energie es kostet.

Allerdings ist das schon 13 Jahre her und inzwischen lebe ich auch gar nicht mehr in Deutschland, so dass ich mich nicht (mehr) mit den Sozialleistungen auskenne…

Aber folgendes vielleicht als Tipp: in unserer Stadt gab es damals eine unabhängige Beratungsstelle für Arbeitslose. Dort habe ich ein kleines, aber recht umfangreiches Heft bekommen, das extra für Alleinerziehende bzw. sich trennende Mütter geschrieben war. Dort stand alles drin, vom Auszug über Unterhalts- und Umgangsrecht, über Wohngeld und Sozialhife, Anspruch auf Krippenplatz um arbeiten gehen zu können, Bekleidungsgeld vom Staat usw.

Ich weiß nicht, ob es dieses Heft bundesweit gibt, aber ich würde an deiner Stelle mal schauen, ob es bei Euch so etwas wie eine Beratungsstelle für junge Mütter o.ä. gibt. Du kannst auch mal beim Jugendamt fragen oder einfach gucken, dort liegen evtl. auch Infobroschüren aus. Das Jugendamt ist sowieso eine ganz gute Anlaufstelle, denn alles was dich und deinen Sohn betrifft, muss ja letztendlich „zum Wohle deines Kindes geregelt werden“…

Und zieh auf jeden Fall den Vater des Kindes mit in die Verantwortung - mindestens finanziell!! Es gibt so viele Frauen, die auf Unterhalt verzichten und das ist wirklich dumm!!!

Du brauchst wirklich jede Unterstützung als Alleinerziehende. Ich wünsche dir viel Glück und viel Kraft!

Lieben Gruß,

Nicole

Hallo Anja,
da du die Frage (auch) direkt an mich geschickt hast, antworte ich dir gerne, allerdings halte ich mich da nicht für eine Expertin (allerdings bin ich elleinerziehend, das stimmt)
Meines Wissens nach kannst du als alleinerziehende Mutter nicht mehr beantragen als andere Menschen auch. Es gibt für das Kindergeld und in Bayern und drei weiteren Bundesländers das Landeserziehungsgeld. Falls du keinen Unterhalt kriegst, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, das ist aber sicherlich auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Leistungen vom Arbeitsamt sind generell an die Tatsache gebunden, ob und wie lange du gearbeitet hast. Was die Sozialhilfe / Hartz IV - Schiene angeht hab ich keine Ahnung.
Den einzigen Vorteil, den ich für Alleinerziehende bisher ausmachen konnte ist eine Steuerentlastung von 1383.- Euro im Jahr (oder so um den Dreh).
Meines Wissens nach kannst du dich beim Jugendamt über deine Möglichkeiten informieren.
Alles Gute für dich! Irene

Hallo Anja,
wenn du arbeiten gehen würdest, wäre auf jeden Fall der Weg zum Einwohnermeldeamt wichtig, um die Steuerklasse 2 zu beantragen. Damit verbunden gibt es die sog. Kinderfreibeträge, die dir zustehen. Das hilft dir aber momentan wahrscheinlich wenig, da du nicht arbeitest, oder?
Des weiteren würde ich den Weg zum Jugendamt machen, um Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Diesen gibt es jedoch für max. 6 Jahre UND höchstens bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes falls der Vater des Kindes nicht zahlt). Dann gibt es bis zu einem bestimmten Einkommen ein sog. zusätzliches Kindergeld. Wenn das Einkommen deiner Eltern aber mitgerechnet wird, hast du hier schlechte Karten. Das wird sowieso das Problem sein, da die Behörden in deinem Fall annehmen, dass deine Eltern dich unterstützen. Mach dich bei der Stadt schlau und anderen Organisationen, wie ProFamilie z.B.!
Viel Glück und gehe so schnell wie möglich arbeiten. Bei den Kindertagesstätten brauchst du auch nur einen minimalen Satz als Alleinerziehende zahlen! Dem Kind schadet es nicht, ganz im Gegenteil. Es ist erwiesen, das solche Kinder ein oft besseres Sozialverhalten haben und selbständiger werden …!

Hallo Anja,

bei uns ist es zur Zeit der gleiche Stand: Meine 26-jährige Tochter hat sich von ihrem Mann getrennt und lebt mit ihrer 3-jährigen Tochter also alleinerziehend vorübergehend bei mir. Ich selbst bin in Erwerbsunfähigkeitsrente und kann sie finanziell nicht unterstützen.
Meine Tochter bekommt nun volle Unterstützung von der ARGE für sich und ihr Kind, allerdings ohne Miete, da sie bei mir nichts bezahlen muss.
Außerdem erhält sie von der Kindergeldkasse das Kindergeld und muss, da ihr Mann noch keinen Unterhalt zahlt, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
So müsste es bei Euch eigentlich auch laufen.
Also, schnell alles beantragen.
Ich wünsche viel Erfolg !
Alles Gute

Grüße
Sonja D.

Hallo,

ich nehme an, dass du Elterngeld beziehst.
Wenn nicht, kannst du dich arbeitslos melden und beziehst Arbeitslosengeld. Du musst dich dann aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Ausserdem kannst du Sozialhilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Zahlt der Vater Unterhalt? Wenn nicht, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen bzw. helfen sie dir auch beim Einklagen des Unterhalts beim Kindsvater.
Und dann ist da noch das Kindergeld von der Familienkasse.

Da mir Details von deiner Situation fehlen, ist dies alles was mir dazu einfällt.

Geh zu den Behörden und lass dich beraten. Vielleicht hilft dir auch eine Einrichtung wie Caritas oder Arbeiterwohlfahrt.
Gruss
Verena