Mein Freund (19) ist im 2. Lehrjahr zum Elektriker. Sein Chef lässt ihn täglich Überstunden machen, im 1. Jahr waren diese sogar unbezahlt und er war minderjährig, er durft diese Überstunden nicht mal ins Berichtheft eintragen,da es ja gesetzlich verboten war Überstunden zu machen. Er macht ständig Drecksarbeit zum Beispiel den Hof fegen, Autos putzen etc. und wenn er dann doch mal was Ausbildungsbezogenes machen darf ist es immer das selbe, während die anderen Auszubildenen ständig was neues lernen. Dazu macht sein Chef ihn auch noch total fertig- er soll sein Auto verkaufen und sich von mir trennen (Weiber gibt es ja wie Sand am Meer) Wie kommt er da raus an wen sollen wir uns wenden?
Hallo,
hat er sich mal versucht, an den Klassenlehrer in der Berufsschule zu wenden? Wenn es ein engagierter ist kennt der den Betrieb und den Ausbilder auch schon und kann evtl. eingreifen.
Dass man in der Ausbilung manchmal „Drecksarbeit“ machen muss ist ja allgemein bekannt, aber alles muss man auch nicht mit sich machen lassen (v.a. wegen der Überstunden).
Also sprecht mal mit seinem Klassenlehrer oder einem anderen Lehrer - die sind ja auch daran interessiert, dass der Auszubildende soviel wie möglich sieht und nicht nur lernt wie man am schnellsten den Hof fegt und sich ausnutzen lässt.
Viel Erfolg
Jessica
Hallo Connynchen,
da sind ja starke Stücke seitens des Ausbilders mit bei!
Dein Freund sollte sich an die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Köln wenden:
http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/02_Ber…
Dort wird man wissen, was getan werden kann.
Gruß
Christian
Er hat gestern schon mit seinem Klassenlehrer gesprochen, dieser meint das es häufig vorkommt das Azubis den Betrieb wechseln möchten, das Schwierige daran ist es aus dem Ausbildungsverhältnis raus zu kommen. Sein Chef verstößt zwar gegen so gut wie jeden Punkt im Vertrag( mein Freund muss seine Arbeitsbekleidung selber zahlen auch für die Reinigung, hatte noch keine Sicherheitsbelehrung…) aber steht dort auch geschrieben das mein Freund Schadensersatz zahlen muss wenn er die Ausbildung vorzeitig beendet
Hallo,
also offensichtlich kümmert sich der Klassenlehrer auch nicht drum, oder hat der mal mit dem betrieb gerdet? Ich kenn es nur so, dass ein Klassenlehrer in der Berufsschule Kontakt mit den Firmen seiner Schüler hat, aber naja…
Dann geb ich der Vorposterin Recht, dass sich Dein Freund an die IHK wenden sollte. Wieso sollte er was zahlen, wenn er kündigt weil der Betrieb gegen Gesetze und Vorschriften verstösst.
Oder wendet Euch an einen Anwalt für Arbeitsrecht, falls Euch die IHK auch nicht helfen möchte.
Grüße
Jessica
Zuständigkeiten
Hi Jessica!
also offensichtlich kümmert sich der Klassenlehrer auch nicht
drum, oder hat der mal mit dem betrieb gerdet? Ich kenn es nur
so, dass ein Klassenlehrer in der Berufsschule Kontakt mit den
Firmen seiner Schüler hat, aber naja…
Jeder engagierte Lehrer wird ein offenes Ohr für seine Schüler haben, nur: Er ist nicht dafür zuständig. Im Gegenteil: Das sind Aspekte der praktischen Ausbildung, in die er sich nicht unbedingt einmischen darf.
Wie schon ganz richtig gesagt wurde, gibt es zum einen den Ausbildungsberater der Handwerkskammer, zum anderen immer einen Lehrlingswart der Innung. Beide führen Vermittlungsgespräche mit Ausbilder und Azubi.
Eine Kündigung des Lehrvertrags ist nicht möglich, üblicherweise werden aber einvernehmlich Aufhebungsverträge gemacht, wenn eine Lehrverhältnis vorzeitig beendet werden soll.
Dass ein Azubi einen Schadenersatz zahlen soll bei Kündigung, kann meiner Meinung nach nicht rechtens sein. Da würde ich mal von einem Anwalt prüfen lassen, ob diese Klausel nicht unwirksam ist (Sie würde imhO dazu passen, dass dieser Ausbilder sich Lehrlinge nur als billige Arbeitskräfte hält).
