Ich hätte da mal eine (natürlich rein hypothetische) Frage zu den zu erwartenden Konsequenzen in Hinblick auf eventuelle Nachforderungen des FA
Folgende Konstellation sei gegeben:
Ehepartner 1, StKl. III, Jahresbrutto ca. 40.000 €
Ehepartner 2, St.Kl. V, Jahresbrutto 0,nix €
Unterjährig wird ja nun immer nur Steuer vom Partner 1 eingezogen. Und am Jahresende besteht dann glaub ich wohl die Verpflichtung(?), eine Steuererklärung abzugeben, oder?
Die Frage wäre, wieviel denn unterjährig schonmal angespart werden müßte, um die Raffgierige Forderung des FA zu befriedigen, die sicherlich zu erwarten sein dürfte. Oder wird das gar nicht sooooo schlimm? Oder sehe ich das vielleicht auch alles total falsch?
bei dem brutto zahlt man mtl. ca. 420 EUR lohnsteuern. bei einer veranlagung mit 0,- nachgewiesenen kosten (werbungs., sonderausg., vorsorgeaufw.) kommt man auf ein zu versteuerndes einkommen von ca. 34800 EUR. das macht beim splittingtarif eine steuer von 5.004,00 EUR. bei 12 x 420 EUR lohnsteuer macht das eine nachzahlung von 36 EUR. d.h. ihr muesstest 3,- EUR monatlich ansparen. abgezinst ergibt sich natuerlich ein geringerer monatlicher betrag
aus dem Stehgreif würde ich sagen, dass sich am Jahresende keine Nachzahlung ergeben wird. Das ist doch der Prototyp der Alleinverdienerehe. Steuerklasse 3 berücksichtigt alle Familienkomponenten und der andere Ehegatte hat ja nichts zu versteuern.
Also so raffgierig ist der Fiskus dann auch wieder nicht
keine Sorge
Cirwalda