Was können wir als Verwaltungsbeirat dagegen mache

Wir habenam 27.07.2010unsere Hausgeldabrechnung bekommen und wir haben als Verwaltungsbeirat haben wir die akten 2009 uns noch vom Verwalter noch gehult und kontroliert.Wir sind auf drei wichtige punkte zugestosen und dadrauf haben wir einenthermin beim Hausverwaltung gemacht.Wir haben disen thermin am 07.09.2010 wargenommen und haben auch als Zeuge einen dritten Person mitgenommen,und haben in diesem gescprech die punkte erwähnt und hat uns Informationen über die Punkte verweigert in dem er sagte,er sei nicht für die konteführung zuständig, obwohl er jahrelang alle fragen der Eigentümer beantwortet hat und auch die Eigentümerversammlungen für die Hausverwaltung geführt hat. Der schef persönlich würde die Konten von unsere Gemeinschaft führen und er wüste nichts.wir haben dann gefragt ob der schef zum geschprech kommen könnte,wo er drei Reume weiter von uns entfernt das Büro hat und dadrauf hat er gasagt ohne nachgefragt zuhaben der Schef hat jetzt kein zeit. Ab diesem tag an haben wir versucht mit dem scheff der Hausverwaltung persönlich Kontakt aufzunehmen aber kein Erfolg gehabt. die Hausverwaltung hat Brief geschrieben an die eigentümer wir würden als Verwaltungsbeirat ihm und Ihre Unternehmen misstraun und hat aus Gesundheitlichen Gründen die Eigentümerversamlung die am 21.09.2010 stattfinden sollte abgesagt,und hat auch keinen neuen thermin vorgenant.Wir haben dann den Hausverwalter angeschrieben und gesagt das wir ihm nicht misstrauen sondern Dankbar sind.Wir haben dadrauf einen Brief vom Verwalter bekommen der drinnen steht die punkte die wir fragen möchten die würden sich auf die akten der vergangenen Jahre beziehen,und die wären schon beschlossene sache und damit erledigt und wir können die Unterlagen gern im nächsten Jahr bei dem neuen Verwalter einsehen.Wir haben nach diesem Schreiben alle meinungen der Eigentümer gefragt und wir möchten die Hausverwaltung nicht mehr. Wir wollten eigenlich bei der diesjährigen Eigentümerversamlung den Verwaltervertrag um weitere 5 Jahre verlängern und wir wollten auch die kündigung der Hausreinigung an die Tagesordnung setzen.Unsere Frage ist was machen wir jetzt? Wir müssen Hausverwaltung kündigen, Wir müssen eine ausserordentliche Egentümersitzung einberufen.wie machen wir das alles? Bitte helfen sie uns!Vielen dank!

Hier würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen,damit Termiene und rechtliche Schritte genau abgestimmt werden.Sonst kommen Sie gegen einen Profi-Verwalter nicht an.Hausverwalterverträge werden bei uns nur von Jahr zu Jahr verläbgert immer nur ein Jahr.Man kann auch eine Andere Hausverwaltung fragen ob sie die weitere Verwaltung übernimmt… Gruß Krause

Es tut mir leid, aber ich kann die Fragen nicht beantworten. Ich chlage vor, dass Sie sich einen Rechtsbeistand besorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Schütz

alles sehr seltsam.
Ich weiß nun nicht, wie prekär die 3 Punkte sind. Aber wenn der Chef keine Zeit hat, und der welcher Verantwortlich ist, wiederum keine Ahnung hat, dann ist es richtig, den Verwalter zu wechseln.

Nun sollte der VBR eine außerordentliche Versammlung einladen. Die genaue Vorgehensweise sollte in der Teilungserklärung geregelt sein. Wenn nicht würde ich sicherheitsalber eine Unterschriftenaktion innerhalb der Gemeinschaft starten. Hier sollte klar definiert sein, warum die a.o. WEV erforderlich ist und dass diese von den Beiräten gewünscht wird. Erforderlichenfalls darauf hinweisen, dass die Beiräte fristlos ihr Amt zur Verfügung stellen werden, wenn keine a.o. WEV beschlussfähig zusammen kommt. Ladungsfrist dringend berücksichtigen. Dann soll der Beirat einladen mit den entsprechenden TOP´s.
Abwahl und Neubestellung wären wichtig und ganz wichtig, der bisherige Verwalter darf in seiner Tätigkeit auf jeden Fall NICHT entlastet werden.
Notfalls, wenn es um Geld geht, oder vielleicht sogar um verschwundenes Geld würde ich als TOP mit aufnehmen, dass die Staatsanwaltschaft mit der Prüfung der Unterlagen betraut werden soll, zumindest jedoch soll ein Anwalt beauftragt werden.

Da weder die Verträge noch die Satzungen bekannt sind, kann an dieser Stelle doch keine ansatzweise Hilfe oder Einschätzung erfolgen…

Es tut mir leid, aber ich kann die Fragen nicht beantworten.
Ich chlage vor, dass Sie sich einen Rechtsbeistand besorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Schütz

Vielen Dank!

Da weder die Verträge noch die Satzungen bekannt sind, kann an
dieser Stelle doch keine ansatzweise Hilfe oder Einschätzung
erfolgen…

Vilen Dank!

Vielen Dank!

Vielen Dank!.

Ich entschuldige mich für die später Antwort. Aber besser spät als nie.

Wenn die Verwaltung abberufen werden soll und der Vertrag sowieso schon abläuft, sollte man in einer außerordentlichen Eigentümersitzung einen neuen Verwalter nennen und die Kündigung an den Verwalter entsprechend formulieren. (Dies ist hauptsächlich die Aufgabe des Beirats!) Die Beiratsmitglieder müssen neue Angebote von andere Verwaltern einholen und diese in dieser oder in der nächsten Versammlung präsentieren. Es muss beschlossen werden welche Verwaltung der Nachfolger sein wird.

Wenn jedoch weder der Verwalter noch der Beirat eine derartige Eigentümerversammlung einberufen möchte, hat jeder Eigentümer das recht eine solche Einberufung mit einem Anwalt und evtl. Gericht einzuberufen. (Wenn nur ein Eigentümer ein Eigentümerversammlung verlangt, muss dies durch die Verwaltung oder durch den Beirat einberufen werden!)

Ebenso sollte die Eigentümergemeinschaft einen Anwalt zur Prüfung der Fragen zur Jahresabrechnung beantragen. Evtl. bestehen noch Ersatzansprüche an den Verwalter.

Ich hoffe Sie können das Problem lösen oder haben bereits gelöst!

In jedem Fall bitte ich um Feedback.

Danke

MfG