Am besten einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen und dann den alten Ausbilder um Aufhebungsvertrag bitten.
Aber eines noch: Im neuen Betrieb wird es anders. Dass es besser wird, kann keiner garantieren.
Alles Gute
wünscht
Flaschenpost
Hallo,
Mein Freund (19) ist im 2. Lehrjahr zum Elektriker.
Elektriker ist kei Ausbildungsberuf
Wie kommt er da raus
Indem man den Ausbildungsvertrag kündigt, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, s. § 22 BBiG http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf
an wen sollen wir uns wenden?
An den Ausbildungsberater der Kammer. Da du die Berufsbezeichnung Elektriker verwendest, kann ich dir nicht sagen, ob die IHK oder die HK zuständig ist - steht aber im Ausbildungsvertrag.
Eine einvernehmliche Lösung des Problems sollte im Vordergrund stehen.
Und, laßt euch nicht abschrecken mit „Schadensersatz“. Dies tritt nur dann ein, wenn dem Ausbildungsbetrieb durch eine Kündigung Schaden entsteht. Dies wird kaum nachweisbar sein. Ein Rechtsanwalt ist dieer Situation nicht erforderlich.
Gruß
Otto
Hi Jessica!
Hallo Flaschenpost,
Jeder engagierte Lehrer wird ein offenes Ohr für seine Schüler
haben, nur: Er ist nicht dafür zuständig. Im Gegenteil: Das
sind Aspekte der praktischen Ausbildung, in die er sich nicht
unbedingt einmischen darf.
Er darf dem Betrieb zwar nicht ans Bein pinkeln, aber er kann den Schüler beratend zur Seite stehen und kann Tipps geben an wen er sich am besten wenden soll.
Alles Gute
wünscht
Danke, aber da wäre eher Connychen, der man alles Gute und viel Erfolg wünschen sollte 
Flaschenpost
Jessica
Da einen Rat geben? Da müßte man mehr Einzelheiten wissen!
Ich versuch es trotzdem:
-als erstes etwas Selbstkritik! Wie ist Dein Freund in diese Rolle gekommen? Auch ein Azubi hat Pflichten, meine Tips für ihn: bringe Berichtsheft, Schulaufgaben auf den neuesten Stand. Keine Fehlzeiten, es gibt die Pflicht zum Lernen!
-Suche ein Gespräch mit dem Ausbilder
-Rede mit dem Berufsschullehrer
-Versuch diese Gespräche sachlich zu führen
-bringt das alles nichts, geh zum Beauftragten für Ausbildung in der Handwerkskammer oder Handelskammer. Wer für Dein Ausbildungsverhältnis zuständig ist steht im Ausbildungsvertrag.
-Habt Ihr einen Betriebsrat oder Azubivertretung?
-Läuft es doch auf einen Rechtsstreit hinaus? Als Azubi würde ich immer in die Gewerkschaft eintreten, die Beiträge für Azubis sind niedrig und Du hast Rechtsschutz!
Zusammengefasst: Ein Azubi hat sehr viele Rechte hat aber auch Pflichten!
Hallo,
Eine Kündigung des Lehrvertrags ist nicht möglich,
üblicherweise werden aber einvernehmlich Aufhebungsverträge
gemacht, wenn eine Lehrverhältnis vorzeitig beendet werden
soll.
Nur in diesem Punkt möchte ich widersprechen. Eine Kündigung des Azubi ist sehr wohl nach dem Berufsbildungsgesetz möglich.
§ 22
Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist, - von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist
von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung
aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den
Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund
ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden
Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes
Güteverfahren vor einer außergerichtlichen
Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung
der Lauf dieser Frist gehemmt.
Es dürfte nur der Ausbildungsbetrieb sein, der „Probleme“ hat, wenn vom Betrieb einem Azubi gekündigt werden soll. Da müssen schon die berühmten silbernen Löffel geklaut werden.
Gruß
Jörg Zabel
Entschuldigung!
Alles Gute
wünschtDanke, aber da wäre eher Connychen, der man alles Gute und
viel Erfolg wünschen sollte
Das meinte ich natürlich.
Ich bitte vielmals um Verzeihung!
Flaschenpost